4116/AB XXII. GP
Eingelangt am 23.06.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-10001/0101-I/A/4/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4164/J der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl und Genoss/innen wie folgt:
Fragen 1 bis 4, 12 und 13:
Der Geschäftsführervertrag mit Herrn Günter Danhel sieht ein Wochenstundenausmaß von 30 Stunden für die Tätigkeit in der Familie und Beruf Management GmbH vor, eine weitere Beschäftigung ist genehmigt. Die Entscheidung, wie lange dieser von der Genehmigung tatsächlich Gebrauch machen will, obliegt Herrn GF Günter Danhel selbst. Der Geschäftsführervertrag schließt eine inhaltliche Überlappung einer allfälligen weiteren Beschäftigung aus.
Frage 5:
Der Vertrag von Herrn Günter Danhel mit der „Familie & Beruf Management GmbH“ ist rechtlich als ein befristeter Geschäftsführer- und Angestelltenvertrag zu qualifizieren, er endet mit der Beendigung des Dienstverhältnisses.
Fragen 6 bis 11:
Derzeit sind in der Familie & Beruf Management GmbH insgesamt vier Mitarbeiter/innen im Gesamtausmaß von 150 Wochenarbeitsstunden gemäß Stellenbeschreibung im Unternehmenskonzept, das gesetzesgemäß innerhalb eines halben Jahres, also bis zum 30. Juni 06, vorliegen muss, beschäftigt.
Mit freundlichen Grüßen