4070/AB XXII. GP

Eingelangt am 02.06.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am
5. April 2006 unter der Nr. 4134/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend Hochwasser-Versagen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Eingangs darf ich darauf hinweisen, dass die Behauptung, die Bundesregierung sei
unzureichend auf Katastrophen vorbereitet, unzutreffend ist. Insbesondere lässt sich
diese Behauptung nicht aus dem Handeln der österreichischen Bundesregierung
anlässlich der Tsunami-Katastrophe ableiten.

Zum Einen darf ich erwähnen, dass sich die Flutkatastrophe bekanntermaßen nicht
in Österreich, sondern in Süd-/Südostasien ereignete, und es nicht Aufgabe einer
österreichischen Bundesregierung sein kann, Vorkehrungen zur Abwehr jedweder
Katastrophe, die sich irgendwo auf der Erde ereignet, zu treffen.

Allerdings hat die Bundesregierung sofort nach Bekanntwerden des Unglücks eine
Reihe von organisatorischen Maßnahmen getroffen, um den Betroffenen in der
Katastrophenregion, insbesondere auch den österreichischen Opfern und deren
Angehörigen, zu helfen.

So wurde noch am 26.12.2004 im Außenministerium ein Krisenstab eingerichtet, der
unter der Leitung des stellvertretenden Generalsekretärs des BMaA Vertreter aller
betroffenen Ressorts, Bundesländer, Reiseveranstalter, Fluglinien und das
Österreichische Rote Kreuz umfasste.

Noch am 29.12.2004 trafen die betroffenen Minister zu einer Besprechung, in der
bereits eine Reihe von Sofortmaßnahmen ergriffen wurden. Zu diesen gehörte u.a.
die Errichtung einer Evidenz von Österreichern, die sich zum Unglückszeitpunkt in


der betroffenen Region aufgehalten haben, die Herstellung von Kontaktmöglichkeiten
der Betroffenen zu ihren Angehörigen, eine Rückholaktion, wie auch die Entsendung
von Hilfskräften.

Von den einzelnen Ressorts wurden verschiedene Maßnahmen gesetzt, um
finanzielle Nachteile für die Betroffenen und ihre Angehörigen zu unterbinden.

Schließlich wurde eine Katastrophen- und Wiederaufbauhilfe in der Höhe von 50
Mio. € beschlossen. Die Koordination dieser Hilfe wurde im Innenministerium unter
der ehrenamtlichen Leitung von BM a.D. Dr. Ernst STRASSER angesiedelt. Dieser
koordinierte nicht nur die auf drei Jahre angelegte Hilfe sondern informierte auch die
Öffentlichkeit in regelmäßigen Abständen über den Fortgang der Hilfsmaßnahmen.

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen 4132/J und

4133/J durch den Bundesminister für Landesverteidigung.