4150/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.07.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0030-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. Juni 2006

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 3. Mai 2006, Nr. 4202/J, betreffend

Billig-Rinder-Importe aus Osteuropa

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 3. Mai 2006, Nr. 4202/J, betreffend Billig-Rinder-Importe aus Osteuropa, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Grundsätzlich besteht im Rahmen der Europäischen Union das Prinzip des freien Warenverkehrs mit allen Mitgliedstaaten ohne weitere Handelseinschränkungen.

Aus wirtschaftlichen Überlegungen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen ist es nicht auszuschließen, dass ein Schlachthof zur Ausnutzung seiner Schlachtkapazitäten und angesichts des knappen Angebotes an schlachtreifen Rindern im Inland, Tiere aus anderen EU-Mitgliedstaaten bezieht.

 

Zu Frage 2:

 

In Österreich besteht insgesamt ein knappes Angebot an Rindern. Eine ähnliche Tendenz besteht übrigens in der gesamten Europäischen Union. Bei Vergleich der Rinderpreise in den letzten Jahren zeigt sich eine sehr positive Entwicklung. Eine Verbindung zwischen dem strukturellen Wandel der österreichischen Landwirtschaft und der Einfuhr von Rindern aus Osteuropa besteht nicht.

 

Zu Frage 3:

 

Laut Angaben der Statistik Austria ergibt sich folgendes Bild:

Insgesamt ergab sich ein Rückgang bei den Rinderhalten um 11.378 Stück

Rinderhalter per 01.12.2001: 94.284

Rinderhalter per 01.12.2005: 82.906

 

Zu den Fragen 4 bis 7:

 

Wie schon ausgeführt, gibt es im Rahmen des freien Warenverkehrs keine grundsätzlichen Einschränkungen. Bei Lebendtiertransporten ist aber das Tierschutzgesetz einzuhalten.

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat keinen Zugriff auf einzelbetriebliche Daten.

 

In Österreich wurden 2005 insgesamt 565.698 Stück Großrinder geschlachtet. Nach der Außenhandelsstatistik der Statistik Austria wurden 2005 (vorläufig) 47.727 Stück Rinder, über 300 kg (= 8,44 %) aus anderen EU-Mitgliedstaaten geliefert. Von den rund 48.000 Stück wurden 30.684 Stück aus den neuen Mitgliedstaaten angeliefert.

 

Importe/Lieferungen von Rindern, über 300 kg aus Osteuropa in Stück:

2001: 0

2002: 0

2003: 5 Stück

2004: 9.271 Stück

2005: 30.684 Stück

 

Zu Frage 8:

 

Es ist nicht auszuschließen, dass Edelteile in der österreichischen Gastronomie vermarktet werden. Dass dies jedoch negative Auswirkungen auf die österreichischen Rinderbauern hat, ist nicht bekannt.

 

Zu Frage 9:

 

Eine Vermarktung von aus anderen Ländern stammenden Rindern als „österreichische Qualität“ ist nicht zulässig. Es darf auf die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und über die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen verwiesen werden. Im Titel II, Abschnitt I dieser Verordnung ist die obligatorische Kennzeichnung geregelt, die u. a. eindeutig normiert, dass von Marktteilnehmern jedes Stück Rindfleisch mit der Angabe des Ursprungs, der Mast und der Schlachtung zu bezeichnen (etikettieren) ist. Die Zuständigkeit für die obligatorische Rindfleischkennzeichnung liegt im Übrigen im Bundesministerium für Gesundheit und Frauen bzw. die Vollziehung in den Ländern.

 

Zu Frage 10:

 

Grundsätzlich unterliegt der Tiertransport den gesetzlichen Vorschriften, die in Österreich von den Bundesministerien für Gesundheit und Frauen sowie für Verkehr, Innovation und Technologie vollzogen werden.

 

In der Frage von Schlichtrindertransporten hat Österreich immer eine klare Position eingenommen. Die österreichischen Agrarminister fordern seit vielen Jahren auf europäischer Ebene schärfere Bestimmungen und eine absolute Obergrenze für die maximal erlaubten Wegstrecken.

 

Zuletzt habe ich diese Forderung bei den Diskussionen im Agrarministerrat im Zuge der Erarbeitung der neuen europäischen Tiertransportverordnung 1/2005 mit Nachdruck eingebracht. Insbesondere für den Bereich der Kontrolle konnten Verbesserungen erreicht werden. Verstöße im Einzelfall, die auch durch die striktesten Bestimmungen nicht zu verhindern sind, auf Basis der bestehenden Strafbestimmungen zu verfolgen.

 

 

Der Bundesminister: