4123/AB XXII. GP

Eingelangt am 26.06.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

GZ 10.000/0105-III/4a/2006

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                        Wien, 26. Juni 2006                           

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4189/J-NR/2006 betreffend Schülerfreifahrt und Schulbücher für SchülerInnen in Maturaschulen, die die Abgeordneten Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen am 27. April 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1. bis 5.:

Die Zuständigkeit für Fragen des Familienlastenausgleichsfonds (FLAG) liegt federführend beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und nicht beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Fragen, welche die Finanzierung von Maßnahmen betreffen, welche aus dem FLAG gefördert werden, wären deshalb an das zuständige Ressort zu richten.

Der Geltungsbereich des Familienlastenausgleichsgesetzes bezüglich der Teilnahme an der Schüler/innenfreifahrt und der Ausstattung der Schüler/innen mit Schulbüchern erstreckt sich nicht auf „Maturaschulen“ im Sinne der Anfrage, da es sich bei diesen Einrichtungen um keine Schulen im schulrechtlichen Sinn handelt. Daher sind auch im Rahmen der Schulstatistik keine diesbezüglichen Daten verfügbar.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.