4044/AB XXII. GP
Eingelangt am 29.05.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0030-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4081/J vom 29. März 2006 der Abgeordneten Mag.
Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend "Vogelgrippegefahren
durch illegalen Geflügelhandel – Schmuggelfleisch aus China?", beehre ich
mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Das im
Einleitungstext beschriebene Betrugsmuster ist - auf Grund festgestellter
Schmuggelfälle in verschiedenen der Europäischen Union angehörigen Ländern -
sowohl den Zollbehörden der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft als auch dem
Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bekannt. In diesen Fällen wurde
bei Kontrollen von Containertransporten mit Lebensmittelsendungen aus China
wiederholt Geflügelfleisch entdeckt, welches unter der deklarierten Fracht
versteckt war.
Diese
Feststellungen wurden und werden auch in Zukunft vom Europäischen Amt für
Betrugsbekämpfung in Form von Amtshilfemitteilungen (basierend
auf der
EU-Amtshilfeverordnung in Zollangelegenheiten) allen Mitgliedstaaten bekannt
gegeben. Dadurch ergibt sich für diese die Verpflichtung zur Einleitung von
entsprechenden Überprüfungen bzw. Ermittlungen und zur Setzung von Maßnahmen
zur Aufdeckung und Verhinderung von Zollbetrug.
Diesbezüglich
ist anzumerken, dass im Zusammenhang mit Schmuggel von Geflügelfleisch aus
Asien im Dezember des Vorjahres eine von OLAF angesetzte Kontrolloperation
unter Beteiligung aller Mitgliedstaaten stattfand, deren Ziel die koordinierte
Kontrolle von Lebensmittelsendungen aus Fernost innerhalb eines bestimmten Zeitraumes
war.
Zusammenfassend darf festgestellt
werden, dass sowohl die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten als auch die
Europäische Kommission über das Problem des Schmuggels von Geflügelfleisch
informiert sind. Sowohl national als auch seitens des Europäischen Amtes für
Betrugsbekämpfung werden laufend Maßnahmen gegen diese Praktiken gesetzt. Daher
wird der Sachverhalt im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft auf EU-Ebene aus
zollrechtlicher Sicht nicht zusätzlich thematisiert.
Zu 2., 3. und 4.:
Zur Aufdeckung und Verhinderung der
beschriebenen Praktiken bedarf es der auch schon bisher geübten intensiven
Zusammenarbeit der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft sowohl
untereinander als auch mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung sowie der
Durchführung gezielter risikoorientierter Kontrollen.
Dem entsprechend hat die Abteilung für
Betrugsbekämpfung des Bundesministeriums für Finanzen bereits im Vorjahr alle
Zollstellen angewiesen, Lebensmittelsendungen aus Asien verstärkten Kontrollen
zu unterziehen. Bei den bisher in Österreich durchgeführten Kontrollen wurden
keine Schmuggelfälle von Geflügelfleisch aus Asien festgestellt.
Zu 5.:
Betreffend den im Einleitungstext
beschriebenen Sachverhalt ergeht umgehend Mitteilung seitens der zuständigen
Abteilung für Betrugsbekämpfung im Bundesministerium für Finanzen an die
ungarische Zollverwaltung. Die Mitteilung erfolgt im Rahmen der Verordnung (EG)
Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe in
Zollangelegenheiten zwischen den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und
der Kommission.
Die Zusammenarbeit mit der ungarischen
Zollverwaltung, aber auch mit den Zollverwaltungen der übrigen EU
Mitgliedstaaten und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung nach der
genannten Verordnung (EG) Nr. 515/97 beschränkt sich selbstverständlich nicht
auf den Zeitraum der Ratspräsidentschaft.
Zu 6.:
Von der Zollverwaltung wurden keine
derartigen Kontrollen in Handels- bzw. Lebensmittelgeschäften oder in der
Gastronomie durchgeführt, da für solche Kontrollen nicht das Bundesministerium
für Finanzen, sondern das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zuständig
ist.
Zu 7. und 8.:
Aus
Drittstaaten wurden in den Jahren 2004 bis 2006 folgende Mengen an Futter- (Zubereitungen
von der zur Fütterung verwendeten Art des KN-Codes 2309)
beziehungsweise Düngemittel (tierische oder pflanzliche Düngemittel, auch
untereinander gemischt oder chemisch behandelt; durch Mischen oder chemische
Behandlung von tierischen oder pflanzlichen Erzeugnissen gewonnene Düngemittel;
Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel; Mineralische oder chemische
Phosphatdüngemittel; Mineralische oder chemische Kalidüngemittel; Mineralische
oder chemische Düngemittel, zwei
oder drei der
düngenden Stoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium enthaltend;
andere
Düngemittel; Erzeugnisse dieses Kapitels in Tabletten oder ähnlichen Formen
oder in Packungen mit einem Rohgewicht von 10 kg oder weniger) des
Kapitels 31 eingeführt, wobei sich die nachstehend
angeführten Mengen für das Jahr 2006 auf den Zeitraum Jänner bis März 2006
beziehen:
|
JAHR |
2004 |
2005 |
2006 |
|
Zubereitungen von der zur Fütterung
verwendeten Art des KN-Codes 2309 in Tonnen |
15.168,988
t |
11.210,252
t |
3.433,804
t |
|
Düngemittel
des Kap. 31 in Tonnen |
182.854,146
t |
123.266,256
t |
14.505,406
t |
Diese Aufstellung umfasst für
Österreich bestimmte Einfuhrsendungen, die in Österreich verzollt wurden. Dem
Bundesministerium für Finanzen liegen keine Zahlen über Sendungen von Futtermitteln
aus Drittstaaten vor, die in anderen EU-Mitgliedstaaten verzollt und
anschließend als innergemeinschaftliche Lieferung nach Österreich verbracht
wurden. Derartige Mengen sind daher in der Aufstellung nicht enthalten.
Zu 9. und 10.:
Durch den Informationsaustausch auf
Grund der Zusammenarbeit der Zollverwaltungen untereinander und mit der
Kommission wird gewährleistet, dass alle Mitgliedstaaten über solche
Betrugsmuster informiert werden, die in der gesamten Gemeinschaft auftreten
können. Dadurch wird es den Mitgliedstaaten ermöglicht, gezielte Maßnahmen zu
setzen, welche den Schmuggel in die Europäische Union verhindern.
Es ist nicht Aufgabe des
Bundesministeriums für Finanzen, den Kontrollstandard in den Verwaltungen
anderer Mitgliedstaaten zu beurteilen.
Die österreichische Zollverwaltung, die
ihrem Ruf als eine der besten Verwaltungen Europas unter anderem durch hoch
qualifizierte Zollkontrollen gerecht wird, setzt jedenfalls alle erforderlichen
Maßnahmen, um den Schmuggel im Allgemeinen und die illegale Einfuhr von
Geflügelfleisch im Besonderen effizient zu bekämpfen.
Mit freundlichen Grüßen