4123/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.06.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn Präsidenten des Nationalrates Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol Parlament 1017 Wien |
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GZ 10.000/0105-III/4a/2006 |
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Wien, 26. Juni 2006
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4189/J-NR/2006 betreffend Schülerfreifahrt und Schulbücher für SchülerInnen in Maturaschulen, die die Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen am 27. April 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 5.:
Die Zuständigkeit für Fragen des Familienlastenausgleichsfonds (FLAG) liegt federführend beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und nicht beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Fragen, welche die Finanzierung von Maßnahmen betreffen, welche aus dem FLAG gefördert werden, wären deshalb an das zuständige Ressort zu richten.
Der Geltungsbereich des Familienlastenausgleichsgesetzes bezüglich der Teilnahme an der Schüler/innenfreifahrt und der Ausstattung der Schüler/innen mit Schulbüchern erstreckt sich nicht auf „Maturaschulen“ im Sinne der Anfrage, da es sich bei diesen Einrichtungen um keine Schulen im schulrechtlichen Sinn handelt. Daher sind auch im Rahmen der Schulstatistik keine diesbezüglichen Daten verfügbar.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.