4091/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.06.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0019-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, 9. Juni 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4145/J-NR/2006 betreffend Kontrollen von Schlaf-, Liege-, Buffet- und Speisewagen im Jahr 2005, die die Abgeordneten Maier und GenossInnen am 10. April 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 3 sowie 9 und 10:

Wie viele und welche Speisewagenunternehmen fuhren in den Jahren 2005 mit nationalen oder internationalen Zügen auf Österreichs Eisenbahnstrecken?

Wie viele fahren 2006 (ersuche jeweils um Bekanntgabe der Namen der Unternehmen)?

 

Wie erfolgt nun die Ausschreibung für Speisewagenunternehmen für ÖBB-Züge bzw. Zugverbindungen? Wann erfolgen die nächsten Ausschreibungen?

 

Auf wie viele Jahre werden nun Bewirtschaftungsverträge mit den Betreibern abgeschlossen?

Welche Möglichkeiten zum vorzeitigen Vertragsausstieg gibt es für die ÖBB? Sind jeweils Pönalzahlungen vereinbart worden, wenn Speisewagenbetreiber ihre vertraglich festgesetzten Leistungen nicht erfüllen (z.B. unbesetzte Speisewägen)?

 

Auf welchen Zugverbindungen werden diese neuen Speisewägen eingesetzt (Auflistung der Zugverbindungen)?

 

Wodurch ist nun das Speiseangebot der Firma E-Express verbessert worden?

 

Antwort:

Von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie muss grundsätzlich festgestellt werden, dass das Unternehmen ÖBB mit dem Bundesbahngesetz (ab 1.1.1993) und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen worden ist. Aufgrund der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundesbahngesetzes 1992 i.d.g.F. und des Aktiengesetzes obliegen daher Maßnahmen des Absatzbereiches ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB.

 

Zur gegenständlichen Anfrage darf ich anmerken, dass gemäß Art. 52 Abs.1 B-VG und § 90 erster Satz des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 der Nationalrat befugt ist, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.

 

Art. 52 Abs. 2 B-VG sieht vor, dass sich das Fragerecht des Parlaments hinsichtlich ausgegliederter Rechtsträger nur auf die Rechte des Bundes (z.B. Anteilsrechte in der Hauptversammlung einer AG) und auf die Ingerenzmöglichkeiten des Bundes bezieht, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe juristischer Personen, die von den Eigentümervertretern bestellt wurden.

 

Das Bundesbahn-StrukturG 2003 verweist dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht. Demgemäss darf durch den Bundesminister kein Einfluss auf die operative Geschäftsführung genommen werden und es besteht auch kein Weisungsrecht des Bundes gegenüber den ÖBB, auch nicht mehr in Katastrophenfällen.

 

Ich darf Sie daher ersuchen, direkt mit der ÖBB-Personenverkehr AG Kontakt aufzunehmen.

 

Frage 4:

Wie viele Kontrollen wurden 2005 in Betriebsstätten und auf Arbeitsstellen der Schlaf-, Liege-, Büffet- und Speisewagen durch das Verkehrs-Arbeitsinspektorat durchgeführt?

 

Antwort:

In Betriebsstätten und auf Arbeitsstellen der Schlaf-, Liege-, Buffet- und Speisewagen hat das Verkehrs-Arbeitsinspektorat im Jahr 2005 insgesamt sieben Inspektionen durchgeführt.

 

Frage 5:

Welche Beanstandungen und Probleme gab es in diesem Jahr?

 

Antwort:

Bei den durchgeführten Inspektionen wurden folgende Beanstandungen festgestellt:

 

·         Vier Beanstandungen über fehlende Anschriften der zulässigen Belastung an Regalen.

·         Drei Beanstandungen über die Stabilität von Regalen.

·         Drei Beanstandungen über Maßnahmen zum Brandschutz (fehlender Feuerlöscher bzw. fehlende Kennzeichnung).

·         Drei Beanstandungen über fehlende Fluchtwegkennzeichnung.

·         Drei Beanstandungen über verstellte Fluchtwege.

·         Zwei Beanstandungen über fehlende Mindestbreiten der Verkehrs- und Fluchtwege.

·         Eine Beanstandung über „Aushangpflichtige Gesetze“ (Aktualisierung).

·         Zwei Beanstandungen über die fehlende wiederkehrende Prüfung.

·         Sechs Beanstandungen über Stolperstellen im Verkehrswegbereich.

·         Eine Beanstandung über eine fehlende Waschgelegenheit für die Arbeitnehmer.

·         Eine Beanstandung über die nicht sachgemäße Lagerung von gefährlichen Arbeitsstoffen.

·         Eine Beanstandung über eine nicht ausreichende Durchgangshöhe einer Bürotür.

·         Vier Beanstandungen über defekte Kabel und fehlende Abdeckungen an Feuchtraumleuchtbalken.

·         Zwei Beanstandungen über nicht ordnungsgemäße Mittel zur „Ersten Hilfe“ (abgelaufener Inhalt bzw. Zugang zum Verbandskasten verstellt).

·         Eine Beanstandung über die Sicherung eines Staplers gegen unbefugte Inbetriebnahme.

·         Eine Beanstandung über die nicht sachgemäße Lagerung von Gegenständen.

·         Eine Beanstandung über die nicht sachgemäße Aufstellung eines Arbeitsmittels.

·         Zwei Beanstandungen über Mängel in Arbeitsstätten in Gebäuden.

·         Eine Beanstandung über die fehlende Möglichkeit zur Aufbewahrung der persönlichen Gegenstände der Arbeitnehmer (Überkleidung sowie Regen- bzw. Kälteschutz usw. für den Arbeitnehmer des mobilen Bordservice).

 

Frage 6:

Welche konkreten hygiene- und lebensmittelrechtlichen Beanstandungen und Probleme sind Ihnen in diesem Jahr bekannt geworden (ersuche um Aufschlüsselung)?

 

Antwort:

Wie in der Einleitung der parlamentarischen Anfrage bereits klargestellt, fallen Kontrollen nach dem Lebensmittelgesetz nicht in den Aufgabenbereich des Verkehrs-Arbeitsinspektorates.

 

Frage 7:

Welche Maßnahmen mussten durch die Behörden bzw. die ÖBB ergriffen werden?

 

Antwort:

Die festgestellten Mängel wurden von den betroffenen Unternehmen behoben. Ein Mangel (Durchgangshöhe Büro) wird derzeit einer Behebung zugeführt, bis dahin wurde eine Sofortmaßnahme (Gefahrenkennzeichnung) getroffen.

 

Frage 8:

Wie viele Speisewägen wurden 2005 tatsächlich modernisiert?

Welche Kosten sind für den Umbau der Speisewägen angefallen?

Wie viele sollen 2006 noch modernisiert werden?

 

Antwort:

Wie seitens der ÖBB mitgeteilt wurde, sind im Jahr 2005 9 Wagen modernisiert worden, 6 weitere sind bis Jahresende 2006 zur Modernisierung vorgesehen. Aktuell ist die Modernisierung von 20 weitere Wagen für den Zeitraum ab 2007 vorgesehen.

Aufgrund des zwischenzeitlichen Ausscheidens einiger Wagen beläuft sich das Modernisierungsprogramm der ÖBB nunmehr auf eine Serie von insgesamt 39 Speisewagen.

 

Fragen 11 und 12:

Wie viele Beschwerden von BahnkundInnen sind Ihnen bzw. der ÖBB 2005 über Schlaf-, Liege-, und Büffet- und Speisewagen bekannt geworden (ersuche um Aufschlüsselung)?

 

Was war Inhalt dieser Beschwerden?

Wie wurden sie erledigt?

 

 

Antwort:

Wie in der Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 2829/J aus dem Jahr 2005 angeführt stimmt es, dass immer wieder Beschwerden beispielsweise über den Betrieb, Organisation, Ausstattung, besondere Vorfälle oder auch Performance der ÖBB an das bmvit herangetragen werden. Diese Eingaben sind jedoch in den meisten Fällen sehr unspezifisch und gemischt gehalten, sodass diese meist schwer kategorisierbar sind. Sofern die Anfrage jedoch in den Aufgabenbereich des bmvit fällt, werden sie je nach Erfordernis generell oder detailliert beantwortet, andernfalls an die dafür zuständigen Stellen wie beispielsweise auch die ÖBB zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen