4145/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.07.2006
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/46-I/3/2006
Wien, am 30. Juni 2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4209/J der Abgeordneten Weinzinger, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Das österreichische Tierschutzgesetz setzt Mindestanforderungen für die Tierhaltung fest. Diese Mindeststandards, die spezifizieren, was als tiergerecht angesehen werden kann, wurden von Experten ausgearbeitet. Alle Betriebe, die Tiere zur Gewinnung tierischer Produkte halten, haben die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und der darauf beruhenden Verordnungen einzuhalten. Grundsätzlich darf daher von tiergerechten Haltungsbedingungen in Österreich ausgegangen werden.
Im Tierschutzgesetz geht es um die Festlegung von Haltungsbedingungen von Tieren. Ermächtigungen für Maßnahmen zur Kennzeichnung tierischer Produkte auch in Hinblick auf die Tiergerechtheit der Haltung sind nicht vorgesehen, da diese nicht die Haltung der Tiere an sich regeln, sondern in erster Linie Maßnahmen der Produktkennzeichnung und Kundeninformation darstellen.
Die Qualitätskennzeichnung landwirtschaftlicher Produkte fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.
Im Aktionsplan zum Tierschutz von Kommissar Marcus Kyprianou ist die Kennzeichnung von Lebensmitteln aufgegriffen worden. Auf Grund der europaweit harmonisierten Handelsvorschriften für Lebensmittel können weiter reichende Kennzeichnungsvorschriften nur europäische organisiert werden.
Soweit es im Rahmen meines Zuständigkeitsbereiches möglich ist, werde ich jede Maßnahme auf nationaler wie auf EU-Ebene unterstützen, die darauf abzielt, Qualitätsprodukte aus besonders tierfreundlicher Haltung transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin