4066/AB XXII. GP
Eingelangt am 31.05.2006
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BM
für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0034-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Wien,
31. Mai 2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4118/J vom 31. März 2006 der Abgeordneten Karl Öllinger,
Kolleginnen und Kollegen, betreffend Kosten und MitarbeiterInnen von
Ministerbüros, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend muss ich darauf hinweisen,
dass ich aus datenschutzrechtlichen Gründen bei der Beantwortung einzelner
Fragen keine namentliche Zuordnung bezugsrelevanter oder ansonsten
personenbezogener Daten betroffener MitarbeiterInnen meines Ressorts vornehmen
kann. Zwischen den beiden Verfassungsnormen des Art. 52 B-VG und des § 1 DSG
besteht nach herrschender Auslegung kein absoluter Vorrang zugunsten einer der
beiden Normen. Es war daher jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob durch die
Beantwortung unter Einräumung eines Vorranges zugunsten des
Interpellationsrechtes die Grenze zulässiger Grundrechtseingriffe verletzt
würde. Dies ist erforderlich, da ich neben dem Interpellationsrecht auch das
verfassungsrechtlich gesicherte Recht auf Datenschutz zu beachten habe. Daher
ersuche ich um Verständnis, dass ich überall dort, wo der namentlichen
Zuordnung angefragter Informationen ein das legitime Kontrollrecht
überschießendes schutzwürdiges Interesse der einzelnen Person entgegensteht,
keine Detailauskünfte erteilen kann.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Zum Stichtag 1. April 2006 werden in
meinem Ministerbüro beziehungsweise im Büro meines Staatssekretärs jeweils 6
MitarbeiterInnen beschäftigt. Die Beantwortung dieser Frage umfasst dabei nicht
SekretärInnen beziehungsweise AssistentInnen, Schreibkräfte und sonstiges
Hilfspersonal.
Zu 2.:
Wie bereits anlässlich der Beantwortung
einer gleich lautenden Fragestellung in den Anfragen Nr. 2799/J vom 30. März
2005 und Nr. 3238/J vom 6. Juli 2005 sowie in der Einleitung ausgeführt,
ist es mir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, eine namentliche
Zuordnung bezugsrelevanter oder ansonsten personenbezogener Daten betroffener
MitarbeiterInnen vorzunehmen. Dies scheint insbesondere unverhältnismäßig, da
eine damit verbundene Veröffentlichung eine das legitime Kontrollinteresse
überschießende Datenverwendung darstellen würde. Schließlich ist die
Angemessenheit der dienst- und besoldungsrechtlichen Stellung wesentlich von
der ausgeübten Funktion und nicht vom Namen des Funktionsträgers abhängig.
Seit meiner Beantwortung der Anfrage
Nr. 3238/J vom 6. Juli 2005 waren beziehungsweise sind folgende Personen in
meinem Büro und dem Büro des Herrn Staatssekretärs Dr. Finz beschäftigt oder
beschäftigt gewesen. Der jeweilige Status des Dienstverhältnisses, bei
Bundesbediensteten auch deren besoldungsrechtliche Einreihung, sind der
nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Die Angaben beziehen sich dabei nicht auf
Sekretariatskräfte beziehungsweise AssistentInnen, Schreibkräfte und sonstiges
Hilfspersonal. Für den Zeitraum vom 1. Jänner 2005 bis zum 6. September
2005 verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 3238/J vom 6. Juli 2005.
Ministerbüro
|
Status/Einreihung |
Zeitraum |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
MitarbeiterIn |
A1/4 |
bis
30.9.2005 |
Büro
Staatssekretär
|
Status/Einreihung |
Zeitraum |
MitarbeiterIn |
A1/7 |
laufend |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
MitarbeiterIn |
Arbeitsleihvertrag |
laufend |
MitarbeiterIn |
Sondervertrag
gem. § 36 VBG |
laufend |
MitarbeiterIn |
Sondervertrag
gem. § 36 VBG |
laufend |
MitarbeiterIn |
Werkvertrag |
laufend |
Zu 3.:
Gegenüber der in meiner Beantwortung
der zu diesem Thema gestellten Frage 5 der Anfrage Nr. 3238/J vom 6. Juli 2005
genannten Zahl von 8 MitarbeiterInnen, welche aufgrund von aufrechten
Arbeitsleihverträgen tätig sind, ist keine Änderung eingetreten.
Zu 4. und 5.:
Im Jahr 2006 wurde mit keiner
Mitarbeiterin beziehungsweise mit keinem Mitarbeiter meines Büros
beziehungsweise des Büros meines Staatssekretärs ein von der Fragestellung
erfasster Vertrag neu abgeschlossen.
Zu 6. und 7.:
Die für die MitarbeiterInnen des
Ministerbüros und des Büros des Herrn Staatssekretärs aufgewendeten
Gesamtkosten (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen, Überstunden,
Dienstgeberbeiträge und Umsatzsteuer) betragen für das Jahr 2005 insgesamt rund
€ 1.362.161,--.
Für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis zum
Einlangen der Anfrage betragen die Gesamtkosten rund € 296.893,--, wobei ich
darauf hinweisen möchte, dass diese Zahlen nicht endgültig sind, da die
Verrechnung bis zu einige Monate im Nachhinein erfolgt.
Diese Angaben beziehen sich nicht auf
Sekretariatskräfte beziehungsweise AssistentInnen, Schreibkräfte und sonstiges
Hilfspersonal.
Zu 8. bis 10.:
Neben den bereits genannten
MitarbeiterInnen waren in meinem Büro als „sonstige Hilfskräfte“ im Jahr 2005
noch insgesamt 10 weitere Personen tätig. Davon waren 6 als
SekretärInnen beziehungsweise AssistentInnen, 3 als Hilfskräfte und 1 als
Chauffeur eingesetzt. 2 weitere Personen, die davor in meinem Büro als
SekretärInnen eingesetzt waren, beendeten zu Beginn des Jahres 2005 ihre
Tätigkeit.
Im Büro meines Staatssekretärs wurden
im selben Zeitraum 5 weitere MitarbeiterInnen eingesetzt. Davon waren 3 als
SekretärInnen beziehungsweise AssistentInnen, 1 als Hilfskraft und 1 als
Chauffeur beschäftigt.
Zu 11.:
Bei 5 von dieser Frage erfassten
weiteren MitarbeiterInnen meines Ministerbüros bestanden im Jahr 2005
Arbeitsleihverträge. Eines dieser Vertragsverhältnisse wurde zu Beginn des
Jahres 2005 beendet. Im Büro meines Staatssekretärs bestanden in diesem
Zeitraum bei den als Sekretariatskräfte beziehungsweise AssistentInnen,
Schreibkräfte und sonstiges Hilfspersonal eingesetzten MitarbeiterInnen keine
Arbeitsleihverträge.
Mit
freundlichen Grüßen