4102/AB XXII. GP

Eingelangt am 19.06.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0043-I/3/2006

Wien, am      16. Juni 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4159/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Grundsätzlich ist zu den nachstehenden Antworten festzuhalten, dass folgende Produktgruppen unterschiedlich beprobt und untersucht worden sind:

 

·         Krebstiere (Garnelen, Hummer, Langusten, Krabben u.ä.)

·         Muscheln (Miesmuscheln, Austern, Jakobsmuscheln u.ä.)

·         Meeresschnecken

·         Tintenfisch

·         Mischprodukte (Meeresfrüchtesalat u..ä.)


Diese Produkte wurden roh oder in diversen Zubereitungsarten wie gekocht, geschält, entdärmt, in Öl, in Lake, in Gemüse u.ä. zur Untersuchung überbracht.

 

Frage 1:

Die Beantwortung dieser Frage fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.

 

Frage 2:

Im Jahr 2005 wurde die folgende Anzahl an Proben entnommen:

 

Bundesland

Probenzahl

B

1

K

2

11

43

S

7

ST

14

T

30

V

11

W

158

Frage 3:

Im Jahr 2005 wurden von der AGES 171 Proben untersucht.

 

Frage 4:

In der beiliegenden Tabelle A ist eine Auflistung der Parameter zusammengestellt, auf die die Proben prinzipiell untersucht worden sind. Dabei ist aber ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Untersuchungsumfang der einzelnen Proben immer nur einen Teil der Parameter umfasst hat. Die Auswahl der Prüfparameter der jeweiligen Proben erfolgte nach gesetzlichen und fachlichen Gesichtspunkten.

 

Im Jahr 2005 wurde insbesondere auf ASP (Domoinsäure), PSP (Saxitoxin), DSP (Okadasäure), Bestrahlung, Chloramphenicol, Farbstoffe, flüchtiger basischer Stickstoff, Histamin, Konservierungsmittel, mikrobiologische Parameter, Nitrofurane, Schwermetalle, Staphylokokken-Enterotoxine, Migration von Substanzen aus Gefäßdeckeln, Zusammensetzung geprüft.

Alle Proben wurden organoleptisch untersucht, alle verpackten Proben wurden auch hinsichtlich der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften überprüft.

 

Fragen 5, 6 und 8:

Im Zuge der Untersuchung und Begutachtung der übermittelten Proben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 werden die Untersuchungsergebnisse einer Bewertung durch die Fachgutachter unterzogen. Diese Risikobewertungen der Ergebnisse durch die Fachgutachter sind Basis für die Beurteilung im Sinne des Lebensmittelgesetzes, z.B. als gesundheitsschädlich, verdorben etc.

 

Ergebnisse aufgrund der Untersuchungen 2005:

 

 

Beanstandungsgrund

2005

verdorben

9

wertgemindert

1

LMKV

10

LMHygVO

2

VO tiefgek. LM

4

NährwertKennzVO

3

KunststoffVO

2

Bestrahlung von Kräutern nicht deklariert

1

gemahnt

4

 

Dabei kamen neben den Proben unbekannter Herkunft beanstandete Proben aus folgenden Ländern: Chile, Deutschland, Frankreich, italien, Korea, Niederlande, Philippinen, Spanien, Thailand.

 

 

 

Frage 7:

Im Jahr 2005 wurden folgende Maßnahmen gesetzt.

 

Bundesland

Ware, Verstoß, Maßnahme

B

keine, da keine Beanstandungen

K

keine, da keine Beanstandungen

keine, da keine Beanstandungen

3 Gerichtsanzeigen, verdorben

S

1 Verwaltungsanzeige

ST

keine, da keine Beanstandungen

T

keine, da keine Beanstandungen

V

2 Gerichtsanzeigen

2 Verwaltungsanzeigen

W

24 Gerichtsanzeigen,

33 Verwaltungsanzeigen

 

Frage 9:

Eine entsprechende Übersicht gibt die nachstehende Tabelle:

 

Bundesland

Maßnahme

B

keine, da keine Beanstandungen

K

keine, da keine Beanstandungen

keine, da keine Beanstandungen

verdorbene Ware wurde vernichtet

S

keine, da Lebensmittelunternehmer Missstand selbst behoben hat

ST

keine, da keine Beanstandungen

T

keine, da keine Beanstandungen

V

keine, laufende Kontrolle dieser Warengruppen

W

keine, laufende Kontrolle dieser Warengruppen

 

Frage 10:

Im Jahr 2005 wurden über das Schnellwarnsystem Notifikationen hinsichtlich folgender Meeresfrüchte übermittelt: Krebstiere wie Garnelen bzw. Garnelenschwänze (Shrimps, Scampi), Krabben und Hummer, sowie Tintenfische und Muscheln (Jakobsmuscheln u. a.).

 

Frage 11:

Hinsichtlich der Kontrolle und Untersuchung von Meeresfrüchten besteht derzeit keine Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Die Zusammenarbeit mit EU-Mitgliedstaaten erfolgt im Rahmen der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Strukturen, wie z. B. über das Schnellwarnsystem, Meldungen über beanstandete Sendungen, Meldungen über Zurückweisungen.

 

Fragen 12 und 13:

Im Probenplan 2006 ist für die Warengruppe 02, die neben Fischen und deren Erzeugnissen auch Schalen-, Krusten- und Weichtiere und deren Erzeugnisse enthält, vorgesehen, 100 Proben davon im Rahmen einer Schwerpunktaktion von Shrimps zu beproben und auf ihren mikrobiologischen Status und auf Tierarzneimittelrückstände zu untersuchen. Zusätzlich entnehmen die Lebensmittelaufsichtsbehörden bundeslandspezifisch Proben von Meeresfrüchten und Erzeugnissen daraus zur routinemäßigen Kontrolle dieser Waren. Eine entsprechende Zusammenschau dieser Ergebnisse wird im Bericht über den Probenplan 2006 enthalten sein.

 

Die Untersuchungsschwerpunkte dieser Waren werden von den zuständigen Gutachtern/Gutachterinnen in den Untersuchungslabors für amtliche Proben festgelegt.

 

Frage 14:

Im Jahr 2005 wurden von 421 Sendungen Fischereierzeugnissen, Schlachtfischen und lebenden Muscheln zum Verzehr 13 Sendungen zurückgewiesen:

 

 

Es darf darauf hingewiesen werden, dass an den österreichischen Grenzkontrollstellen Einfuhren in die gesamte EU kontrolliert werden.

Die Zahlen sind in Umfang und Form aufgrund der gemäß EU-Gesetzgebung erforderlichen Statistiken erfasst worden.

Eine Differenzierung der Sendungen nach Importsendungen nach Österreich, Importsendungen in übrige EU-Länder und in Transitsendungen wurde in der beiliegenden Tabelle B vorgenommen.

Weiters darf darauf hingewiesen werden, dass auch an den Grenzkontrollstellen in anderen Mitgliedstaaten für die Einfuhr nach Österreich abgefertigt wird, diese Zahlen liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

 

Beilage

BEILAGE zu 4159/J

 

TABELLE A:

 

Parameter Meeresfrüchte gesamt

Aerobe mesophile Keime

Aldrin

alpha-Endosulfan

alpha-HCH

Anaerobe mesophile Keime  

Anerobe Keimzahl

Azinphos-methyl

Bacillus cereus:

Benalaxyl

Benzoesäure

beta-Endosulfan

Bestrahlung

Bifenthrin

Blei

Bromophos-ethyl

Brompropylat

Bupirimat

Buprofezin

Cadmium

Campylobacter

Carbofuran

Chloramphenicol

Chloramphenicol qualitativ  

Chlorbenzilat

Chlordimeform

Chlorfenson

Chlorpropylat

Chlorpyrifos

Chlorpyrifos-methyl

Clostridien

Clostridien, sulfitreduzierend

Clostridium perfringens

Coumaphos

Cyfluthrin

Cypermethrin

Cyproconazol

Deltamethrin

Diazinon

Dichloran

Dichlorvos

Dieldrin

Diethofencarb

Dimethoat

Dioxathion

Domoinsäure

Escherichia coli

Endosulfansulfat

Endrin

Enterobacteriaceen

Enterokokken

Farbstoffe

Fenarimol

Fenchlorphos

Fenpropathrin

Fenvalerat

Fischhygieneverordnung

Flucythrinat

Flusilazol

Fluvalinat

Gesamte schweflige Säure      berechnet als SO2

Gewicht

Hefen

Heptachlor

Heptachlorepoxid

Heptenophos

Hexachlorbenzol

Histamin

Iprodion

Kennzeichnung

Koagulasepositive Staphylokokken

Kresoxim-methyl

Laktobazillen

Lamda-cyhalothrin

LebensmittelhygieneVO

Lindan (Gamma-HCH)

Listeria spp.

LMKV

Malathion

Mecarbam

Metalaxyl

Methidathion

Methoxychlor

Mevinphos

Mikrokokken

Mikroskopie (Belag)

Muschelverordnung

Myclobutanil

Nitrofurane:

Nitrothal-isopropyl

NWKV

Okadasäure

Omethoat

Organoleptik der aufgetauten Warenprobe

Organoleptik der bebrüteten Warenprobe

Organoleptik der Warenprobe

Organoleptik der zubereiteten Warenprobe

ortho  para -DDE

ortho  para -DDT

ortho  para -TDE (DDD)

Oxadixyl

para  para -DDE

para  para -DDT

para  para -TDE (DDD)

Parathion

Parathion-methyl

Penconazol

Pendimethalin

Permethrin

Phosalone

pH-Wert:

Pirimicarb

Pirimiphos-methyl

Prochloraz

Procymidon

Propiconazol

Propoxur

Propyzamid

Pseudomonaden

Pseudomonaden

Pyrazophos

Pyrifenox

Quecksilber

Quintozen

Salmonellen

Saxotoxin

Schimmelpilze

Schwefeldioxid:

Sensorik .

Sorbinsäure

Staphylococcus aureus

Staphylokokken-Enterotoxine

Sulfabenzamid

Sulfacetamid

Sulfachlorpyridazin

Sulfadiazin

Sulfadimethoxin

Sulfadoxin

Sulfaguanidin

Sulfamerazin

Sulfameter

Sulfamethazin (Sulfadimidin)

Sulfamethoxazol

Sulfamoxol

Sulfanilamid

Sulfaquinoxalin

Sulfathiazol

Sulfatroxazol

Sulfisoxazol

Tebuconazol

Tecnazen

Tetrachlorvinphos

Tetraconazol

Tetradifon

Tetramethrin

Thermotolerante Campylobacter

Tolclofos-methyl

Triadimefon

Triadimenol

Triazophos

Untersuchung auf Fehlgeruch

Verordnung über Tiefgefrorene Lebensmittel

Vibrio parahämolyticus

Vinclozolin

VO über tiefgefrorene Lebensmittel

 

 

 

 


TABELLE B:

 

 

2005

 

ISO Code

Ursprungsstaat

Anzahl

der Sendungen

Anzahl

zurückgewiesener Sendungen

(Menge in kg)

Dokumentenmängel

physische Mängel Seuchen, Identitäts-mängel

physische Mängel Hygiene

 

Sendungen

nach

Österreich

 

Sendungen

in die

übrigen

EU-

Länder

Transit

 

Fischereierzeugnisse

 

AR

Argentinien

1

 

 

 

 

1

 

 

AM

Armenien

41

1 (1000 kg)

 

 

1

32

7

1

AU

Australien

1

 

 

 

 

1

 

 

BG

Bulgarien

3

 

 

 

 

3

 

 

CL

Chile

8

1 (304 kg)

1

 

 

7

 

 

CN

VR China

3

2 (185 kg)

1

1

 

1

 

 

EC

Ecuador

1

 

 

 

 

1

 

 

ID

Indonesien

5

 

 

 

 

5

 

 

CM

Kamerun

1

 

 

 

 

1

 

 

CA

Kanada

74

1 (300 kg)

 

1

 

34

39

 

LI

Liechtenstein

131

 

 

 

 

52

79

 

MY

Malaysia

1

 

 

 

 

1

 

 

MV

Malediven

6

 

 

 

 

6

 

 

MA

Marokko

3

1 (304 kg)

1

 

 

2

 

 

NZ

Neuseeland

2

1 (51 kg)

 

1

 

1

 

 

NG

Nigeria

3

3 (112 kg)

1

1

1

 

 

 

CH

Schweiz

28

1 (2000 kg)

 

 

1

27

 

 

SC

Seychellen

1

1 (14 kg)

1

 

 

 

 

 

LK

Sri Lanka

5

 

 

 

 

5

 

 

KR

Südkorea

1

 

 

 

 

1

 

 

TH

Thailand

26

 

 

 

 

26

 

 

TR

Türkei

1

 

 

 

 

1

 

 

US

USA

62

1 (45 kg)

1

 

 

60

1

 

VN

Vietnam

1

 

 

 

 

1

 

 

Summe

409

13 (4315 kg)

6

4

3

269

126

1

 

andere Fischereierzeugnisse, lebende Muscheln zum Verzehr

 

AM

Armenien

1

 

 

 

 

1

 

 

CA

Kanada

1

 

 

 

 

1

 

 

SG

Singapur

1

 

 

 

 

1

 

 

US

USA

9

 

 

 

 

9

 

 

Summe

12

 

 

 

 

12

 

 

 

Gesamtsumme

421

13(4315Kg)

6

4

3

281

 

126

1

ISO Code

Ursprungsstaat

Anzahl

der Sendungen

Anzahl

zurückgewiesener Sendungen

(Menge in kg)

Dokumentenmängel

physische Mängel Seuchen, Identitäts-mängel

physische Mängel Hygiene

 

Sendungen

nach

Österreich

 

Sendungen

in die

übrigen

EU-

Länder

Transit