4208/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 
 

 

 


Die Abgeordneten zum Nationalrat Anton Heinzl und GenossInnen haben am 12. Juni 2006 unter der Zl. 4349/J-NR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „mangelnder Sicherheitseinrichtungen in der `Unterführung´ Wagram der HL-AG“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Hierzu darf ich festhalten, dass die Auszahlung von Mitteln des Katastrophenfonds an die Länder zum Zweck der Beschaffung von Einsatzgeräten der Feuerwehren für Katastrophenfälle in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fällt. Die Verteilung der Mittel richtet sich nach der Volkszahl. Das Bundesministerium für Inneres kann daher weder auf die Höhe der ausgezahlten Mittel noch auf die Entscheidung über deren Verwendung auf Landesebene Einfluss nehmen.

 

Zu Frage 4:

Die Frage der Haftung richtet sich nach einschlägigen eisenbahnrechtlichen und zivilrechtlichen Bestimmungen, die nicht in den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Inneres fallen. Ich verweise daher auf den Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie bzw. der Bundesministerin für Justiz.

 

Zu den Fragen 5-7:

Das Bundesministerium für Inneres ist für Angelegenheiten der Feuerwehren nur insoweit zuständig, als diese nicht in die Landeszuständigkeit bzw. in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen. Insbesondere fallen die allgemeine örtliche und überörtliche Feuerpolizei in die Zuständigkeit der Bundesländer.

Das Bundesministerium für Inneres hat daher weder einer Feuerwehr die in der Anfrage angesprochene Ermächtigung erteilt, noch habe ich von den darin angeführten Sachverhalten Kenntnis.