4153/AB XXII. GP

Eingelangt am 03.07.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Wien, am      . Juli 2006

 

 

 

Die Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 8. Mai 2006  unter der Nr. 4215/J-NR/2006 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Sicherheit von Reisepässen – Schutz vor (Ver-)Fälschungen – Europäische Initiativen zur IT-Sicherheit“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Das Niveau hinsichtlich Sicherheit gegen Verfälschungen und Totalfälschung ist innerhalb der EU Mitgliedstaaten vergleichbar.

 

Dem Bundesministerium für Inneres wurden 2005 insbesondere folgende Fälle bekannt:

 

 

 

 

 

 

2006 (bis Mitte Mai) :

 

 

Zu Frage 2:

 

Das Sicherheitsniveau von Reisepässen, die von Drittstaaten ausgegeben werden, ist grundsätzlich jenem von EU Mitgliedstaaten vergleichbar.

 

Dem Bundesministerium für Inneres wurden 2005 insbesondere folgende Fälle bekannt:

 

 

2006 (bis Mitte Mai):

 

 

Zu Frage 3:

 

Dem Bundesministerium für Inneres wurden 2005 und 2006 folgende Fälle bekannt:

 

2005:

 

 

2006 (bis Mitte Mai):

 

 

Zu den Fragen 4 und 9:

 

Seit dem Jahr 2000 sind etwa 50 Fälle von im Ausland beanstandeten österreichischen Reisepässen gemeldet und überprüft worden. Die Bekanntgabe einer absoluten Zahl ist nicht möglich, weil derartige Beanstandungen nur dann bekannt werden, wenn diese von den ausländischen Behörden gemeldet werden. Nachdem Passfälschungen oder
Passverfälschungen in der Kriminalstatistik nicht gesondert ausgewiesen werden, ist es nicht möglich, Auskunft über die Anzahl gefälschter oder verfälschter Reisedokumente zu erteilen.

 

 

Zu Frage 5:

 

Im Jahr 2005 wurden in Deutschland und Japan je 2 österreichische ge- bzw. verfälschte Reisepässe und in den USA, Ungarn und Exjugoslawien je 1 ge- bzw. verfälschter Reisepass festgestellt.

 

Im Jahr 2006 (bis Mitte Mai) wurden in Singapur 2 österreichische ge- bzw. verfälschte Reisepässe und in Deutschland 1 österreichischer gefälschter Reisepass entdeckt.

 

Zu Frage 6:

 

Im Jahr 2005 wurden folgende Fälle dem Bundesministerium für Inneres gemeldet:

 

 

 

Im Jahr 2006 wurden bis Mitte Mai folgende Fälle dem Bundesministerium für Inneres gemeldet:

 

 

Zu Frage 7:

 

Gefälschte Reisepässe werden häufig im Zuge von Vorbereitungshandlungen für Straftaten benutzt. Eine gesonderte Erfassung darüber, ob und bei welchen strafbaren Handlungen gefälschte Dokumente Verwendung finden, erfolgt nicht.

 

 

 

 

Zu Frage 8:

 

Verstöße nach dem Passgesetz werden statistisch nicht erfasst.

 

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Die technischen Spezifikationen für die Aufnahme von Fingerabdrücken werden im technischen Ausschuss gemäß Art 6 der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates vom 29. Mai 1995 über eine einheitliche Visagestaltung festgelegt. Die diesbezüglichen Arbeiten befinden sich derzeit im Finalisierungsstadium, der Abschluss der Arbeiten wird voraussichtlich im Sommer dieses Jahres erwartet.

 

 

Zu den Fragen 12 bis 15:

 

Biometrische Erkennungsverfahren werden derzeit in keinem Mitgliedstaat flächendeckend eingesetzt. Einen Überblick wird die vom Bundesministerium für Inneres beim Frauenhofer Institut in Auftrag gegebene Studie bieten.

 

 

Zu Frage 16:

 

Sollte sich – gleichgültig aus welchem Grund – ein Bedarf zur Adaptierung der rechtlichen Grundlagen ergeben, so wird im Zuge eines entsprechenden Vorschlages an den Gesetzgeber herangetreten werden.

 

 

Zu Frage 17:

 

Nein.

 

 

Zu den Fragen 18 bis 20:

 

Für eine gemeinschaftsrechtliche Regelung könnten die Bestimmungen der §§ 22a ff des Passgesetzes 1992 in der Fassung BGBl. I Nr. 44/2006 Vorbildwirkung haben.

 

 

 

Zu Fragen 21 bis 23:

 

Die Zusammenführung von Daten aus verschiedenen Systemen und Kontexten oder die Schaffung einer zentralen europäischen Passdatei stehen derzeit nicht zur Diskussion.

 

 

Zu Fragen 24 und 25:

 

Die in den Reisepässen gespeicherten Daten sollen nur jenen Behörden zur Verfügung stehen, denen die Kontrolle dieser Dokumente zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben obliegt.

 

 

 

 

Zu Fragen 26 und 27:

 

Die technischen Festlegungen für die Lesegeräte werden im technischen Ausschuss gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates vom 29. Mai 1995 über eine einheitliche Visagestaltung festgelegt.

 

 

Zu Frage 28:

 

Die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr gibt in diesem Zusammenhang bereits das Niveau vor.

 

 

Zu Frage 29:

 

Die Möglichkeit der Überprüfung eines biometrischen Reisepasses durch ein Passlesegerät ergibt sich vom Grundsatz her bereits aus der Verordnung (EG) Nr. 2252/2004 des Rates vom 13.12.2004 über Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrischen Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten.

 

 

Zu Frage 30:

 

Auf Grund internationaler Vorschriften bleibt ein Reisedokument - unabhängig von Funktionieren des Chips - ein gültiges Reisedokument. Im Übrigen richten sich Amtshaftungs- und sonstige Schadenersatzregelungen nach den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften.

 

 

Zu Frage 31:

 

Die Schaffung von abschreckenden strafrechtlichen Bestimmungen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

 

 

Zu Frage 32:

 

Durch den Einsatz der österreichischen Dokumentenberater im Ausland wurden im Zeitraum Jänner 2005 bis April 2006 aufgrund der von diesen abgegebenen Empfehlungen durch Personal der Fluglinien insgesamt 1.909 Passagiere von Flügen nach Österreich ausgeschlossen und etwa 1.500 gefälschte Dokumente entdeckt. Durch die qualitativ hochwertigen Schulungen des Personals von Einwanderungs- und Polizeibehörden sowie von Bediensteten der Fluglinien in den von illegaler Migration auf dem Luftweg betroffenen Ausgangsstaaten konnte eine ausgezeichnete bilaterale Zusammenarbeit erzielt werden. Insgesamt konnte durch diese Maßnahme ein deutlicher Erfolg gegen die illegale Migration auf dem Luftweg erzielt werden.