4071/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.06.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017
Wien
Die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
haben am 21. April 2006 unter der Nr. 4161/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend "Aufgliederung der Förderungsberichte
2003 und 2004" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden
Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des
Förderansatzes 1/11006/43/7676 901 Förderungen für verschiedene Projekte im
Zusammenhang mit dem Aufgabenbereich des BM.I, wie z.B. Abhaltung von
Veranstaltungen und Kongressen, Herausgabe von Publikationen, an jeweils 21
nicht auf Gewinn ausgerichtete Institutionen vergeben.
Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser
Verrechnungspost auf € 81.256,-- und im Jahre 2004 auf € 45.385,50.
Zur Frage 2:
Gemäß dem Ansatz- und Kontenplan des Bundes handelt
es sich beim Förderansatz 1/11006/43/7676 900 um eine Sammelpost, wo nur der
Bundesvoranschlag des jeweiligen Jahres budgetiert wird; der Erfolg wird bei
den Untergliederungen 901 bis 999 gebucht.
Hinsichtlich der Aufschlüsselung des Erfolges nach
Förderungsnehmer, Förderzweck und Fördersumme bei den Untergliederungen 906 bis
914 darf auf den Förderungsbericht des Bundes 2003 (Seite 30-31) bzw. 2004
(Seite 32-33) verwiesen werden.
Zur Frage 3:
In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des
Förderansatzes 1/11046/13/7660 Förderungen für verschiedene Projekte im
Zusammenhang mit
KZ-Gedenkstättenangelegenheiten, wie z.B. Mitfinanzierung div. Ausstellungen
und wissenschaftliche Projekte, Rahmenprogramm für ehem. KZ-Häftlinge
anlässlich der Befreiungsfeiern sowie Förderung einer Teilzeitkraft für das
„Mauhausen Komitee Österreich“ an sechs (im Jahr 2003) und drei (im Jahr 2004)
nicht auf Gewinn ausgerichtete Institutionen vergeben.
Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser
Verrechnungspost auf € 33.930,07 und im Jahre 2004 auf € 22.059,09.
Zur Frage 4:
In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des
Förderansatzes 1/11076/41/7661 902 Förderungen für verschiedene Projekte im
Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes, wie z.B. Information und
Öffentlichkeitsarbeit, Betreuung der Sicherheitsinformationszentren, an
den Österreichischen Zivilschutzverband vergeben.
Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser
Verrechnungspost auf € 757.000,--
und im Jahre 2004 auf € 787.000,--.
Zur Frage 5:
In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des
Förderansatzes 1/11076/41/7662 901 Förderungen für verschiedene Projekte im
Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes , wie z.B. für div.
Katastrophenhilfsmaßnahmen – Hochwasserkatastrophe Italien/Malborghetto –
Valbrun; Erdbebenkatastrophe Algerien, sowie der Veranstaltung „Rescue 2005“ an
zwei (im Jahr 2003) und an eine (im Jahr 2004) nicht auf Gewinn ausgerichtete
Institutionen/Institution vergeben.
Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser
Verrechnungspost auf € 226.511,63 und im Jahre 2004 auf € 36.000,--.
Zur Frage 6:
Gemäß dem Ansatz- und Kontenplan des Bundes handelt
es sich beim Förderansatz 1/11076/41/7662 900 um eine Sammelpost, wo nur der
Bundesvoranschlag des jeweiligen Jahres budgetiert wird; der Erfolg wird bei
den Untergliederungen 901 bis 999 gebucht.
Hinsichtlich der Aufschlüsselung des Erfolges nach
Förderungsnehmer, Förderzweck und Fördersumme bei den Untergliederungen 902 bis
906 darf auf den Förderungsbericht des Bundes 2003 (Seite 32-33) bzw. 2004
(Seite 34-35) verwiesen werden.
Zur Frage 7:
In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des
Förderansatzes 1/11076/41/7663 902 Förderungen für verschiedene Projekte im
Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes an den Österreichischen Bundesfeuerwehrverband vergeben.
Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser
Verrechnungspost auf € 75.000,-- und im Jahre 2004 auf € 76.864,19.
Zur Frage 8:
In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des
Förderansatzes 1/11506/22/7660 909 Förderungen für Projekte im Bereich der
Flüchtlingsbetreuung und Integration an 27 (im Jahr 2003) und 32 (im Jahr 2004)
verschiedene private nicht auf Gewinn ausgerichtete Institutionen und
kirchliche Organisationen vergeben.
Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser
Verrechnungspost auf € 1,977.062,65 und im Jahre 2004 auf € 2,736.555,29.
Gemäß dem Ansatz- und Kontenplan des Bundes handelt
es sich beim Förderansatz 1/11506/22/7660 900 um eine Sammelpost, wo nur der
Bundesvoranschlag des jeweiligen Jahres budgetiert wird; der Erfolg wird bei
den Untergliederungen 901 bis 999 gebucht.
Hinsichtlich der Aufschlüsselung des Erfolges nach
Förderungsnehmer, Förderzweck und Fördersumme bei den Untergliederungen 901 bis
904 darf auf den Förderungsbericht des Bundes 2003 (Seite 38-39) bzw. 2004
(Seite 40-41) verwiesen werden.
Zur Frage 9:
In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des
Förderansatzes 1/11506/22/7670 901 Förderungen für verschiedene Projekte im
Rahmen des Europäischen Flüchtlingsfonds (nationale Kofinanzierung) für
Flüchtlinge, Asylwerber etc. in den Maßnahmenbereichen Aufnahmebedingungen,
Integration und Rückkehr an 14 (im Jahr 2003) und 15 (im Jahr 2004)
verschiedene private nicht auf Gewinn ausgerichtete Institutionen und
kirchliche Organisationen vergeben.
Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser
Verrechnungspost auf € 1,492.545,61 und im Jahre 2004 auf € 486.893,89.
Zur Frage 10:
In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des
Förderansatzes 1/11536/43/7660 901 Förderungen für die Durchführung der
sozialen und humanitären Betreuung von Schubhäftlingen an sieben (im Jahr 2003)
und an sechs (im Jahr 2004) verschiedene private nicht auf Gewinn ausgerichtete
Institutionen und kirchliche Organisationen vergeben.
Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser
Verrechnungspost auf € 409.684,48 und im Jahre 2004 auf € 501.755,09.
Zur Frage 11:
Gemäß dem Ansatz- und Kontenplan des Bundes handelt
es sich beim Förderansatz 1/11536/43/7660 900 um eine Sammelpost, wo nur der
Bundesvoranschlag des jeweiligen Jahres budgetiert wird; der Erfolg wird bei
den Untergliederungen 901 bis 999 gebucht.
Da bei dieser Verrechnungspost nur die
Untergliederung 901 aufscheint, darf auf die Beantwortung zu Frage 10)
verwiesen werden.
Zur Frage 12:
In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des
Förderansatzes 1/11746/42/7660 Förderungen für die Entwicklung eines
Ausbildungskonzeptes zum Thema Integration an eine nicht auf Gewinn ausgerichtete Institution vergeben.
Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser
Verrechnungspost auf € 50.000,-- und im Jahre 2004 auf € 98.000,--.
Zur Frage 13:
In den Jahren 2003 und 2004 wurden zu Lasten des
Förderansatzes 1/11776/22/7660 901 Förderungen an fünf (im Jahr 2003) und
eine (im Jahr 2004) verschiedene private nicht auf Gewinn ausgerichtete
Institutionen zur Betreuung und Beratung von Opfern familiärer Gewalt vergeben.
Im Jahre 2003 belief sich die Fördersumme bei dieser
Verrechnungspost auf € 92.928,59 und im Jahre 2004 auf € 65.000,96.
Zur Frage 14:
Gemäß dem Ansatz- und Kontenplan des Bundes handelt
es sich beim Förderansatz 1/11776/22/7660 900 um eine Sammelpost, wo nur der
Bundesvoranschlag des jeweiligen Jahres budgetiert wird; der Erfolg wird bei
den Untergliederungen 901 bis 999 gebucht.
Hinsichtlich der Aufschlüsselung des Erfolges nach
Förderungsnehmer, Förderzweck und Fördersumme bei den Untergliederungen 903 bis
909 darf auf den Förderungsbericht des Bundes 2003 (Seite 42-43) bzw. 2004
(Seite 42-45) verwiesen werden.