4113/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2006
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas KHOL

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 26.04.2006 unter der Nummer 4176/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „gestohlener bzw. als verlustig erklärte e-cards“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1 und 2:

Diese Fragen können nicht beantwortet werden. In der Kriminalstatistik wird dies nicht extra erfasst.

 

Zu Frage 3:

Darüber werden keine Aufzeichnungen geführt. Die anlassbezogene Erhebung der Daten würde einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten.

 

Zu Frage 4:

Von der Polizei wird bzgl. einer gestohlenen e-card, wie auch bei gestohlenen Kredit- oder Bankomatkarten keine Verständigung der ausstellenden Stelle durchgeführt, dies obliegt dem Geschädigten selbst.

 

Eine eigene Berichterstattungsvorschrift bzgl. gestohlener e-cards besteht nicht, dies wird lediglich im Zusammenhang mit gestohlenen Kredit- oder Bankomatkarten berichtet. 

 

 

 

 

Zu Frage 5:

Betrugshandlungen mit gestohlenen e-cards wurden bisher keine bekannt. Im elektronischen Aktensystem des Bundeskriminalamtes scheinen lediglich 2 e-cards im Zusammenhang mit gestohlenen Kredit- oder Bankomatkarten auf.