4121/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.06.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
(5-fach)
GZ: BMSG-20001/0026-II/2006 Wien,
Betreff: Parlament
Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gabriele Heinisch- Hosek u. a. betreffend die Lebenssituation von Frauen und Männern in der Prostitution, Nr. 4193/J
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4193/J der Abgeordneten Gabriele Heinisch – Hosek u. a. betreffend die Lebenssituation von Frauen und Männern in der Prostitution wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2 und 3:
Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) hat mitgeteilt, dass derzeit gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG 826 Prostituierte als neue Selbständige in der Krankenversicherung und 83 Prostituierte in der Pensionsversicherung laufend bei der SVA pflichtversichert sind.
Überwiegend wird von dieser Berufsgruppe das „Opting in“ nach § 3 Abs. 1 Z 2 GSVG in der Krankenversicherung gewählt, eine Pflichtversicherung § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG ist selten.
Die Gebietskrankenkassen speichern keine speziellen Berufsbezeichnungen und haben somit keine Möglichkeit, kranken- und/oder unfallversicherte „registrierte Prostituierte“ zahlenmäßig zu benennen.
Ergänzend sei angemerkt, dass im Falle der Anmeldung als DienstnehmerIn auf den Meldungen meist nur unauffällige Tätigkeitsbezeichnungen (KellnerIn, TänzerIn) angegeben werden, die keine Rückschlüsse auf den der Anfrage zugrunde liegenden Personenkreis ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen