4148/AB XXII. GP
Eingelangt am 03.07.2006
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0025-Pr 1/2006
An den
Herrn Präsidenten des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4223/J-NR/2006
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Berateraufträge und Ministerbüros im Jahr 2005 “ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 12:
Mit Entschließung des Nationalrats vom 6.12.2005 (318/UEA, XXII. GP) wurde ich ersucht, ein neues Organisationsmodell für die Verwaltung des Strafvollzuges zu erarbeiten, mit der Vorgabe eines effizienten und effektiven Einsatzes von Personal und finanziellen Mitteln zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit des Strafvollzuges. Ich habe im Rahmen des Projekts „Reorganisation Strafvollzug“ – das mittlerweile die Regierungsvorlage für ein „Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Ausschreibungsgesetz 1989 geändert werden“, hervorgebracht hat – insgesamt dreimal ein externes Unternehmen mit Beratungsleistungen beauftragt.
Sämtliche Beauftragungen erfolgten im Einklang mit den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2002 und auf Basis des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 30. April 2003, GZ. 03 0610/6-II/3/02, betreffend „Werkverträge über geistige Arbeitsleistungen, die sich nicht auf Forschungsaufträge und Aufträge für sonstige wissenschaftliche Untersuchungen beziehen – Änderung des Musterwerkvertrages“ sowie zu den dort angeschlossenen Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes.
Im April 2005 wurde nach Durchführung eines Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) das Unternehmen Trigon Entwicklungs- und Unternehmensberatung GmbH mit Beratungsleistungen zur Erarbeitung eines Konzeptes für die Reorganisation des Strafvollzuges beauftragt.
Diese Beratungsleistungen umfassten
- „Durchführung von Interviews und Workshops (neben der Frau Bundesministerin mit den betroffenen Sektionschefs, den Abteilungsleitern, den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den zuständigen richterlichen Abteilungsleitern, fünf bis sieben Leitern von Justizanstalten unterschiedlicher Größe und einem Vertreter des Rechnungshofs);
- Auswertung der Interviews, Zusammenfassung;
- Darstellung und Bewertung möglicher Organisationsmodelle in Gegenüberstellung zum Ist-Zustand (einschließlich Auswirkungen auf den Ressourceneinsatz).
- Ausarbeitung einer inhaltlichen Empfehlung,
- Entwicklung eines Vorgehensvorschlages für die Umsetzung mit einer Projektstruktur und konkreten zeitlichen Vorgaben,
- Ausarbeitung und Präsentation eines schriftlichen Endberichts.“
Sämtliche Leistungen wurden vom Auftragnehmer mängelfrei erbracht; das Bundesministerium für Justiz hat dafür im Juli 2005 den vertraglich vereinbarten Werklohn in der Höhe von 30.807,33 Euro zzgl. 20% USt (hievon rund 1.000 Euro an Spesenersatz) bezahlt.
Ende 2005 habe ich das Beratungsunternehmen Beyond Solutions Consulting GmbH – wieder nach Durchführung eines Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) – beauftragt, eine vergleichende Prozessanalyse durchzuführen und den fiktiven Ressourceneinsatz der beiden - vom Beratungsunternehmen „Trigon“ herausgearbeiteten - Organisationsmodelle (Modell „Zwischenbehörde“ und Modell „Ausgebaute Oberlandesgerichtslösung“) zu ermitteln durch
· „Ermittlung und Beschreibung der Schlüsselprozesse der Strafvollzugsverwaltung
· Bewertung der beiden Lösungsmodelle durch Beschreibung und Entwicklung künftiger Idealprozesse [enthaltend: Initiierung (Aufgabenstellung, Auftrag/Verantwortung), Deskription, Analyse (Zeit, Personal, Werkzeuge, Zugewinn durch Prozessschritt), Fehleranalyse]“
Für diese – ebenfalls mängelfrei erbrachten – Beratungsleistungen im Umfang von 55 Tagen und die Erarbeitung eines Projekthandbuches hat das Bundesministerium für Justiz im März 2006 30.000 Euro an Pauschalentgelt, 260,57 Euro an Spesenersatz, beides zzgl. 20% USt, bezahlt.
Im März 2006 hat das Beratungsunternehmen „Beyond“ den Folgeauftrag erhalten, die Ausarbeitung eines detaillierten Umsetzungsplans für das nun als bestgeeignetes Organisationsmodell identifizierte Modell „Zwischenbehörde“ zu begleiten und dabei im Besonderen
- „eine Terminabstimmung durchzuführen (Projektplanung, kritischer Pfad, Definition von Entscheidungspunkten und Meilensteinen)
- Szenarien eines Risiko- und Eskalationsmanagements zu erstellen (Prozess der Terminverfolgung und Verzugsmanagement, Risikoevidenz und -mitigation, im Bedarfsfall Eskalation)
- Arbeitspakete für die weitere Umsetzungen zu schaffen (Strukturierung des Gesamtprojekts in überschaubare Teilprojekte)
- In Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation zu beraten (etwa die Definition der Aufgaben von Organisationseinheiten, Grundregeln der Zusammenarbeit und der Schnittstellendefinitionen, anzuwendende Führungs- und Delegationsprinzipien, grundlegende Definition der Aktivitäten und Prozesse)
- zwischen den Strukturen des derzeitigen und des neuen Modells zu moderieren (begleitende Beratung der Implementierung, Meetingvorbereitung).“
Für diese – noch zu erbringenden - Leistungen wurde ein Pauschalhonorar von 14.000 Euro zzgl. 20% USt vereinbart.
Sämtliche Anbieter mussten sich im Zuge des Vergabeverfahrens (unter anderem auch) einem ausführlichen Hearing unterziehen, bei dem den Kriterien der Unternehmenserfahrung im einschlägigen Bereich und der persönlichen spezifischen Erfahrungen der zum Einsatz kommenden Mitarbeiter (durch Prüfung und Erörterung der in den Bewerbungen angeführten Referenzprojekte) besonderer Stellenwert eingeräumt wurde.
Weitere von der Anfrage inhaltlich umfasste Verträge wurden vom Bundesministerium für Justiz nicht abgeschlossen.
Zu 13:
Das Bundesministerium für Justiz hat – wie oben im Detail dargestellt - die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einer Organisationsänderung im Bereich der Strafvollzugsverwaltung in die Wege geleitet. Diese bedingt organisatorische und planstellenmäßige Änderungen in den Bereichen Zentralleitung (3000), Justizbehörden in den Ländern (3020) und Justizanstalten (3030). Diese Änderungen führen zwar zu Planstellenverschiebungen und teilweise zu Neubewertungen einzelner Arbeitsplätze, doch ist damit insgesamt keine Planstellenvermehrung verbunden. Die Umsetzung kann daher voraussichtlich nach den Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Stellenplans - unter Wahrung der Aufkommensneutralität - im Wege eines Ministerratsbeschlusses erfolgen.
In die Organisation des Bundesministeriums für Justiz oder in ein öffentliches Unternehmen wurde kein ehemaliger Kabinettsmitarbeiter übernommen.
Zu 14 bis 16:
Ich habe keine auf § 8 Abs. 1 BMG gestützte Kommissionen eingesetzt.
Zu 17, 19 bis 25:
Zum Themenkreis „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in meinem Büro’“ erlaube ich mir auf die Beantwortung der Voranfrage des Abgeordneten Karl Öllinger, Zl. 4121/J-NR/2006 vom 24. Mai 2006 zu verweisen. Ergänzend dazu darf ich anmerken, dass jene fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die derzeit auf Grundlage von Sonderverträgen nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 tätig sind, ein - von allgemeinen Gehaltserhöhungen abgesehen - nicht steigerungsfähiges All-In-Gehalt in der Höhe zwischen 1.800 Euro und 5.357,86 Euro (brutto) monatlich beziehen. Dieses ist abgestimmt auf die unterschiedlichen Aufgabenbereiche (z.B. Pressesprecher, Kabinettsleiterstellvertreter) und orientiert sich an den vom Bundeskanzleramt bekannt gegebenen Richtwerten. Alle zeitlichen und mengenmäßigen Mehrleistungen sind mit diesem Entgelt abgegolten.
Zu 18:
Im angefragten Zeitraum endete die Tätigkeit (nur) eines Mitarbeiters aus dem Ministerbüro; dies durch Versetzung zum Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
Zu 26 bis 28:
Nein.
Zu 29 und 30:
Nein.
Zu 31 und 32:
Für die beiden Mitarbeiter in meinem Büro, deren zeitliche und mengenmäßige Mehrdienstleistung nicht durch ein All-In Entgelt abgegolten ist, sind monatlich insgesamt 91 Überstunden pauschaliert.
Zu 33:
Seit dem 1. Jänner 2005 wurde an die Kabinettsmitarbeiter meines Ressorts ein Betrag von insgesamt 1.200 Euro an Belohnungen ausbezahlt.
Zu 34:
Im angefragten Zeitraum wurden vom Pressesprecher des Bundesministeriums für Justiz zwei Medieneinschaltungen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit in Auftrag gegeben. Auftragnehmer waren die Wiener Zeitung GmbH (Entgelt: 4.305,42 Euro inkl. 20% USt) und das „Journal graz“, (Entgelt 2.009,70 Euro inkl. 20% USt).
. Juni 2006
(Maga. Karin Gastinger)