4124/AB XXII. GP
Eingelangt am 26.06.2006
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0021-Pr 1/2006
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4166/J-NR/2006
Die Abgeordneten zum Nationalrat Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend neonazistische Umtriebe der "Arbeitsgemeinschaft für demokratische Politik" (AFP) und des "Bundes Freier Jugend" (BFJ) gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Gemäß § 91 Abs. 1 StPO muss der Versetzung in den Anklagestand bei einem in die Zuständigkeit der Geschworenengerichte fallenden Verbrechen (hier: nach dem Verbotsgesetz) eine gerichtliche Voruntersuchung vorangehen. Die Voruntersuchung beim Landesgericht Wels gegen mutmaßliche BFJ-Aktivisten und Verantwortliche der Publikationen der AFP und des BFJ ist noch nicht abgeschlossen. Zum Zeitpunkt der dieser Anfragebeantwortung zugrunde liegenden Berichterstattung der Anklagebehörde war die Erhebungstätigkeit der Sicherheitsbehörden noch nicht beendet. Nach Abschluss der Voruntersuchung wird die Anklagebehörde über eine allfällige Anklageerhebung entscheiden.
Zu 4
Das Strafverfahren hat sich zwar - wegen Arbeitsüberlastung einer Gerichtsabteilung im Landesgericht Wels – zu Beginn etwas verzögert. Es sind aber mittlerweile alle im Rahmen der Voruntersuchung erforderlichen Ermittlungsschritte gesetzt bzw. veranlasst worden.
Eine aus dem Verfahren ausgeschiedene Anzeige gegen mutmaßliche (untergeordnete) AFP- bzw. BFJ-Aktivisten langte am 6. September 2005 bei der Staatsanwaltschaft Wien ein. Diese hat beim Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien am 20. Oktober 2005 die Einleitung der Voruntersuchung beantragt. Nach Schließung der Voruntersuchung durch den Untersuchungsrichter wurde der Akt am 13. Jänner 2006 der Staatsanwaltschaft Wien übermittelt, die am 16. Jänner 2006 die Erklärung gemäß § 109 Abs. 1 StPO (Einstellung des Verfahrens) abgegeben hat.
. Juni 2006
(Maga. Karin Gastinger)