4117/AB XXII. GP

Eingelangt am 23.06.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

S91143/24-PMVD/2006                                                                                              22. Juni 2006

Herrn
Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Stadlbauer, Genossinnen und Genossen haben am 26. April 2006 unter der Nr. 4169/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Konsulentenvertrag für DDr. Erich Reiter" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 11:

Wie ich bereits in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 3896/J (3860/AB) unter anderem ausgeführt habe, wurde Sektionschef HonProf. DDr. Erich Reiter von mir am 9. Februar 2006 bis auf weiteres von der Leitung der Direktion für Sicherheitspolitik im Bundesministerium für Landesverteidigung und der Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben entbunden. Darüber hinausgehende weitere Maßnahmen wurden nicht gesetzt, da seine Versetzung in den Ruhestand im Laufe des heurigen Jahres bevor steht und er in Folge des Verbrauchs seines Urlaubanspruches jeweils nur kurze Zeit für eine andere Funktion verfügbar wäre.

In der somit noch verbleibenden Aktivdienstzeit ist Sektionschef HonProf. DDr. Reiter mit der Koordination der sicherheitspolitischen Forschung zwischen den Dienstellen des Ressorts einerseits und österreichischen Universitäten sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen andererseits beauftragt. Diese Vorgehensweise begründet sich damit, dass an der fachlichen Qualifikation von Sektionschef HonProf. DDr. Reiter nie Zweifel bestanden haben und ausschließlich im vorhandenen Zusammenhang auf eine mit dem Ressort nicht koordinierte Aussage reagiert wurde. Es ist allenfalls beabsichtigt, diese Tätigkeit auch nach der Ruhestandsversetzung im Rahmen eines freien Dienstvertrages bis zu einem Jahr weiter auszuüben, wobei ausdrücklich festgehalten wird, dass diese Tätigkeit unentgeltlich erfolgen würde. Ein derartiger Vertrag wurde aber bis dato mit Sektionschef HonProf. DDr. Reiter noch nicht abgeschlossen.

Zu 12:

Für Beamte der Allgemeinen Verwaltung ist bei der Ernennung in die Dienstklasse IX der Amtstitel „Sektionschef“ Kraft Gesetzes vorgesehen (§ 255 BDG 1979). Dementsprechend trägt HonProf. DDr. Reiter den Amtstitel Sektionschef seit 1. August 1992 zu Recht.

Zu 13 und 15:

Das Gehalt des Bediensteten richtet sich nach den Vorgaben für Beamte der Allgemeinen Verwaltung und Beamte in handwerklicher Verwendung im Sinne des § 118 Abs. 5 Gehaltsgesetz 1956. So gebührte Sektionschef HonProf. DDr. Reiter von 1. Jänner bis 30. Juni 1998 das Gehalt der Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 3, von 1. Juli 1998 bis 30. Juni 2000 das Gehalt der Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 4, von 1. Juli 2000 bis 30. Juni 2002 das Gehalt der Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 5 und seit dem 1. Juli 2002 das Gehalt der Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6, jeweils zuzüglich einer Verwaltungsdienstzulage (§ 120 Gehaltsgesetz 1956).

Zu 14:

Im Jahr 1998 war Sektionschef HonProf. DDr. Reiter mit der Funktion des Beauftragten für strategische Studien und mit der Leitung des Militärwissenschaftlichen Büros betraut. In dieser Eigenschaft war er auch Berater des Bundesministers und der Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung in allgemeinen und ressortspezifischen Ange­legenheiten der internationalen Sicherheitspolitik sowie des Völkerrechts.

Mit Wirkung vom 1. Dezember 2002 gingen die oben genannten Aufgaben auf Grund der Reorganisation der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung in die Funktion Leiter des Büros für Sicherheitspolitik sowie Leiter der Direktion für Sicherheits­politik über. Diese Funktion wurde von Sektionschef HonProf. DDr. Reiter bis zu seiner Entbindung davon am 9. Februar 2006 wahrgenommen.

Zu 16 bis 21:

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Funktion des Leiters des Büros für Sicherheitspolitik sowie der Direktion für Sicherheitspolitik die arbeitsplatzbezogene Aufgabenstellung der Vorbereitung und Herausgabe wissenschaftlicher Publikationen beinhaltet. In dieser Eigenschaft wurden von Sektionschef HonProf. DDr. Reiter sämtliche Publikationen im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung oder für das Bundesministerium für Landesverteidigung herausgegeben. Im Übrigen ist Sektionschef HonProf. DDr. Reiter nicht der einzige Ressortangehörige, welcher Publikationen im Auftrag des Bundesministeriums für Landesverteidigung herausgibt. Er hat demzufolge weder als Herausgeber noch als Autor Erlöse aus Buchverkäufen erhalten. Diese wurden ausschließ­lich dem Bundesministerium für Landesverteidigung zugeführt. Nach den mir vorliegenden Unterlagen wurden von Sektionschef HonProf. DDr. Reiter im Auftrag des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung seit dem Jahr 1998 74 Publikationen herausgegeben. Weiters ist auch die Ausrichtung diverser wissenschaftlicher Seminare unter Einbindung ausländischer Experten und die Verpflichtung von Gastlehrern Teil der Aufgabenstellung. Ich ersuche aber um Verständnis, dass eine Beantwortung der Fragen, wie viele Gastvor­tragende und Experten seit 1998 eingeladen oder verpflichtet wurden, sowie, welche Kosten damit und für Publikationen angefallenen sind, nur durch eine händische Auswertung tausender Unterlagen möglich wäre, und ich wegen des damit verbundenen unver­hältnismäßigen Verwaltungsaufwandes von einer Beantwortung Abstand nehme.