4162/AB XXII. GP

Eingelangt am 06.07.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Herrn

 

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

 

1017 Wien     

                                                                              

 

 

Wien, am      . Juli  2006

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Becher und GenossInnen haben am  8. Mai 2006 unter der Nummer 4222/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend der „Berateraufträge und Ministerbüros im Jahr 2005“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 7:

Im befragten Zeitraum wurden keine Beratertätigkeiten im Zusammenhang mit der BM.I-Strukturreform in Anspruch genommen.

 

Zu Frage 8:

Folgende Unternehmen wurden seit 1. Jänner 2005 beauftragt:

 

- PwC Corporate Finance Beratung GmbH

- Verena Karimi GmbH

- Platzer & Partner Unternehmensberatungsgesellschaft m.b.H.

- Hule/Bachmayr-Heyda/Nordberg Rechtsanwälte GmbH

- Van Melle und Partner

- Aura Unternehmensberatung GmbH

- DDr. Lengheimer

- Fa. Next Level Consulting Unternehmensberatung GmbH

- Fa. 42virtual

Die entstandenen Gesamtkosten  belaufen sich bis zum Stichtag auf € 277.981,77.

Werkverträge, die die laufende Tätigkeit des Ministeriums betreffen (wie zB im IT-Bereich, Gutachten, die auf einem gesetzlichen Auftrag beruhen) sind wohl nicht von der Fragestellung erfasst und scheinen in der Beantwortung daher auch nicht auf.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Im befragten Zeitraum wurden keine den Anfragepunkten entsprechenden Aufträge an die bezeichneten Unternehmensberater oder sonstige externe Berater erteilt oder bezahlt.

 

Zu Frage 12:

Für externe Berater bzw. Beratungsunternehmen entstanden im genannten Zeitraum (einschließlich der unter Punkt 8 angeführten Kosten) bislang Kosten in Höhe von rund 609.763,96 €.

 

Zu Frage 13:

Im Bereich der Zentralleitung des BM.I wurden im befragten Zeitraum durch zweimalige Änderung der Geschäfteinteilung insbesondere folgende organisatorische Veränderungen vorgenommen:

 

-          Einrichtung der Abteilung I/7 (EU-Koordination)

-          KIT(Kommunikations- und Informationstechnologie)-Reform für die Referate I/2/b und II/1/d sowie die Abteilungen IV/2 und IV/8

-          Einrichtung des EKC (Einsatz- und Krisenkoordinationscenter)

-          Schaffung eines Referates für Flughafensicherheit in der Abteilung II/2

-          Einrichtung eines Zentrums für Sportangelegenheiten (ZSA)

-          Einrichtung der Abteilung II/4 (Zivilschutz, Krisen- und Katastrophenschutzmanagement)

-          Einrichtung einer Abteilung II/7 (Flugpolizei)

-          Einrichtung eines Büros des Menschenrechtsbeirates

-          Einrichtung des Referates III/2/a (Sonstige Verwaltungsangelegenheiten)

-          Einrichtung des Referates III/5/c betreffend Koordinierungsangelegenheiten im Bereich der Grundversorgung für Asylwerber

-          Einrichtung von weiteren Bereichsstellvertretungen in den Sektionen III und IV

 

Ziel dieser organisatorischen Änderungen war jedoch nicht die Einsparung von Planstellen, sondern die Weiterentwicklung der BM.I-Reform 2003 sowie die Anpassung der Aufbauorganisation an geänderte Rahmenbedingungen.

 

Für den Bereich der nachgeordneten Behörden und Dienststellen wird festgehalten, dass mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2005 die Organisation der „Landespolizeikommanden“ in Kraft getreten ist, die den gesamten Exekutivdienst des jeweiligen Bundeslandes (Sicherheitswache, Kriminaldienst und Gendarmerie) unter einer Dienstbehörde zusammenfasst und serviciert, was die Gewinnung von Kapazitäten durch die Vereinheitlichung der Verwaltung einerseits sowie die Nutzung von Synergieeffekten im Exekutivdienst (Zusammenführung operativer Einheiten, Wegfall wachkörperbedingter Sprengelgrenzen) andererseits bedeutet.

 

Drei Mitarbeiter/innen des Kabinetts wurden in die Organisation des Ministeriums bzw. in öffentliche Unternehmen übernommen

 

Zu den Fragen 14 bis 16:

Es wurden keine Kommissionen auf formeller Grundlage des § 8 Absatz 1 des Bundesministeriengesetzes eingesetzt.

 

Zu den Fragen 17 und 18:

Abgesehen vom erforderlichen Personal für Sekretariatsarbeiten und administrative Tätigkeiten stellen sich die im Zeitraum 1. Jänner 2005 bis zum 8. Mai 2006 bei den MitarbeiterInnen des Kabinetts der Frau Bundesminister eingetretenen personellen Veränderungen wie folgt dar:

 

Name

Beschäftigungs-

Beginn

Beschäftigungs-

Ende

Grundlage bzw.

nunmehr

ENZINGER Dr. Philip

2.1.2006

 

Arbeitsleihvertrag

FISCHER DDr. Barbara

laufend

 

VBG

GALLOP Oskar

laufend

30.6.2005

BDG 1979/LPK Tirol

GATTRINGER Mag. Wolfgang

laufend

 

Arbeitsleihvertrag

GRUSCH Mag. Stefan

14.3.2005

31.1.2006

Arbeitsleihvertrag-Ende

HUBER Mag. Michaela

laufend

30.9.2005

VBG/BMLV

ITA Mag. Philipp

laufend

 

VBG

MÜLLER-GUTENBRUNN Iris

14.11.2005

 

Arbeitsleihvertrag

PILSL Andreas

laufend

 

BDG 1979

RAUCH Mag. Johannes

laufend

 

Arbeitsleihvertrag

SCHNEIDER Dr. Esther

laufend

31.12.2005

BDG 1979/UBAS

TREIBENREIF Bernhard

25.4.2005

 

BDG 1979

WEBINGER Mag. Peter

laufend

 

VBG

ZANKEL Mag. Franz

laufend

 

BDG 1979

 

Im bezeichneten Zeitraum wurden somit zwei Arbeitsleihverhältnisse begründet und eines beendet. Weiters haben 2 Mitarbeiterinnen und 1 Mitarbeiter das Kabinett verlassen. Zwei von ihnen stehen in einem Dienstverhältnis zum BM.I; eine wechselte zum BMLV. Durch die Beendigung des Arbeitsleih- sowie der Änderung der Dienstverhältnisse sind keine gesonderten Kosten angefallen.

 

Zu Frage 19:

Die Ermittlung der Gehaltsansprüche der im Kabinett der Frau Bundesminister tätigen Beamten erfolgte nach den Bestimmungen des Gehaltsgesetzes 1956, die Ermittlung der Entlohnung der Vertragsbediensteten nach dem Vertragsbedienstetengesetz 1948.

 

Die Einstufungen der im bezeichneten Zeitraum ins Kabinett der Frau Bundesminister auf- bzw. übernommenen MitarbeiterInnen stellen sich folgendermaßen dar:

 

Anzahl

dienstrechtliche Stellung

 

 

2

Arbeitsleihverträge

1

Verwendungsgruppe E1

 

Zu den Fragen 20, 31 und 32:

Zeitliche Mehrleistungen der zu den Fragen 17 und 18 angeführten Bediensteten wurden/werden jeweils im Wege der Einzelverrechnung abgegolten.

 

Die durchschnittlichen Mehrleistungen stellen sich im befragten Zeitraum (bzw. ab und für die Dauer der Verwendung im Kabinett) geordnet nach deren dienstrechtlicher Stellung wie folgt dar:

dienstrechtliche Stellung

monatliche/Einzelverrechnung

Entlohnungsschema A1/v1

100 Stunden

Besoldungsgruppe E1

89 Stunden

 

Zu Frage 21:

Mit keinem/r MitarbeiterIn wurde in dem befragten Zeitraum ein Sondervertrag gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz abgeschlossen.

 

Zu Frage 22:

Zum Stichtag 8. Mai 2006 bestehen mit folgenden Einrichtungen/Unternehmungen Arbeitsleihverträge/Arbeitsübereinkommen:

-          Land Niederösterreich

-          Institut für Bildung und Innovation

-          Volkspartei Niederösterreich

-          Niederösterreichische Versicherung

 

Mit dem Land Niederösterreich besteht ein Übereinkommen für eine vorübergehende Dienstleistung -  der jeweils anfallende Aktivitätsaufwand (Gehalt, allgemeine Dienstzulage, Verwaltungsdienstzulage, Kinderzulage, Sonderzahlung, Mehrdienstleistungsentschädigung, Reisegebühren und Überstunden im Außendienst, Zuteilungsgebühr, Fahrtkostenzuschuss, anteilsmäßige Kosten bei Anfall des Dienstjubiläums, den Dienstgeberbeiträgen und dem Beitrag zu den künftigen Pensionslasten in der Höhe von derzeit 45,4% des pensionspflichtigen Dienstbezuges sowie den pensionsfähigen Nebengebühren) ist zu ersetzen.

 

Jeder Vertragsteil ist berechtigt, das Arbeitsleihverhältnis ohne Angabe von Gründen schriftlich unter Einhaltung einer mindestens 6-wöchigen Frist mit jedem Monatsende durch Kündigung aufzulösen.

 

Zu Frage 23:

Die Vordienstverhältnisse der derzeit mit Arbeitsleihverträgen beschäftigten Bediensteten, stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar. Die konkreten Vertragsinhalte wurden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Bundesministerium für Inneres und dem jeweiligen (Leih-) Unternehmen formuliert.

 

Zu den Fragen 24 und 25:

Im Zeitraum 1. Jänner 2005 bis 8. Mai 2006 wurden an keine Unternehmen bzw. Vereine, die nunmehr als Arbeitskräfteüberlasser in einem Vertragsverhältnis mit dem BM.I stehen, Förderungen bzw. Werkverträge vergeben.

 

Zu den Fragen 26 bis 28:

Außerhalb des Kabinetts werden keine Personen aufgrund von „Arbeitsleihverträgen“ beschäftigt.

 

Zu den Fragen 29 und 30:

Ungeachtet ihrer derzeitigen (Kabinetts-)Aufgaben wurde bis zum Stichtag der Anfragestellung eine Bedienstete mit der Leitung der Abteilung für Gedenkstätten und Kriegsgräberfürsorge sowie ein Bediensteter mit der stellvertretenden Leitung des Landespolizeikommandos Oberösterreich betraut. Ein mit der Leitung des EKO Cobra beauftragter Bediensteter ist zusätzlich mit Kabinettsaufgaben betraut worden.

Die Bediensteten erbringen jene notwendigen zeitlichen Mehrleistungen, die die Erfüllung der Aufgaben ohne dienstliche Beeinträchtigungen gewährleisten.

 

Zu Frage 33:

Im befragten Zeitraum wurden € 12.310,- an Belohnungen und Prämien ausbezahlt. Die Beträge wurden auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sekretariats- und Kanzleibereich aufgeteilt. Die Referentinnen und Referenten erhielten mit Ausnahme der allgemeinen Weihnachtsbelohnung von € 146,- keine Belohnungen.

 

Zu Frage 34:

Geordnet nach beauftragten Unternehmen entstanden für Informationskampagnen und Einschaltungen in Printmedien seit 1. Jänner 2006 (bis 8. Mai 2006) folgende Kosten:

 

Unternehmen

Kosten €

 

 

ORF-Enterprise GmbH Co KG

113.400,00

ORF-Hitradio Ö3 mit BM.I

1.995,04

ARGE Schule & Bildung

8.251,36

Zeitungsverlag NÖN-Pressehaus

25.200,00

Neues Volksblatt

2.797,20

Kuratorium für Verkehrssicherheit

7.579,20

Fa. Embacher

464,88

Fa Herold

12.259,80

Fa.Demczuk

6.473,99

Fa Copy Rath

1.000,00