4037/AB XXII. GP

Eingelangt am 29.05.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0018-Pr 1/2006

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4121/J-NR/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Kosten und MitarbeiterInnen von Ministerbüros“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 2:

Nachstehende Personen wurden seit 1. Jänner 2005 als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Büro beschäftigt:

Mitarbeiter im Ministerbüro

Zeitraum (ab 1.Jänner 2005)

Martin Standl

10.5.2004 bis 31.3.2005

derzeit im Kabinett beschäftigte Mitarbeiter

Mag. Michael Schön

ab 29.4.2003

Maga. Dr. Adelheid Pippan

ab 9.8.2004

Christoph Pöchinger

ab. 9.8.2004

Maga. Ulrike Maria Steinkogler

ab 1.1.2005

Mag. Norman Schadler

ab 3.1.2005

Insp. Maga Kerstin Scheuchl

ab 9.5.2005

Franz Bernhard Puster

ab 1.1.2006

ADir Hofrat Otto Müller

Durchgehend

Die genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren bzw. sind auf Grundlage von befristet abgeschlossenen Dienst- bzw. Sonderverträgen nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 aufrecht beschäftigt.

Der Leiter des Kabinettsdienstes bezieht ein fixes Monatsentgelt gemäß § 74 VBG.

Ein Mitarbeiter ist Beamter des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Verwendungsgruppe A2, Funktionsgruppe 7, mit einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 2 betraut und mit 30 % einer Vollzeitkraft in meinem Büro tätig. Eine weitere Mitarbeiterin ist Beamtin des Exekutivdienstes in der Verwendungsgruppe E 2b. Der - im Vergleich zum Vorjahr - einzige zusätzliche Mitarbeiter wurde zur Unterstützung in administrativen Angelegenheiten für die Dauer der EU-Präsidentschaft Österreichs befristet bis 31.8.2006 als v2-Vertragsbediensteter aufgenommen.

Zu 3 bis 5:

Keiner der genannten Kabinettsmitarbeiter war auf Grundlage eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt und es wurden für diesen Organisationsbereich (auch) im Jahr 2006 keine Arbeitsleihverträge abgeschlossen. 

Zu 6 und 7:

Die Gesamtkosten, das sind die Bezüge inkl. allfälliger Zulagen, Aufwandsentschädigungen, Vergütungen für Überstunden, darüber hinaus Sonderzahlungen sowie die Dienstgeberanteile für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in meinem Büro tätig waren bzw. sind, stellen sich wie folgt dar.:

Jahr 2005

1.1. bis 31.3.2006

496.598,00 €

133.702,27 €

 

Zu 8 bis 11:

Der Organisationseinheit „Ministerbüro“ sind insgesamt weitere acht Bedienstete als Kanzlei- und Schreibkräfte, Amtsgehilfen und Dienstkraftwagenlenker zugewiesen, die auch für andere Aufgaben im Bundesministerium für Justiz eingesetzt werden. Die Anzahl und die Funktionsinhaber sind seit mehr als zwei Jahren unverändert, wobei keiner dieser „sonstigen“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Grundlage eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt ist.

. Mai 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)