4037/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.05.2006
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BM
für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0018-Pr
1/2006
An den
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl
4121/J-NR/2006
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage
betreffend „Kosten und MitarbeiterInnen von Ministerbüros“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie
folgt:
Zu 1 bis 2:
Nachstehende Personen wurden seit
1. Jänner 2005 als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Büro beschäftigt:
Mitarbeiter im Ministerbüro |
Zeitraum (ab 1.Jänner 2005) |
Martin Standl |
10.5.2004 bis 31.3.2005 |
derzeit im
Kabinett beschäftigte Mitarbeiter |
|
Mag. Michael Schön |
ab 29.4.2003 |
Maga. Dr. Adelheid Pippan |
ab 9.8.2004 |
Christoph
Pöchinger |
ab. 9.8.2004 |
Maga. Ulrike Maria Steinkogler |
ab 1.1.2005 |
Mag. Norman
Schadler |
ab 3.1.2005 |
Insp. Maga Kerstin Scheuchl |
ab 9.5.2005 |
Franz Bernhard
Puster |
ab 1.1.2006 |
ADir Hofrat Otto Müller |
Durchgehend |
Die genannten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter waren bzw. sind auf Grundlage von befristet abgeschlossenen
Dienst- bzw. Sonderverträgen nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 aufrecht
beschäftigt.
Der Leiter des Kabinettsdienstes
bezieht ein fixes Monatsentgelt gemäß § 74 VBG.
Ein Mitarbeiter ist Beamter des
Allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 7,
mit einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 2 betraut und
mit 30 % einer Vollzeitkraft in meinem Büro tätig. Eine weitere Mitarbeiterin
ist Beamtin des Exekutivdienstes in der Verwendungsgruppe E 2b. Der - im Vergleich
zum Vorjahr - einzige zusätzliche Mitarbeiter wurde zur Unterstützung in
administrativen Angelegenheiten für die Dauer der EU-Präsidentschaft
Österreichs befristet bis 31.8.2006 als v2-Vertragsbediensteter aufgenommen.
Zu 3 bis 5:
Keiner der genannten
Kabinettsmitarbeiter war auf Grundlage eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt
und es wurden für diesen Organisationsbereich (auch) im Jahr 2006 keine Arbeitsleihverträge
abgeschlossen.
Zu 6 und 7:
Die Gesamtkosten, das sind die
Bezüge inkl. allfälliger Zulagen, Aufwandsentschädigungen, Vergütungen für
Überstunden, darüber hinaus Sonderzahlungen sowie die Dienstgeberanteile für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in meinem Büro tätig waren bzw. sind,
stellen sich wie folgt dar.:
Jahr 2005 |
1.1. bis 31.3.2006 |
496.598,00 € |
133.702,27 € |
Zu 8 bis 11:
Der Organisationseinheit
„Ministerbüro“ sind insgesamt weitere acht Bedienstete als Kanzlei- und
Schreibkräfte, Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen, die auch für
andere Aufgaben im Bundesministerium für Justiz eingesetzt werden. Die Anzahl
und die Funktionsinhaber sind seit mehr als zwei Jahren unverändert, wobei
keiner dieser „sonstigen“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Grundlage eines
Arbeitsleihvertrages beschäftigt ist.
. Mai 2006
(Maga.
Karin Gastinger)