4066/AB XXII. GP

Eingelangt am 31.05.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

GZ. BMF-310205/0034-I/4/2006

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Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 31. Mai 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4118/J vom 31. März 2006 der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Kosten und MitarbeiterInnen von Ministerbüros, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend muss ich darauf hinweisen, dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen bei der Beantwortung einzelner Fragen keine namentliche Zuordnung bezugsrelevanter oder ansonsten personenbezogener Daten betroffener MitarbeiterInnen meines Ressorts vornehmen kann. Zwischen den beiden Verfassungsnormen des Art. 52 B-VG und des § 1 DSG besteht nach herrschender Auslegung kein absoluter Vorrang zugunsten einer der beiden Normen. Es war daher jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob durch die Beantwortung unter Einräumung eines Vorranges zugunsten des Interpellationsrechtes die Grenze zulässiger Grundrechtseingriffe verletzt würde. Dies ist erforderlich, da ich neben dem Interpellationsrecht auch das verfassungsrechtlich gesicherte Recht auf Datenschutz zu beachten habe. Daher ersuche ich um Verständnis, dass ich überall dort, wo der namentlichen Zuordnung angefragter Informationen ein das legitime Kontrollrecht überschießendes schutzwürdiges Interesse der einzelnen Person entgegensteht, keine Detailauskünfte erteilen kann.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1.:

Zum Stichtag 1. April 2006 werden in meinem Ministerbüro beziehungsweise im Büro meines Staatssekretärs jeweils 6 MitarbeiterInnen beschäftigt. Die Beantwortung dieser Frage umfasst dabei nicht SekretärInnen beziehungsweise AssistentInnen, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal.

 

Zu 2.:

Wie bereits anlässlich der Beantwortung einer gleich lautenden Fragestellung in den Anfragen Nr. 2799/J vom 30. März 2005 und Nr. 3238/J vom 6. Juli 2005 sowie in der Einleitung ausgeführt, ist es mir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, eine namentliche Zuordnung bezugsrelevanter oder ansonsten personenbezogener Daten betroffener MitarbeiterInnen vorzunehmen. Dies scheint insbesondere unverhältnismäßig, da eine damit verbundene Veröffentlichung eine das legitime Kontrollinteresse überschießende Datenverwendung darstellen würde. Schließlich ist die Angemessenheit der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung wesentlich von der ausgeübten Funktion und nicht vom Namen des Funktionsträgers abhängig.

 

Seit meiner Beantwortung der Anfrage Nr. 3238/J vom 6. Juli 2005 waren beziehungsweise sind folgende Personen in meinem Büro und dem Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz beschäftigt oder beschäftigt gewesen. Der jeweilige Status des Dienstverhältnisses, bei Bundesbediensteten auch deren besoldungsrechtliche Einreihung, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Angaben beziehen sich dabei nicht auf Sekretariatskräfte beziehungsweise AssistentInnen, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal. Für den Zeitraum vom 1. Jänner 2005 bis zum 6. September 2005 verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3238/J vom 6. Juli 2005.

 

Ministerbüro

 

Status/Einreihung

Zeitraum

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

A1/4

bis 30.9.2005

 

Büro Staatssekretär

 

Status/Einreihung

Zeitraum

MitarbeiterIn

A1/7

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Arbeitsleihvertrag

laufend

MitarbeiterIn

Sondervertrag gem. § 36 VBG

laufend

MitarbeiterIn

Sondervertrag gem. § 36 VBG

laufend

MitarbeiterIn

Werkvertrag

laufend

 

 

Zu 3.:

Gegenüber der in meiner Beantwortung der zu diesem Thema gestellten Frage 5 der Anfrage Nr. 3238/J vom 6. Juli 2005 genannten Zahl von 8 MitarbeiterInnen, welche aufgrund von aufrechten Arbeitsleihverträgen tätig sind, ist keine Änderung eingetreten.

 

Zu 4. und 5.:

Im Jahr 2006 wurde mit keiner Mitarbeiterin beziehungsweise mit keinem Mitarbeiter meines Büros beziehungsweise des Büros meines Staats­sekretärs ein von der Fragestellung erfasster Vertrag neu abgeschlossen.

 

Zu 6. und 7.:

Die für die MitarbeiterInnen des Ministerbüros und des Büros des Herrn Staatssekretärs aufgewendeten Gesamtkosten (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Überstunden, Dienstgeberbeiträge und Umsatzsteuer) betragen für das Jahr 2005 insgesamt rund € 1.362.161,--.

 

Für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis zum Einlangen der Anfrage betragen die Gesamtkosten rund € 296.893,--, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass diese Zahlen nicht endgültig sind, da die Verrechnung bis zu einige Monate im Nachhinein erfolgt.

 

Diese Angaben beziehen sich nicht auf Sekretariatskräfte beziehungsweise AssistentInnen, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal.

 

Zu 8. bis 10.:

Neben den bereits genannten MitarbeiterInnen waren in meinem Büro als „sonstige Hilfskräfte“ im Jahr 2005 noch insgesamt 10 weitere Personen tätig. Davon waren 6 als SekretärInnen beziehungsweise AssistentInnen, 3 als Hilfskräfte und 1 als Chauffeur eingesetzt. 2 weitere Personen, die davor in meinem Büro als SekretärInnen eingesetzt waren, beendeten zu Beginn des Jahres 2005 ihre Tätigkeit.

 

Im Büro meines Staatssekretärs wurden im selben Zeitraum 5 weitere MitarbeiterInnen eingesetzt. Davon waren 3 als SekretärInnen beziehungs­weise AssistentInnen, 1 als Hilfskraft und 1 als Chauffeur beschäftigt.

 

Zu 11.:

Bei 5 von dieser Frage erfassten weiteren MitarbeiterInnen meines Ministerbüros bestanden im Jahr 2005 Arbeitsleihverträge. Eines dieser Vertragsverhältnisse wurde zu Beginn des Jahres 2005 beendet. Im Büro meines Staatssekretärs bestanden in diesem Zeitraum bei den als Sekretariatskräfte beziehungsweise AssistentInnen, Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal eingesetzten MitarbeiterInnen keine Arbeitsleihverträge.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.