421/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.07.2003
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Heinz Gradwohl, Kolleginnen und Kollegen
vom 21.05.2003, Nr. 420/J, betreffend Umsetzung der Richtlinie 2002/36/EG - Innerstaat-
licher Handlungsbedarf ?, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

Zu den Fragen 1 bis 8:

Die Richtlinie 2002/36/EG enthält technische Anpassungen der Anhänge der Richtlinie
2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Ein-
schleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
und war bis 1. April 2003 umzusetzen.

Gemäß § 6 des Pflanzenschutzgesetzes 1995 sind diese Anhänge zur Umsetzung von
Rechtsvorschriften der EG durch Verordnung festzulegen. Diese Umsetzung ist durch die
Novelle der Pflanzenschutzverordnung, BGBI. II Nr. 193/2003. vom 28. März 2003, somit
innerhalb der Umsetzungsfrist, erfolgt.

Im Begutachtungsverfahren gingen Stellungnahmen seitens der Arbeiterkammer, des Öster-
reichischen Gewerkschaftsbundes, der Ämter der Landesregierungen von Oberösterreich,


Burgenland und Vorarlberg, des Bundesamtes und Forschungszentrums für Wald sowie des
Bundesamtes für Ernährungssicherheit ein. Es wurde unisono mitgeteilt, dass keine Einwän-
de bestehen, was sich wohl durch den technischen Charakter dieser Richtlinienanpassungen
(Änderung in der Liste der Schadorganismen und Wirtspflanzen aufgrund neuer wissen-
schaftlicher Erkenntnisse) erklärt.

Im Übrigen wurde diese Umsetzung in der vorgesehenen Form notifiziert.