4215/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0055-I/3/2006

Wien, am      13. Juli 2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4291/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Dazu darf ich auf die nachstehenden Tabellen verweisen:

 

Burgenland:

 

Bezirke

Tierärzte/
-ärztinnen

Eisenstadt-Freistadt

keine Angaben

Eisenstadt-Umgebung

keine Angaben

Güssing

keine Angaben

Jennersdorf

keine Angaben

Mattersburg

keine Angaben

Neusiedl am See

keine Angaben

Oberpullendorf

keine Angaben

Oberwart

keine Angaben

Rust Freistadt

keine Angaben

Gesamt Burgenland

68

 

 

Kärnten:

 

Bezirke

Tierärzte/
-ärztinnen

Feldkirchen

keine Angaben

Hermagor

keine Angaben

Klagenfurt-Stadt

keine Angaben

Klagenfurt-Land

keine Angaben

Spittal an der Drau

keine Angaben

St. Veit an der Glan

keine Angaben

Villach-Stadt

keine Angaben

Villach-Land

keine Angaben

Völkermarkt

keine Angaben

Wolfsberg

keine Angaben

Gesamt Kärnten

155

 

 

Niederösterreich:

 

Bezirke

Tierärzte/
-ärztinnen

Amstetten

39

Baden

41

Bruck/Leitha

17

Gänserndorf

20

Gmünd

11

Hollabrunn

33

Horn

19

Korneuburg

32

Krems-Land

12

Krems-Stadt

9

Lilienfeld

17

Melk

34

Mistelbach

24

Mödling

55

Neunkirchen

27

Scheibbs

25

St. Pölten-Land

53

St. Pölten-Stadt

12

Tulln

23

Waidhofen/Thaya

18

Waidhofen/Ybbs

4

Wien-Umgebung

43

Wr. Neustadt-Land

13

Wr. Neustadt-Stadt

20

Zwettl

21

Gesamt Niederösterreich

622

 

 

Oberösterreich:

 

Bezirke

Tierärzte/
-ärztinnen

Braunau am Inn

31

Eferding

7

Freistadt

20

Gmunden

22

Grieskirchen

19

Kirchdorf an der Krems

23

Linz-Land

22

Perg

26

Ried im Innkreis

34

Rohrbach

15

Schärding

14

Steyr-Land

19

Urfahr-Umgebung

25

Vöcklabruck

37

Wels-Land

22

Magistrat Linz

30

Magistrat Steyr

4

Magistrat Wels

9

Gesamt Oberösterreich

379

 

 

Salzburg:

 

Bezirke

Tierärzte/
-ärztinnen

Salzburg-Umgebung

45

Hallein

12

St. Johann im Pongau

15

Tamsweg

5

Zell am See

19

Magistrat der Stadt Salzburg

18

Gesamt Salzburg

114

 

 

Steiermark:

 

Bezirke

Tierärzte/
-ärztinnen

Bruck an der Mur

12

Deutschlandsberg

18

Feldbach

21

Fürstenfeld

6

Graz-Umgebung

39

Hartberg

28

Judenburg

12

Knittelfeld

9

Leibnitz

34

Leoben

17

Liezen

25

Murau

13

Mürzzuschlag

14

Radkersburg

5

Voitsberg

15

Weiz

31

Graz Stadt

59

Gesamt Steiermark

358

 

 

Tirol:

 

Bezirke

Tierärzte/
-ärztinnen

Innsbruck-Stadt

16

Innsbruck-Land

46

Imst

12

Kitzbühel

14

Kufstein

21

Landeck

8

Lienz

12

Reutte

6

Schwaz

16

Gesamt Tirol

151

 

 

Vorarlberg:

 

Bezirke

Tierärzte/
-ärztinnen

Bludenz

keine Angaben

Bregenz

keine Angaben

Dornbirn

keine Angaben

Feldkirch

keine Angaben

Gesamt Vorarlberg

60

 

 

 

 

 

Wien:

 

Gesamt Wien

459

 

 

 

Übersicht Tierärzte/-ärztinnen in Österreich 2005:

 

 

Tierärzte insgesamt (aktive)

Tierärzte mit Praxis

Tier-kliniken

Tierärztliche Haus-apotheken

Tierärzte unselbständig

a)Vet. Abt. der LR

b)Landes-anstalten

c) Amts-tierärzte

d)Sonstige

Burgenland

68

54

1

53

4

0

9

2

Kärnten

155

132

9

128

8

3

10

6

Niederösterreich

622

507

21

410

14

3

26

2

Oberösterreich

379

366

18

279

12

4

20

0

Salzburg

114

106

3

85

5

0

7

4

Steiermark

358

319

13

227

10

0

34

15

Tirol

151

137

3

109

5

0

9

3

Vorarlberg

60

60

5

33

3

0

4

1

Wien

459

275

17

181

 

15

34

184

 

 

 

Frage 2:

 

Burgenland:

 

Gesamt Burgenland

12

 

 

Kärnten:

 

Gesamt Kärnten

15

 

In Kärnten gibt es 10 Amtstierärzte (1 pro Bezirk) und einen Distriktstierarzt mit einem 20 Wochen-Stunden Vertrag. In der Landesveterinärdirektion sind 5 Amtstierärzte tätig, 3 Personen mit einem befristeten Vertrag werden im amtstierärztlichen Dienst bzw. im Kontrolldienst eingesetzt.

 

 

Niederösterreich:

 

Gesamt Niederösterreich

40

 

40 Amtstierärzte/-ärztinnen, davon 26 Amtstierärzte/-ärztinnen ständig in den Bezirksverwaltungsbehörden, 2 Amtstierärzte Aushilfe in den Bezirksverwaltungsbehörden;

11 Amtstierärzte in der Zentrale, 1 Amtstierärztin in Karenz.

 

 

Oberösterreich:             

 

Bezirke

Amtstierärzte/
-ärztinnen

Braunau am Inn

1

 

Eferding

von LL mitbetreut

 

Freistadt

1

 

Gmunden

1

 

Grieskirchen

1

 

Kirchdorf an der Krems

1

 

Linz-Land

1

 

Perg

1

 

Ried im Innkreis

1

 

Rohrbach

1

 

Schärding

1

 

Steyr-Land

1

 

Urfahr-Umgebung

1

 

Vöcklabruck

1

 

Wels-Land

1

 

Magistrat Linz

7

 

Magistrat Steyr

1

 

Magistrat Wels

1

 

Gesamt Oberösterreich

23

 

 

 

Salzburg:

 

Bezirke

Amtstierärzte/
-ärztinnen

Salzburg-Umgebung

1

 

Hallein

1

 

St. Johann im Pongau

1

 

Tamsweg

1

 

Zell am See

1

 

Magistrat der Stadt Salzburg

2

 

Gesamt Salzburg

7

 

 

 

Steiermark:

 

 

Bezirke

Amtstierärzte/
-ärztinnen

Bruck an der Mur

1

 

Deutschlandsberg

2

 

Feldbach

2

 

Fürstenfeld

1

 

Graz-Umgebung

3

 

Hartberg

3

 

Judenburg

1

 

Knittelfeld

1

 

Leibnitz

3

 

Leoben

1

 

Liezen

3

 

Murau

1

 

Mürzzuschlag

1

 

Radkersburg

1

 

Voitsberg

1

 

Weiz

2

 

Graz Stadt

4

 

Gesamt Steiermark

41

 

(+10 Amtstierärzte beim Amt der Stmk. Landesreg.)

 

Tirol:

 

 

Bezirke

Amtstierärzte/
-ärztinnen

Innsbruck-Land

1

 

Imst

1

 

Kitzbühel

1

 

Kufstein

1

 

Landeck

1

 

Lienz

1

 

Reutte

1

 

Schwaz

1

 

Veterinärdirektion

4

 

Gesamt Tirol

13

 

 

 

Vorarlberg:

 

Gesamt Vorarlberg

7

 

 

Wien:

 

Gesamt Wien

34

 

 

Frage 3:

Zu dieser Frage verweise ich auf die beigeschlossenen Tabellen 1 bis 18.

Die jeweiligen Angaben beziehen sich auf die letzte Vollerhebung der Tierzahlen im Jahr 1999 durch die Statistik Austria. Vollerhebungen werden nur alle 10 Jahre durchgeführt und nur in dieser Vollerhebung erhält das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen Daten, die auf die politischen Bezirke aufgeschlüsselt sind.

 

(Tabellen 1 bis 18: Fläche der Bezirke, Zahl der Einhufer, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und des Geflügels pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Einhufer, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und des Geflügels pro Amtstierarzt/ärztin und pro Tierarzt/Tierärztin (bezogen auf das Bundesland) jeweils für die Bundesländer und für Österreich gesamt.)

 

 

Frage 4:

 

Burgenland:

 

Gesamt Burgenland

4

 

 

Kärnten:

 

Gesamt Kärnten

3

 

 

Niederösterreich:

 

Gesamt Niederösterreich

13

 

 

Oberösterreich:

 

Bezirke

Amtstierärzte/
-ärztinnen

Braunau am Inn

0

Eferding

0

Freistadt

0

Gmunden

1

Grieskirchen

0

Kirchdorf an der Krems

0

Linz-Land

1

Perg

0

Ried im Innkreis

1

Rohrbach

0

Schärding

0

Steyr-Land

0

Urfahr-Umgebung

0

Vöcklabruck

1

Wels-Land

0

Magistrat Linz

0

Magistrat Steyr

0

Magistrat Wels

1

Gesamt Oberösterreich

5

 

 

Salzburg:

 

Bezirke

Amtstierärzte/
-ärztinnen

Salzburg-Umgebung

0

Hallein

1

St. Johann im Pongau

0

Tamsweg

1

Zell am See

1

Magistrat der Stadt Salzburg

0

Gesamt Salzburg

3

 

 

Steiermark:

 

 

Bezirke

Amtstierärzte/
-ärztinnen

Bruck an der Mur

1

Deutschlandsberg

0

Feldbach

1

Fürstenfeld

0

Graz-Umgebung

0

Hartberg

1

Judenburg

0

Knittelfeld

0

Leibnitz

0

Leoben

0

Liezen

2

Murau

0

Mürzzuschlag

1

Radkersburg

0

Voitsberg

0

Weiz

0

Graz Stadt

0

Gesamt Steiermark

6

 

 

Tirol:

 

Bezirke

Amtstierärzte/
-ärztinnen

Innsbruck-Stadt

0

Innsbruck-Land

0

Imst

0

Kitzbühel

1

Kufstein

0

Landeck

0

Lienz

0

Reutte

1

Schwaz

1

Veterinärdirektion

0

Gesamt Tirol

3

 

 

Vorarlberg:

 

Bezirke

Amtstierärzte/innen

Bludenz

1

Bregenz

0

Dornbirn

0

Feldkirch

1

Gesamt Vorarlberg

2

 

 

Wien:

 

Gesamt Wien

Keine/r

 

 

Frage 5:

 

Burgenland:

 

Gesamt Burgenland

3

 

 

Kärnten:

 

Gesamt Kärnten

2

 

 

Niederösterreich:

 

Gesamt Niederösterreich

6

 

 

Oberösterreich:

 

Bezirke

Amtstierärzte/
-ärztinnen

Braunau am Inn

0

Eferding

1

Freistadt

1

Gmunden

0

Grieskirchen

0

Kirchdorf an der Krems

0

Linz-Land

0

Perg

1

Ried im Innkreis

0

Rohrbach

0

Schärding

0

Steyr-Land

0

Urfahr-Umgebung

1

Vöcklabruck

0

Wels-Land

0

Magistrat Linz

1

Magistrat Steyr

1

Magistrat Wels

0

Gesamt Oberösterreich

6

 

 

Salzburg:

 

Gesamt Sazburg

Keine/r

 

 

Steiermark:

 

 

Bezirke

Amtstierärzte/
-ärztinnen

Bruck an der Mur

0

Deutschlandsberg

0

Feldbach

0

Fürstenfeld

0

Graz-Umgebung

0

Hartberg

0

Judenburg

0

Knittelfeld

0

Leibnitz

0

Leoben

0

Liezen

0

Murau

0

Mürzzuschlag

0

Radkersburg

0

Voitsberg

0

Weiz

0

Graz Stadt

1

Gesamt Steiermark

1

 

 

Tirol:

 

 

Bezirke

Amtstierärzte/
-ärztinnen

Innsbruck-Stadt

0

Innsbruck-Land

0

Imst

1

Kitzbühel

0

Kufstein

1

Landeck

0

Lienz

0

Reutte

0

Schwaz

0

Veterinärdirektion

2

Gesamt Tirol

4

 

 

Vorarlberg:

 

 

Bezirke

Amtstierärzte/
-ärztinnen

Bludenz

0

Bregenz

1

Dornbirn

0

Feldkirch

0

Gesamt Vorarlberg

1

 

 

Wien:

 

Gesamt Wien

9

 

 

Frage 6:

 

Burgenland:

Leermeldung

 

Kärnten:

Laufende Kontrollen

 

Niederösterreich:

Zu den zahlreichen und vielfältigen Kontrollen auf Bezirksebene werden darüber hinaus noch 120 Kontrollen pro Jahr durch die Abteilung Veterinärangelegenheiten („Überkontrollen“) durchgeführt.

 

Oberösterreich:

Durch das Land Oberösterreich wurden 2005 keine angeordneten und protokollierten Kontrollen durchgeführt. Durch den Veterinärdirektor wurden jedoch in 4 dieser Tierarztordinationen Besuche durchgeführt, die keine Beanstandungen erbrachten.

 

Salzburg:

Es erfolgen dauernd Kontrollen der Amtstierärzte/-ärztinnen.

Dies insbesondere durch die von den Bezirksverwaltungsbehörden vorzulegenden Berichte aus den verschiedenen Teilbereichen, die von den Amtstierärzten zu vollziehen bzw. zu betreuen sind. Auch erfolgt laufend eine Kontrolle durch die Übermittlung von Unterlagen über gerade aktuelle Schwerpunkte und bestimmte Anlassfälle.

 

Steiermark:

Die Kontrolle der Tätigkeit der Amtstierärzte erfolgt laufend.

Genaue Zahlen können daher nicht angegeben werden.

 

Tirol:

Laufende Kontrollen durch die Veterinärdirektion, keine wesentlichen Beanstandungen.

 

Vorarlberg:

Den Amtstierarzt/die Amtstierärztin betreffen alle Fragen der Sicherheit von Lebensmitteln tierischer Herkunft incl. Futtermittel, Tierschutz, Tiertransport und Rückstandsfreiheit. Obwohl Amtstierärzte personell dem Bezirkshauptmann unterstehen, erfolgt die laufende Kontrolle durch die Veterinärverwaltung des Landes.

Vereinzelt durchgeführte Kontrollen zeigen, dass aus Gründen von regional sehr schwankender Arbeitsbelastung und individueller besonderer Qualifikation Aufgaben unterschiedlich bearbeitet werden, zum Teil bestehen wegen Personalmangel Kontrolldefizite.

Eine Verbesserung der Situation wird durch verstärkte Berücksichtigung der Risikobewertung, verbunden mit der Reduktion von für den Verbraucherschutz weniger wichtigen Aufgaben erwartet.

 

Wien:         

Keine.

 

 

Frage 7:

 

Burgenland:

Leermeldung

 

Kärnten:

Unterschiedlicher Informationsstand, fachliche Überlastung, Konzept der Veterinärkompetenzzentren mit Spezialisierung.

 

Niederösterreich:

Mängel werden dokumentiert, Fristen zur Mängelbehebung werden gesetzt, die Mängelbehebung wird kontrolliert und dokumentiert.

 

Oberösterreich:

Siehe Beantwortung der Frage 6.

 

Salzburg:

Die Amtstierärzte/-ärztinnen in den Bezirksverwaltungsbehörden waren sehr bemüht, die große Fülle von veterinärbehördlichen Rechtssetzungen entsprechend ihren zeitlichen Möglichkeiten zu vollziehen.

Bei etwaigen Beanstandungen erfolgte eine Anzeige bei der zuständigen Strafbehörde.

 

 

Steiermark:

Bei den laufenden Überprüfungen wurde festgestellt, dass der Erfüllungsgrad der vorgegebenen Kontrollaufträge gegenüber den Vorjahren deutlich verbessert wurde und insgesamt bei über 80% lag. In jenen Bezirken, in denen der Erfüllungsgrad nicht 100% erreichte, wurden die Gründe hiefür mit den zuständigen Dienststellenleitern und Amtstierärzten/-ärztinnen eingehend diskutiert.

 

Tirol:

Siehe Beantwortung der Frage 6.

 

Vorarlberg:

Siehe Beantwortung der Frage 6.

 

Wien:

Keine.

 

 

Frage 8:

 

Burgenland:

Ja.

 

Kärnten:

Ja.

 

Niederösterreich:

Mit Ausnahme des Mag. Krems verfügt jeder politische Bezirk über eine/n Amtstierarzt/-ärztin. Im Regelfall ist jede/r Amtstierarzt/-tierärztin nur in seinem/ihrem Amtsbezirk tätig. In Verhinderungsfällen (Krankheit, Urlaub) gibt es Vertretungsregelungen, zwei Amtstierärzte der Abteilung Veterinärangelegenheiten helfen in verschiedenen Bezirken aus (je nach Arbeitsanfall).

 

Oberösterreich:

Mit Ausnahme des politischen Bezirkes Eferding, der durch den Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land auf Grund der topographischen Situation und der Betriebs- und Bestandszahlen in beiden Bezirken mitbearbeitet. Erforderliche Vertretungs- und Unterstützungstätigkeiten werden von der zentralen Veterinärverwaltung wahrgenommen.

 

Salzburg:

Ja.

 

Steiermark:

Mit Stichtag 31.12.2005 verfügte jeder politische Bezirk zumindest über eine/n eigene/n Amtstierärztin/Amtstierarzt, in drei Bezirken waren zum Stichtag zwei, in drei Bezirken drei Amtstierärztinnen bzw. Amtstierärzte beschäftigt.

Prinzipiell wird jede/r Amtstierärztin/Amtstierarzt in einem politischen Bezirk eingesetzt. Im Zuge des vor drei Jahren erstellten Konzeptes von Veterinärkompetenzzentren werden einzelne Amtstierärztinnen und Amtstierärzte in jenen Fachgebieten, in denen sie eine Spezialausbildung genossen haben, fallweise auch bezirksübergreifend eingesetzt.

 

Tirol:

Ja.

 

 

Vorarlberg:

Jeder der 4 Bezirke ist mit einem/einer Amtstierarzt/ärztin besetzt, die Vertretung erfolgt gegenseitig. Zusätzlich hat in Vorarlberg jeder der Amtstierärzte der Bezirkshauptmannschaften auch noch landesweite Aufgaben zu jeweiligen Spezialthemen, z.B. Tierzucht, Tierkörperbeseitigung, Viehhandel, etc.

 

Wien:

Ja.

 

 

Frage 9:

 

Burgenland:

Keine Angaben.

 

Kärnten:

Keine Angaben.

 

Niederösterreich:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

Oberösterreich:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

Steiermark:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

Salzburg:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

Tirol:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

Vorarlberg:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

Wien:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

 

Frage 10:

 

Burgenland:

Kein Amtstierarzt/keine Amtstierärztin muss mehr als einen Bezirk betreuen.

 

Kärnten:

Kein Amtstierarzt/keine Amtstierärztin muss mehr als einen Bezirk betreuen.

 

 

Niederösterreich:

Nur Krems-Stadt und Krems-Land werden von einem Amtstierarzt betreut.

 

Oberösterreich:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

Steiermark:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

Salzburg:

Kein Amtstierarzt/keine Amtstierärztin muss mehr als einen Bezirk betreuen.

 

Tirol:

Kein Amtstierarzt/keine Amtstierärztin muss mehr als einen Bezirk betreuen.

 

Vorarlberg:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

Wien:

Kein Amtstierarzt/keine Amtstierärztin muss mehr als einen Bezirk betreuen.

 

 

Frage 11:

 

Burgenland:

7 Amtstierärzte/-ärztinnen.

 

Kärnten:

Je ein Amtstierarzt pro Bezirk, nur in der BH Spittal/Drau neben einem Amtstierarzt noch ein Distriktstierarzt.

 

Niederösterreich:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

Oberösterreich:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

Salzburg:

Sämtliche Amtstierärzte haben nur einen Bezirk zu betreuen.

 

Steiermark:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

Tirol:

9 Bezirke mit je einem/r vollen Amtstierarzt/ärztin

 

Vorarlberg:

Siehe Beantwortung der Frage 8.

 

Wien:

Keine/r.

 

 

Frage 12:

 

Burgenland:

28 Fleischuntersuchungstierärzte/-ärztinnen haben eine eigene Praxis; davon 25 weitere behördliche Tätigkeiten im selben Bezirk.

 

Kärnten:

Von 82 Fleischuntersuchungstierärzten haben 78 eine eigene Praxis. Alle 82 Fleischuntersuchungstierärzte üben eine behördliche Tätigkeit aus.

 

Niederösterreich:

13 Amtstierärzte/-ärztinnen verfügen über eine eigene Tierarztpraxis in ihrem Bezirk (vorwiegend Kleintierpraxis). Sie üben dort auch ihre amtlichen Tätigkeiten aus.

 

Oberösterreich:

Diese Fragestellung ist mit Inkrafttreten des LMSVG überholt, da eine Beauftragung gemäß § 28 (1) für das ganze Bundesland gilt. Hinsichtlich der Arbeitseinteilung § 28 (2) wurden die bisherigen Einteilungen gemäß der bestehenden Beauftragungen gemäß § 4 FUG beibehalten, da eine dies völlig abändernde Regelung zu nicht koordinierbaren Verfügbarkeiten geführt hätte.

 

Im ländlichen Bereich ist eine Beauftragung von etablierten niedergelassenen Tierärzten/-ärztinnen unumgänglich, da sonst eine flächendeckende Sicherstellung dieser Untersuchungen (Schlachttier- und Fleischuntersuchung und andere behördliche Tätigkeiten) unmöglich zu gewährleisten ist. Diese Sicherstellung obliegt aber dem Landeshauptmann und er kann angesichts der allgemeinen Personalknappheit diese Untersuchungen nicht mit bestellten amtlichen Untersuchungsorganen abdecken. Darüber hinaus wird diese Möglichkeit durch Fragen der Finanzierbarkeit wesentlich beeinflusst.

 

Salzburg:

Da nach den Bestimmungen des Fleischuntersuchungsgesetzes für die Beauftragung als Fleischuntersuchungstierarzt/-tierärztin die Berechtigung zur Berufsausübung Voraussetzung ist, verfügen alle Fleischuntersuchungstierärzte/-ärztinnen über eine eigene tierärztliche Praxis im selben Amtsbezirk. Derzeit sind 55 Tierärztinnen und Tierärzte mit der Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung beauftragt, die alle über eine Praxis im eigenen Bezirk verfügen.

Mit einer anderen behördlichen Tätigkeit (Blutentnahmen im Rahmen der Stichproben für Brucellose, Leukose und IBR/IPV) werden praktisch alle Tierärzte/-ärztinnen mit Großtierpraxis beauftragt.

 

Steiermark:

In den Gemeinden des Bundeslandes Steiermark verfügten mit Stichtag

31. Dezember 2005 insgesamt 147 Fleischuntersuchungstierärzte/-ärztinnen im selben Amtsbezirk über eine eigene Tierarztordination. Mit anderen behördlichen Tätigkeiten (wie Blutentnahme bei Rindern im Rahmen der periodischen Untersuchungen auf Brucellose, Leukose und IBR/IPV oder Durchführung amtlicher Schutzimpfungen) werden fast alle diese Tierärzte/-ärztinnen beauftragt, soferne sie nicht ausschließlich in der Kleintierpraxis tätig sind.

 

Tirol:

In Tirol sind 66 Fleischuntersuchungstierärzte/-ärztinnen bestellt. Alle verfügen über eine eigene Praxis.

 

Vorarlberg:

Von 24 Fleischuntersuchungstierärzten/-ärztinnen führten fast alle im Tätigkeitsgebiet eine eigene Tierarztordination. Ca. 75% betreiben zusätzlich eine Großtierpraxis und waren damit auch mit Auftrag der Behörde im epidemiologischen Überwachungsprogramm, der Rauschbrandimpfung bzw. dem Parasitenbekämpfungsprogramm tätig; ca. 25% waren nur in der Kleintierpraxis.

 

Wien:

Keine/r

 

Frage 13:

 

Burgenland:

56 Kontrollen.

 

Kärnten:

Derzeit noch keine Auswertung vorhanden.

 

Niederösterreich:

Da jeder gewerbliche Fleischbetrieb einmal pro Jahr durch den Amtstierarzt/die Amtstierärztin und alle weiteren Betriebe (Fleischbetriebe mit LFBIS-Nummer) nach einem risikobasierten vorgegebenen Stichprobenplan überprüft werden, kann davon ausgegangen werden, dass die hauptverantwortlichen Fleischuntersuchungstierärzte/-ärztinnen zumindest einmal jährlich bei ihrer Tätigkeit überprüft werden.

 

Oberösterreich:

Die Fleischuntersuchungstierärzte/-ärztinnen unterliegen/unterlagen gemäß § 16 FUG den laufenden amtstierärztlichen Kontrollen, die in der Frequenz unter Punkt „Beanstandungsperiode“ angegeben sind.

 

 

Anzahl der durchgeführten Kontrollen/ Anzahl der Beanstandungen

 

IGH Betriebe: 725*/542

gewerbliche Betriebe: 380/232

landwirtschaftliche Direktvermarkter: 475/236

 

* Bei kombinierten IGH Betrieben wurde jede Produktionskategorie eigens gezählt

 

 

Beanstandungsgründe  in absteigender Reihenfolge:

 

-         Hygieneprobleme (Sauberkeit der Tierkörper nach der Schlachtung, Sauberkeit der Gerätschaften, Reinigungsvorrichtungen, Sauberkeit der Kleidung) : ca. 20 %

-         Verifizierung von § 17 FUG Kontrollberichten (Übereinstimmung der Kontrollberichte nach § 17 FUG mit den tatsächlichen Gegebenheiten) : ca. 15 %

-         Lagerung, Kennzeichnung und Kontrolle der anfallenden, nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten: 11%

-         Mängel Einrichtungsgegenstände: 11 %

-         Mängel technische Ausstattung: 10 %

-         Nachstehende Mängel< 10%:

 

·         Schlachttieruntersuchung (Eindeutige Identifizierung der angelieferten Schlachttiere

Entsprechend der gegebenen Vorschriften, Kontrolle der Begleitdokumente,                         Dokumentation der Untersuchung)

·         Sichere Aufbewahrung vorläufig beanstandeter Tierkörper incl. BSE Untersuchungen

·         Ordnungsgemäße Kennzeichnung der zerlegten Ware, incl. Faschiertes und TK Ware

·         Meldung von Notschlachtungen gem. § 20 FUG

·         Mängel – Bausubstanz

·         Mängel Reinigung und Desinfektion

·         Mängel Mikrobiologie (EdK 471/2001)

·         Nicht behobene Mängel nach vorangegangenen Kontrollen

            Mängel Rindfleischetikettierung

 

 

 

Salzburg:

Im Rahmen der Kontrollen nach § 16 Fleischuntersuchungsgesetz wird auch die Tätigkeit der Fleischuntersuchungstierärzte/-ärztinnen kontrolliert. Es wurden 2005 insgesamt 280 Kontrollen durchgeführt.

 

Steiermark:

Aus der Fragestellung ist nicht ersichtlich, welche Kontrollen gemeint sind.

 

Tirol:

Laufende Kontrollen, keine wesentlichen Beanstandungen.

 

Vorarlberg:

Fachlich erfolgte eine Überwachung durch die Amtstierärzte/-ärztinnen der Bezirkshauptmannschaften sowie durch das Amt der Landesregierung. Kontrollen nach § 16 Fleischuntersuchungsgesetz trafen jeden Fleischbetrieb - und damit auch den dort tätigen Fleischuntersuchungstierarzt bzw. die -ärztin - mindestens einmal jährlich. Erkenntnisse dieser Kontrollen sind zum Teil individuelle Ausführungen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, insbesondere bezüglich des Zeitaufwands. Beanstandungen, die Konsequenzen nach sich ziehen müssten, wurden keine festgestellt.

 

Für die Jahre 2006 ff wird das Hauptaugenmerk auf die effiziente Umsetzung des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes sowie des neuen EU-Lebensmittelrechts durch einheitlich geschultes, professionelles und unbefangenes Personal auf allen Ebenen gelegt.

 

Wien:

Keine.

 

 

 

Frage 14:

 

Burgenland:

Keine.

 

Kärnten:

Unterschiedliche Standards; Information durch Amtstierärzte und die zentrale Abteilung des Landes, Verwaltungsstrafverfahren.

 

Niederösterreich:

Bei Beanstandungen wurden je nach Rechtslage entweder Fristen zur Mängelbehebung gesetzt, die fristgerechte Mängelbehebung kontrolliert und dokumentiert oder Mitteilung an die Strafbehörde gemacht.

 

Oberösterreich:

Siehe Beantwortung der Frage 13.

 

Salzburg:

Bei etwaigen Beanstandungen erfolgt eine Anzeige bei der zuständigen Strafbehörde.

 

Steiermark:

Eine detaillierte Auswertung der Überprüfungen liegt dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung nicht vor. Im Falle festgestellter Mängel sind von Amtstierärzten/-ärztinnen die jeweils erforderlichen Maßnahmen zur deren Behebung anzuordnen.

 

Tirol:

Siehe Beantwortung der Frage 13.

 

Vorarlberg:

Siehe Beantwortung der Frage 13.

 

Wien:

Keine

 

 

Frage 15:

Nein.

 

 

Frage 16:

Nein.

 

 

Frage 17:

 

Burgenland:

Keine/r.

 

Kärnten:

Keine/r.

 

Niederösterreich:

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ist es nicht möglich, dass Amtstierärzte/-ärztinnen nebenbei freiberuflich in ihrem Amtsbezirk eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung durchführen. Allerdings führen am Magistrat angestellte Amtstierärzte (5) durchgehend Fleischuntersuchungen und Kontrolluntersuchungen in ihrem Amtsbezirk durch.

 

Oberösterreich:

Es sind keine anderen Änderungen eingetreten als lediglich die Zurücklegung der Tätigkeit des Amtstierarztes der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land als Fleischuntersuchungstierarzt in einem Schlachtbetrieb im politischen Bezirk Perg mit November 2005.

Die Frage der Tierarztordination von Amtstierärzten/-ärztinnen ist unter Frage 4 und 5 beantwortet.

 

Salzburg:

Keine/r.

 

Steiermark:

Ausschließlich vier Amtstierärzte des Magistrates Graz sind im eigenen Verwaltungsbezirk als Fleischuntersuchungstierärzte tätig. Einer von ihnen verfügt darüber hinaus auch über eine eigene private Tierarztordination.

 

Tirol:

Keine/r.

 

Vorarlberg:

Das nur über Deutschland erreichbare Zollausschlussgebiet Kleines Walsertal wird auf Grund der weiten Entfernung durch einen Fleischuntersucher versorgt. Da für die betroffene Gemeinde Mittelberg kein Fleischuntersuchungstierarzt bestellt ist, handelt de facto der Amtstierarzt der Bezirkshauptmannschaft Bregenz in unmittelbarer Aufsicht über den Fleischuntersucher - wenn auch nur auf ein kleines Gebiet beschränkt - als Fleischuntersuchungstierarzt in seinem Bezirk.

In Vorarlberg ist kein Amtstierarzt freiberuflich in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung tätig.

 

Wien:

Keine/r.

 

 

 

Frage 18:

 

Burgenland:

3 Amtstierärzte/-ärztinnen sind Fleischuntersuchungstierärzte in einem anderen Bezirk, davon 2 mit eigener Ordination.

 

Kärnten:

2 Amtstierärzte/-ärztinnen.

 

Niederösterreich:

6 Amtstierärzte/-ärztinnen.

 

Oberösterreich:

Siehe Beantwortung der Frage 17.

 

Salzburg:

Kein/r.

 

Steiermark:

Insgesamt sind 15 Amtstierärzte/-ärztinnen als Fleischuntersuchungstierärzte/-ärztinnen in einem anderen Verwaltungsbezirk tätig. Zwei von ihnen verfügen noch über eine eigene Tierarztordination.

 

Tirol:

Keine/r.

 

Vorarlberg:

Siehe Beantwortung der Frage 17.

 

Wien:

Keine/r.

 

 

Frage 19:

 

Burgenland:

Landesrat DI Nikolaus Berlakovich (ÖVP)

(Agrar-und Veterinärwesen , Natur- und Umweltschutz).

 

Kärnten:

Dr. Martinz (ÖVP).

 

Niederösterreich:

Landesrat DI Plank (ÖVP)

(Agrarlandesrat).

 

Landesrätin Kranzl (SPÖ)

(Landesrat für Schulen, Soziale Verwaltung und Konsumentenschutz.)

 

Oberösterreich:

Landesrätin Dr. Silvia Stöger (SPÖ)

(zuständig für Veterinärverwaltung).

 

Salzburg:

Landesrat Josef Eisl (ÖVP)

(zuständig für Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Naturschutz und Raumordnung).

 

Steiermark:

Herr Johann Seitinger (ÖVP)

(Im Bundesland Steiermark ist nach der Geschäftseinteilung der Landesregierung, der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Wasserwirtschaft und Abfallwirtschaft, Wohnbau und Nachhaltigkeit auch für den Vollzug veterinärrechtlicher Bestimmungen zuständig).

 

Mag. Helmut Hirt (SPÖ)

(zuständig für Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Rückstandskontrolle von Lebensmitteln tierischer Herkunft, Hygienekontrolle in Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben sowie in Milcherzeugungsbetrieben ist der Landesrat für Gesundheit, Spitäler und Personal.).

 

Tirol:

Landesrat Anton Steixner (ÖVP).

 

Vorarlberg:

Landesrat Ing. Erich Schwärzler (ÖVP)

(zuständig für die Vollziehung veterinärrechtlicher Bestimmungen).

 

Wien:

Mag. Sonja Wehsely (SPÖ)

(Stadträtin für Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal).

 

 

Frage 20:

In meinem Ressort führen meine Mitarbeiter/innen nur solche Statistiken und Aufstellungen, die zur Erfüllung von gesetzlich festgelegten Berichtspflichten erforderlich sind. Über Missstände, die in den einzelnen Bundesländern auftreten, werden keine Statistiken geführt

 

 

Frage 21:

Auch hierüber wird keine Statistik geführt. Derartige Anregungen werden laufend im Rahmen der Veterinärdirektorentagungen erörtert und sachgerechten Lösungen zugeführt.

 

 

Frage 22:

 

Burgenland:

Tierseuchenbekämpfung/Tiergesundheitsüberwachung

Überwachung der Produktionshygiene von Lebensmitteln tierischer Herkunft

Überwachung des nationalen/internationalen Handels mit lebenden Tieren, Waren und Gegenständen tierischer Herkunft

Überwachung der Entsorgung tierischer Abfälle

Überwachung der tierärztlichen Berufsausübung

Überwachung des Einsatzes von Tierarzneimitteln

Tierhaltung/Tierschutz/Tiertransport/Tierzucht

Veterinärstatistiken/-berichte

 

Kärnten:

Bei den Bezirksverwaltungsbehörden Erledigung der anfallenden Arbeiten, bei der Landesveterinärdirektion Spezialisierung auf den Fachgebieten.

 

Niederösterreich:

Veterinärverwaltung, Seuchenbekämpfung, Tierschutz-, Tiertransport-, Futtermittelkontrolle, Aufgaben des Fleischuntersuchungsrechtes, Entsorgung tierischer Nebenprodukte, Kontrollen nach Anhang A der MilchhygieneVO, Kontrollen im Rahmen der Rückstandskontrollverordnung.

 

 

Oberösterreich:

Die Amtstierärzte/-ärztinnen wurden 2005 für alle in Zusammenhang mit der Tierseuchenprophylaxe stehenden Überprüfungen, Tätigkeiten und Probennahmen eingesetzt, d.h. alle im Tierseuchengesetz verankerten Untersuchungen und Betriebsbesuche, in allen mit dem Tiergesundheitsgesetz als amtliche Tätigkeit verpflichtenden Kontrollen (BVD, Export- und Importabfertigungen und Überwachungen, Kontrolle der Besamungsstation, Geflügelhygiene, Brucelloseüberwachung, Tierarzneimittelkontrollen).

Veterinärpolizeilichen Maßnahmen, Futtermittelkontrollen und sämtliche mit dem Lebensmittelgesetz und Fleischuntersuchungsgesetz zusammenhängenden Kontrollen in landwirtschaftlichen Betrieben und Frischfleischbetrieben sowie Verarbeitungsbetrieben (Milch, Fleisch, Rückstandskontrollen).

Weiters war ein umfassender Kontrollaufgabenbereich im Zusammenhang mit den Bestimmungen der VO (EG) Nr. 1774/2002 und dem TMG wahrzunehmen.

 

Salzburg:

Die Amtstierärzte/-ärztinnen haben in ihrem jeweiligen Bezirk alle den Veterinärbereich betreffenden Gesetze zu vollziehen und werden auch tatsächlich dafür eingesetzt.

 

Steiermark:

Amtstierärzte/-ärztinnen werden für alle nach veterinärrechtlichen Vorschriften zu erfüllenden Tätigkeiten und Kontrollaufgaben angestellt und auch tatsächlich eingesetzt.

 

Tirol:

Die Amtstierärzte/-ärztinnen haben in ihren jeweiligen Bezirken alle Gesetze, die den Veterinärbereich betreffen, zu vollziehen.

 

Vorarlberg:

Bei den Tätigkeiten der Amtstierärzte/-ärztinnen muss zwischen den beiden Verwaltungsebenen Amt der Landesregierung sowie Bezirksverwaltungsbehörde unterschieden werden.

 

Als Erstinstanz stehen für den Amtstierarzt/die Amtstierärztin der Bezirkshauptmannschaft Verwaltung, Überwachung und Durchführung von behördlichen Maßnahmen im Vordergrund. In der Kontrolle wird er teils von freiberuflichen Tierärzt/inn/en unterstützt.

Tätigkeitsbereiche sind in Vorarlberg neben den klassischen amtstierärztlichen Aufgaben auch die Überwachung der Milchhygiene auf den Stufen Erzeugung und Verarbeitung sowie die Futtermittelkontrolle bei der Verfütterung, weiters die stichprobenweisen Rückstandsproben bei lebenden Tieren und Schlachtkörpern.

Insbesondere die gemäß BVD-Verordnung für jede Verbringung eines Rindes aus einem nicht amtlich anerkannt BVD-freien Bestand notwendigen Blutproben bzw. Zeugnisausstellungen sind ein zeitintensiver Schwerpunkt.

In der Überwachung der getrennten Entsorgung tierischer Abfälle und der Ausschleusung gefährlicher Materialien zum Schutz vor TSE erschweren Überschneidungen zwischen Abfall- und TNPM-Recht die Arbeit.

 

Für die Amtstierärzte/-ärztinnen beim Amt der Landesregierung stehen strategische und organisatorische Aufgaben im Vordergrund. Einer der Amtstierärzte ist auch Geschäftsführer des Tiergesundheitsdienstes.

 

Wien:

In Wien werden Amtstierärzt/-ärztinnen für alle Arbeitsbereiche des Veterinärwesens eingesetzt.

 

 

Frage 23:

Aus Sicht meines Ressorts sind derzeit keine großen Probleme bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung und der Überwachung der Zerlegungsbetriebe gegeben. Kleine Unzulänglichkeiten werden direkt von den für den Vollzug verantwortlichen Ländern behoben.

 

Fragen 24 und 25 und teilweise 29:

Die Rückstandskontrolle bei lebenden Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft erfolgt auf Basis der EU-Richtlinie 96/23/EG und der dazu erlassenen österreichischen Verordnung, der Rückstandskontrollverordnung 2006.

Die Kommission der Europäischen Union genehmigt gemäß Artikel 8 der Richtlinie 96/23/EG jährlich den von Österreich vorgelegten Rückstandsplan. Dieser wird jedes Jahr entsprechend den Entwicklungen des vorangegangenen Jahres überarbeitet und aktualisiert. Etwaige neu auftretende Problemsituationen werden durch jährliche Anpassung behoben.

 

Amtliche Tierärzte/-ärztinnen überwachen Tierhaltungs- und Produktionsbetriebe, sie ziehen Proben und kontrollieren den Einsatz von Tierarzneimitteln bei Nutztieren.

 

Werden Rückstände von Tierarzneimitteln in Lebensmitteln tierischer Herkunft, zum Beispiel in Milch oder in Fleisch festgestellt, so werden die entsprechenden Maßnahmen gemäß Rückstandskontrollverordnung 2006 getroffen. Diese Maßnahmen beinhalten unter anderem die amtliche Kontrolle des Herkunftsbetriebes, die Entnahme von Proben und wenn erforderlich die behördliche Sperre des Betriebes.

 

Werden Rückstände in der Milch festgestellt, so ist das Inverkehrbringen dieser Milch verboten und sie muss gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EG) 1774/2002 als Kategorie 2 Material entsorgt werden. Nachfolgend produzierte Milch darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn die amtliche Untersuchung keinen Beanstandungsgrund ergibt.

 

In der österreichischen Rückstandskontrolle wird nicht zwischen TGD- und Nicht-TGD-Betrieben unterschieden. Betriebe, die wiederholt erhöhte Rückstandswerte aufweisen, werden sechs Monate verstärkt kontrolliert.

 

Die Rückstandskontrollverordnung 2006 sieht weiters vor, dass Tierhaltungs-betriebe auch auf Einhaltung der Bestimmungen des Tierarzneimittel-kontrollgesetzes zu kontrollieren sind. So kann gewährleistet werden, dass Mängel bei der Anwendung von Tierarzneimitteln in den landwirtschaftlichen Betrieben aufgezeigt und korrigiert werden.

 

Die Verordnung stellt ein geeignetes Instrument dar, um entsprechende Kontrollmaßnahmen in Zusammenarbeit zwischen Lebensmittelkontrolle und Veterinärverwaltung durchzuführen, aktuell werden keine Probleme in diesem Bereich gesehen.

 

Frage 26:

Die Milchhygieneverordnung BGBl. Nr. 897/1993 bzw. die entsprechende Milchhygienerichtlinie 92/46/EG wurde mit 1.1.2006 durch Verordnungen der EG, im angesprochenen Bereich insbesondere durch die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs und die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von Erzeugnissen tierischen Ursprunges abgelöst.

 

Diese EU-Verordnungen werden durch einzelstaatliche Verordnungen, z.B. jene über Rohmilch und Rohrahm ergänzt.

Aktuelle Probleme, die bei der Kontrolle von Erzeuger- und Verarbeitungsbetrieben zu Tage treten, sind nicht bekannt.

Grundsätzliche Fragen, die sich z.B. aus den Texten der genannten Verordnungen ergeben, werden derzeit europaweit durch Erarbeitung von sogenannten „Guidelines“ bzw. innerstaatlich durch Erlässe, Einzelfragenbeantwortungen und Konferenzen gelöst.

 

Frage 27:

Die Bekämpfung anzeigepflichtiger Tierseuchen ist im Tierseuchengesetz und den darauf basierenden Verordnungen geregelt. Das Tierseuchengesetz wird regelmäßig den geänderten Bestimmungen der Europäischen Kommission angepasst, bzw. werden laufend Fachvorschläge für Verordnungen als Umsetzung der Richtlinien und Verordnungen der Kommission, des Rates und des Parlaments gemacht.

Die Bekämpfung der Geflügelpest wurde im Rahmen einer Übung, die im Oktober 2005 im Burgenland stattgefunden hat, geprobt.

 

Derzeit gibt es in Österreich Bekämpfungsprogramme für Tollwut, Salmonellen bei Geflügel-Elterntieren und TSE. Das Tollwutprogramm wurde im September 2004 von der Task force Gruppe der Europäischen Kommission evaluiert. In ihrem Endbericht bezeichnet die Task force Gruppe das österreichische Programm zur Bekämpfung der Tollwut als effektiv und gut organisiert.

Das Bekämpfungsprogramm für Salmonellen in Elterntieren ist gemäß den Bestimmungen einer Entscheidung zur Verordnung (EG) Nr. 2160/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung von Salmonellen und bestimmten anderen durch Lebensmittel übertragenen Zoonoseerregern angepasst worden.

 

Das Salmonellenbekämpfungsprogramm wird in den nächsten Jahren – nach Druchführung von „baseline-studies“ und Auswertung der Ergebnisse - auf die Produktionssparten Legehennen, Mastgeflügel und Schweine ausgeweitet werden.

 

Die Diskussionen zum Entwurf einer neuen Aquakulturrichtlinie wurden unter britischer Präsidentschaft im Rat begonnen und während der österreichischen Präsidentschaft fortgesetzt; der Abschluss wird unter finnischer Präsidentschaft erfolgen. Diese Richtlinie sieht die Anzeigepflicht mehrerer Fischseuchen, die Risikoklassifizierung und die Überwachung von Fischseuchen vor, die in Folge auch in Österreich umzusetzen sein werden.

 

Eine neue Bekämpfungsstrategie – das Prinzip der „Kompartimentalisierung“ – sieht vor, dass in Zukunft die Wirtschaft vermehrt in die Seuchenbekämpfung einbezogen werden soll. Durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen und ein einheitliches Management können bestimmte Kompartimente als seuchenfrei erklärt werden.

 

Frage 28:

Die Tiergesundheitsdienste (TGD) in den Ländern einschließlich des Geflügel-gesundheitsdienstes (GGD) haben sich gut weiterentwickelt.

Bei den durchgeführten externen und internen Kontrollen der Geschäftsstellen, der Tierärzt/-ärztinnen und Tierhalter/innen in den Tiergesundheitsdiensten 2005 wurden Mängel in den Dokumentationspflichten und in der internen Kontrolle festgestellt, an deren Verbesserung aber mit Nachdruck gearbeitet wird.

Generell ist gemäß Aussage der Geschäftsführer die knappe finanzielle Ausstattung der Tiergesundheitsdienste ein Problem, mit dem die Geschäftsführer alljährlich zu kämpfen haben.

 

Derzeitige Schwerpunkte in den Tiergesundheitsdiensten der Länder sind:

 

Darüber hinaus gibt es Meldungen über positive Entwicklungen und über weitere Vorhaben, die hier beispielhaft angeführt sind:

Der Geflügelgesundheitsdienst (GGD), der von allen Tiergesundheitsdiensten der Länder anerkannt ist und österreichweit tätig ist, meldet einen sehr hohen bundesweiten Teilnahmegrad seitens der Geflügelbetriebe und der Geflügeltier-ärzte/-ärztinnen im GGD.

 

2005 waren 66 Geflügeltierärzte/-ärztinnen und 1340 Geflügelbetriebe Mitglied im Geflügelgesundheitsdienst. Per 31.12.2005 hatten praktisch alle Mitglieder ihre gemäß TGD-VO vorgeschriebene Ausbildungspflicht erfüllt.

 

Der vom GGD aufgebaute elektronische GeflügelDatenVerbund ermöglicht rasche Rückverfolgbarkeit und rasche Ursachenanalysen bei Auftreten von Erkrankungen in den Tierbeständen.

Das vom GGD umgesetzte Salmonellenbekämpfungsprogramm bewirkte in den letzten 3 Jahren einen Rückgang der Erkrankungsfälle beim Menschen um 33%.

Die bevorstehende Einführung der Impfpflicht gegen Salmonella enteritidis wird den positiven Trend unterstützen und lässt einen weiteren Rückgang der Humanerkrankungsfälle erwarten.

 

Im TGD NÖ gibt es gem. Aussage der Geschäftsführung derzeit keine Probleme.

Im TGD Salzburg sind derzeit 45,8% der Milchbetriebe des Bundeslandes Salzburg Teilnehmer am Tiergesundheitsdienst. Weiters sind die wenigen größeren Schweine- und Kälbermastbetriebe im Bundesland Salzburg ebenfalls Teilnehmer am Tiergesundheitsdienst.

Praktisch alle im Bundesland Salzburg tätigen Großtierpraktiker sind Teilnehmer des Tiergesundheitsdienstes Salzburg.

Die an die Geschäftsstelle übermittelten Betriebserhebungsdeckblätter lassen keine Mängel im Hinblick auf die Anwendung von Tierarzneimitteln erkennen. Bei der externen Kontrolle 2004 und 2005 festgestellte kleinere Mängel konnten sofort behoben werden.

 

Im Tiroler TGD konnte die Arzneimitteldokumentation beträchtlich verbessert werden und die TGD-Betriebe verfügen in Zusammenarbeit mit dem LFI über ein eigenes Betriebsregister, wo die Abgabebelege chronologisch gesammelt werden.

Mit der Umsetzung des Euterhygieneprogrammes konnte der Anteil an bakteriologischen Untersuchungen um nahezu 500% gesteigert werden. Derzeit werden in einem Monat so viel Proben wie vergleichsweise im Jahre 2003 das ganze Jahr an Probenmaterial an die AGES Innsbruck eingesandt. Durch diese Diagnostik kann auch gezielter behandelt und der Arzneimitteleinsatz reduziert werden.

 

Beim Tiergesundheitsdienst Burgenland gibt es derzeit keine Probleme.

Durch die Betriebserhebungen, die internen und externen Kontrollen ist gewährleistet, dass Abweichungen von den gesetzlichen und TGD-spezifischen Vorgaben frühzeitig erkannt werden und Fehlentwicklungen entgegengewirkt wird.

Die Einschätzung der Entwicklung ist die, dass Betriebe die mit ihren Produkten den Markt bedienen, ohne TGD-Mitgliedschaft größte Probleme bekommen werden. Immer mehr Vermarktungsorganisationen werden das System der internen Kontrollen und der laufenden Betriebserhebungen für sich nutzen und eine TGD-Mitgliedschaft von den Produzentenbetrieben verlangen.

 

Im Zuge der externen Kontrollen wurde dem TGD Oberösterreich immer wieder ein gutes Zeugnis ausgestellt. Der TGD hat in den letzten Jahren vieles verändert, besonders der Umgang mit TAM ist nachvollziehbar und dokumentiert.

Es besteht die Tendenz, den TGD zusätzlich für Beratung des Landwirts im Rahmen der Cross Compliance heranzuziehen.

 

Der TGD in Kärnten funktioniert nicht zuletzt auf Grund der massiven Bemühungen aller involvierten Beteiligten auf Landesebene zufriedenstellend. Die von den landwirtschaftlichen Betrieben und Tierärzte/-ärztinnen wahrgenommene positive Effektivität ist derzeit insbesondere für mittlere und große Betriebe gegeben.

 

Aus dem Bundesland Steiermark liegt kein Hinweis darauf vor, dass gravierende Missstände aufgetreten wären.

 

 

Frage 29:

(siehe auch die Beantwortung der Fragen 24 und 25)

 

Burgenland:

Die amtlichen Kontrollen nach dem Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) werden von den Amtstierärzten/-ärztinnen der Bezirksverwaltungsbehörden durchgeführt. Genauere Vorgaben und Checklisten sind in einem Durchführungserlass geregelt.

Derzeit werden noch alle Betriebe - unabhängig ob TGD-Betriebe oder nicht - gleich behandelt, d.h. es erfolgt keine risikobasierte Betriebsauswahl.

Es gibt Berichte von Amtstierärzten/-ärztinnen, die auf Probleme bei der Kontrolle schließen lassen. Die größeren Betriebe sind TGD-Betriebe und dürfen vom Betreuungstierarzt in die Anwendung bestimmter Arzneimittel eingebunden werden. Die Erfordernisse (Ausbildung des TAM-Anwenders; Aufsicht durch den Betreuungstierarzt, Dokumentation usw.) sind gegeben. Kleinbetriebe überlassen die Arzneimittelanwendung dem/der behandelnden Tierarzt/Tierärztin.

 

Kärnten:

Probleme ergeben sich gelegentlich bei der Kontrollfreqenz durch den Personalmangel in den Bezirkverwaltungsbehörden bez. in der Veterinärabteilung des Landes. Vergehen werden zur Anzeige gebracht.

 

Niederösterreich:

Es gab im Jahr 2005 keine aktuellen Probleme bei den Kontrollen im Rahmen des TGD.

 

Oberösterreich:

Von Oberösterreich wird jedenfalls die Problematik deutlich gesehen, dass mit laufender Öffnung der Arzneimittelabgabe – natürlich nur im Rahmen fundierter Betreuungsverträge und Programme - die Kontrollumfänge immer größer werden, sodass sie mit vorhandenem Personal und Fachwissen kaum mehr bewältigt werden können.

 

Steiermark:

Amtliche Kontrollen betreffend den Arzneimitteleinsatz bei Tieren, welche Lebensmittel liefern, finden nicht im Rahmen des TGD, sondern durch die Amtstierärzte/-ärztinnen der Bezirksverwaltungsbehörden statt.

 

Salzburg:

Bei amtlichen Kontrollen wurden in geringem Ausmaß Probleme mit mangelhaften Aufzeichnungen beim Arzneimitteleinsatz bei praktischen Tierärzten und Landwirten festgestellt. Diese Mängel wurden bei der zuständigen Strafbehörde angezeigt.

 

Tirol:

Bezüglich der Kontrollen in TGD-Betrieben wurde auf die Beantwortung des Vorjahres verwiesen. Im Verlaufe des Jahres 2005 ergaben sich keine grundsätzlichen Änderungen.

 

Vorarlberg:

Betont wird, dass Beratung und Qualitätssicherung, z.B. über einen Tiergesund-heitsdienst im Vorfeld sinnvoll sind, aber von der Kontrolle streng getrennt werden müssen. In Vorarlberg sind so gut wie alle Halter von landwirtschaftlichen Nutztieren Mitglieder des Tiergesundheitsdienstes. Betreffend Arzneimitteleinsatz bei Lebensmittel liefernden Tieren ergaben sich keine Schwierigkeiten.

 

Wien:

Keine.

 

Frage 30:

Die Evaluierung der TGD wurde im Jahr 2004 per Stichtag 31.10.2004 durchgeführt und beinhaltete einen umfangreichen Fragenkatalog, welcher Auskunft über die Entwicklung der TGD in den einzelnen Ländern, insbesondere hinsichtlich Art und Anzahl der teilnehmenden Betriebe und Anteil der im TGD involvierten Tierärzte/innen geben sollte.

 

Mit Stichtag Okt. 2004 gab es 1040 TGD/GGD-Tierärzte und ca. 34.000 TGD-Betriebe.

 

Die Beantwortung der Fragen gestaltete sich kompliziert und es wurde die Ausarbeitung aussagekräftigerer Fragen angeregt. Dies erfolgte bei der Änderung der TGD-VO durch die Aufnahme einer Berichtspflicht seitens der TGD/GGD an das BMGF in der Tiergesundheitsdienst-Verordnung 2005, Anlage Kapitel 1, Artikel 1, Z 8, welche eine bessere Aussage über die weitere Entwicklung und eine Evaluierung der Tiergesundheitsdienste in den Ländern ermöglichen soll. Auch ist im Jahr 2006 eine Abstimmung mit den Geschäftsführern über ergänzende Fragen geplant, damit eine Berichtslegung gemäß der TGD-VO im Herbst 2006 erfolgen kann.

Im Übrigen verweise ich auch auf die Beantwortung der Frage 28.

 

Frage 31:

In Tirol wurde im Herbst 2005 von der Veterinärbehörde eine Arzneimittel-Schwerpunktkontrolle durchgeführt. In Vorarlberg war 2005 wegen Missständen in der Schweinemast eine Anzeige notwendig, der Grund waren fehlende Not-Lüftungseinrichtungen. Zusätzlich müssen laufende Kontrollen immer wieder das Bewusstsein für Verbesserungen wecken.

Darüber hinaus mussten keine diesbezüglichen Maßnahmen ergriffen werden. Am Beispiel Oberösterreichs zeigt sich, dass der Fall „Beckerle“ aus 2004 hier sicher positive Auswirkungen gebracht hat (der Bestand Beckerle ist derzeit nach wie vor tierlos).

 

Frage 32:

Durch das Tierschutzgesetz (TSchG), BGBl. I  Nr. 118/2004, werden das Tiertransportgesetz-Straße, BGBl. Nr. 411/1994, das Tiertransportgesetz-Luft, BGBl. Nr. 152/1996, und das Tiertransportgesetz-Eisenbahn, BGBl. I Nr. 43/1998, in der jeweils gültigen Fassung nicht berührt.

Der Bereich Tiertransporte fällt daher weiterhin in die Kompetenz des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. 

 

Nur soweit der Transport von Tieren nicht den Bestimmungen der genannten. Tiertransportgesetze unterliegt, fällt er unter die Bestimmungen des § 11 des Tierschutzgesetzes. Ein Entwurf einer Verordnung gemäß § 11 des Tierschutzgesetzes, in dem nähere Bestimmungen über die Größe, Beschaffenheit und Ausrüstung von Transportbehältnissen, Transportmitteln und bei der Ver- und Entladung zu benützenden Hilfsmitteln sowie über die Behandlung der Tiere während ihres Transportes getroffen werden, ist derzeit im Entstehen und wird nach seinem In-Kraft-Treten von den Landesbehörden zu vollziehen sein. Eine Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Tierschutzgesetzes und seiner darauf basierenden Verordnungen obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden.

 

Nach der Osterweiterung der EU im Mai 2004 sind Tiertransportkontrollen durch den grenztierärztlichen Dienst an den Grenzen Österreichs zum Großteil weggefallen. Die Missstände bei den Tiertransporten sind einerseits durch die geringe Kontrollhäufigkeit während der Transporte, andererseits durch die große Anzahl der Langzeittransporte bedingt.

 

Missstände sind von der Behörde vor Ort zu verfolgen. Daneben kann der Tierschutzombudsmann des jeweiligen Bundeslandes, der gemäß § 41 TSchG die Interessen des Tierschutzes zu vertreten hat, Missstände aufzeigen.

 

Burgenland:

Keine Änderung zu 2004.

 

Kärnten:

Derzeit keine nennenswerten Probleme bei Tiertransporten, Missstände werden zur Anzeige bei den Bezirksverwaltungsbehörden gebracht.

 

Niederösterreich:

Es finden laufend Kontrollen statt, es gab keine Probleme.

 

Oberösterreich:

 

 
Oberösterreich setzt Amtstierärzte/-ärztinnen und besonders geschulte prakt. Tierärzte/-ärztinnen als Tiertransportinspektoren zur Kontrolle am Bestimmungsort ein, sowie Amtstierärzte/-ärztinnen für Kontrollen bei Anhaltungen durch die Polizei. Die Durchsetzung erfolgt durch die Behebungsaufträge und die Erstattung von Anzeigen.

 

Salzburg:

Bei den nach dem Tiertransportgesetz-Straße durchgeführten Kontrollen werden insbesondere bei internationalen Schlachttiertransporten immer wieder Probleme mit der Belegung, der Transportzeitüberschreitung, den Tränkeintervallen und den Begleitpapieren festgestellt. Durch die Tiertransportinspektoren des Landes Salzburg ist eine hohe Kontrolldichte sichergestellt.

 

Steiermark:

Frage richtet sich nicht an Landesveterinärbehörden.

 

Tirol:

In Tirol wird wöchentlich eine Tiertransportschwerpunktkontrolle durchgeführt. Die Ergebnisse der Tiertransportkontrollen sind dem Kontrollbericht gemäß § 15 Abs. 4 Tiertransportgesetz-Straße BGBl. 411/1994 idgF zu entnehmen. 

 

Vorarlberg:

Vorarlberg ist glücklicherweise noch keine Durchzugsstrecke für Tiertransporte. Alle Amtstierärzte sind als Tiertransportinspektoren bestellt und unterstützen auf Wunsch die durch laufende Schulungen ausgebildete Exekutive. Lebenduntersuchungen an Schlachthöfen werden in Vorarlberg nach Möglichkeit entsprechend der gesetzlichen Vorgabe durchgeführt; praktische Schwierigkeiten gibt es in entlegenen Kleinbetrieben mit unregelmäßigen Anlieferungszeiten.

 

Wien:

Keine.

 

Frage 33:

Burgenland:

75 Kontrollen.

 

Kärnten:

Im Rahmen der Schlachttieruntersuchung ist auch der Tierschutz beim Transport zu überwachen, sodass von den Transporten in Großschlachthöfen , sonst größtenteils überwacht werden. Spezielle Aufzeichnungen darüber werden nicht geführt.

 

Niederösterreich:

Alle Schlachttiere werden bei der Ankunft am Schlachthof einer Schlachttieruntersuchung unterzogen, aus welcher sich vielfach Rückschlüsse über den Transport ziehen lassen. Stichprobenartig werden auch die Transportfahrzeuge kontrolliert. Es wurden Schulungen im humanen Umgang mit Schlachttieren für Personal und Fleischuntersuchungtierärzte/-ärztinnen durchgeführt.

 

Oberösterreich:

1.933 Kontrollen.

 

Salzburg:

Nach den Bestimmungen des zum Stichtag 31.12.2005 gültigen Fleischuntersuchungsgesetzes ist eine Schlachttieruntersuchung vorgeschrieben. Im Rahmen dieser Untersuchung, die nach der Abladung beim Eintrieb erfolgt, werden im Schlachthof und in den großen Schlachtbetrieben routinemäßig auch praktisch alle Tiertransportfahrzeuge kontrolliert, wobei stichprobenartig auch eine Detailkontrolle des Fahrzeuges durchgeführt wird. Eine Kontrolle von Schlachttiertransporten aus dem Ausland am Bestimmungsort (innergemein-schaftliches Handelszeugnis, Transportplan) erfolgt lückenlos.

 

Steiermark:

Die für steirische Schlachtbetriebe bestimmten Schlachttiertransporte aus dem Ausland werden am Bestimmungsort von Amtstierärztinnen und Amtstierärzten stichprobenartig veterinärrechtlich kontrolliert. Dabei werden sowohl die erforderlichen Dokumente (Gesundheitszeugnis, Transportplan) als auch der Gesundheitszustand der Tiere und die Transportbedingungen kontrolliert.

Zusätzlich überprüfen auch die mit der Lebenduntersuchung befassten Fleischuntersuchungstierärzte alle in den großen Schlachtbetrieben einlangenden aus- und inländischen Schlachttiertransporte, ob Mängel bei Gesundheit, Kennzeichnung oder Transport vorliegen. Genaue Daten über die Anzahl dieser Kontrollen liegen nicht vor.

 

Tirol:

Die in Tirol existierenden Schlachtanlagen sind von untergeordneter Größe (keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr). Es werden laufende Kontrollen durch Fleischuntersuchungstierärzte durchgeführt, keine wesentlichen Beanstandungen.

 

Vorarlberg:

Die Zahlen des Berichtes gemäß § 15 Tiertransportgesetz-Straße für 2005:

 

Kontrollpunkt während des Transportes auf der Straße

13

Kontrollpunkt bei der Ankunft am Bestimmungsort

28

 

 

Wien:

Keine

 

 

Frage 34:

 

Burgenland:

Leermeldung.

 

Kärnten:

Im Falle von Übertretungen gibt es neben Verwarnungen Anzeigen bei der Bezirkverwaltungsbehörde. Gesonderte Aufzeichnungen werden hierüber nicht geführt.

 

Niederösterreich:

Es werden immer wieder Verbesserungen festgestellt. Bei Bedarf werden beim Personal Nachschulungen angeordnet.

 

Oberösterreich:

Insgesamt wurden in der Kontrollperiode 2005 bei 258 von 1.933 Kontrollen im Hinblick auf Dokumentation, Fahrzeugmängel und Auffälligkeiten an Tieren Beanstandungen ausgesprochen. Für die sich anschließenden Strafverfahren wurden die Anzeigen von den Tiertransportinspekteuren an die Verkehrsabteilungen der Bezirksverwaltungsbehörden weitergeleitet.

 

Salzburg:

Festgestellte Mängel werden bei der zuständigen Strafbehörde angezeigt.

 

Steiermark:

Detaillierte Statistiken über die Ergebnisse der in Schlachtbetrieben erfolgten Kontrollen liegen nicht vor. Je nach Art der festgestellten Mängel gehen die Bezirksverwaltungsbehörden im Anlassfall entsprechend den Bestimmungen des Tierseuchengesetzes, der Einfuhr- und Binnenmarktverordnung, der Tierkenn-zeichnungsverordnung oder des Tiertransportgesetzes-Straße vor.

 

Tirol:

Siehe Beantwortung der Frage 33.

 

Vorarlberg:

Siehe Beantwortung der Frage 32.

 

Wien:

Keine.

 

Frage 35:

Durch den Beitrittsvertrag erfolgte eine genaue Regelung hinsichtlich des Verkehrs mit Fleisch und Fleischerzeugnissen. Durch die Kontrollen, wie sie im innergemeinschaftlichen Handel vorgesehen sind, wird ein gewerbliches Verbringen von Waren nach Österreich, welche noch nicht den EU Standards entsprechen, verhindert.

 

Mit Beitritt der neuen Mitgliedstaaten zur Europäischen Union haben sich diese verpflichtet, die veterinärrechtlichen Bestimmungen der EU einzuhalten und zu erfüllen. Die veterinärrechtlichen Bestimmungen sind detailliert definiert und großteils harmonisiert. In den Ausschüssen und Arbeitsgruppen der EU (z.B. BSE) werden veterinärrechtliche Angelegenheiten und auch Probleme bearbeitet und über Kontrollen in den Mitgliedstaaten berichtet (TASK FORCE). Darüber hinaus gibt es regelmäßige Zusammenkünfte der Veterinärchefs aller Mitgliedstaaten.

Da die neuen Mitgliedstaaten alle Regeln des Veterinär- und Lebensmittelrechts mit 1. Mai 2004 anwenden müssen und die Europäische Kommission keine wesentlichen Ausnahmen auf diesem Gebieten akzeptiert hat, bestehen keine Probleme auf diesen Gebieten.

 

 

Fragen 36 und 37:

 

2005

 

Land

Tierseuche

Datum der letzten Bestätigung

Bulgarien

Newcastle Disease

23.08.05

Cypern

Newcastle Disease

14.01.05

Tschechische Republik, Polen, Slowakei

BSE

laufend

Tschechische Republik

Infektiöse Hämorrhagische Septikämie

13.06.05

 

2006 (bis 26. Mai)

 

Land

Tierseuche

Datum der letzten Bestätigung

Bulgarien

Newcastle Disease

17.04.06

Schweinepest

09.03.06

Geflügelpest bei Wildvögeln

27.02.06

Tschechische Republik

Geflügelpest bei Wildvögeln

22.05.06

Ungarn

Geflügelpest bei Wildvögeln

13.03.06

Polen

Geflügelpest bei Wildvögeln

07.05.06

Rumänien

Geflügelpest bei Wildvögeln

31.03.06

Geflügelpest bei Hausgeflügel

25.05.06

Slowenien

Geflügelpest bei Wildvögeln

22.03.06

Slowakei

Geflügelpest bei Wildvögeln

24.02.06

 

Diese beiden Fragen werden gemeinsam behandelt, da sie auch in der EU immer als Einheit zu sehen sind.

 

Es ist festzuhalten, dass die EU nur dann Tiere oder Produkte sperrt, wenn deren Einfuhr aus diesem Drittstaat grundsätzlich erlaubt ist.

 

 

Rumänien

In Rumänien sind folgende Tierseuchen aufgetreten und es wurden folgende Maßnahmen gesetzt:

Maßnahmen der EU:

Die Einfuhr von unbehandelten Federn ist aus allen Drittstaaten verboten.

Einige Regionen von Rumänien sind gesperrt. Diese Sperre ist aber derzeit auf Grund der Gesamtsperre wegen Geflügelpest nicht von Bedeutung.

Aus Rumänien dürfen keine lebenden Schweine, kein Schweinefleisch und keine Schweinefleischerzeugnisse eingeführt werden, da Rumänien bis November 2005 in den Hausschweinebeständen gegen Schweinepest geimpft hat. Nach Beendigung der Impfung traten Schweinepestfälle auf.

 

Bulgarien

In Bulgarien sind folgende Tierseuchen aufgetreten und es wurden folgende Maßnahmen gesetzt:

Maßnahmen der EU:

Die Einfuhr von unbehandelten Federn ist aus allen Drittstaaten verboten.

 

Frage 38:

Für den Beitritt von Rumänien und Bulgarien gelten prinzipiell die gleichen Bedingungen wie für die Beitrittsländer der letzten großen EU Erweiterung im Mai 2004.

 

Durch den Beitrittsvertrag erfolgt eine genaue Regelung hinsichtlich des Verkehrs mit Fleisch und Fleischwaren. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich jedes neue Mitgliedsland, die veterinärrechtlichen Bestimmungen der EU einzuhalten und zu erfüllen.

 

Die veterinärrechtlichen Bestimmungen sind genau definiert und in Ausschüssen und Arbeitsgruppen werden Probleme bearbeitet und über die Kontrolle in den Mitgliedsländern berichtet.

 

Es wird sicherlich teilweise Nachholbedarf speziell in der Lebensmittelhygiene bestehen, aber durch Kontrollen, wie sie im innergemeinschaftlichen Handel vorgesehen sind, wird ein gewerbliches Verbringen von Waren nach Österreich, die nicht dem vorgeschriebenen EU Standard entsprechen, verhindert. Derzeit sind keine lebensmittelrechtlichen Probleme offenkundig.

 

Eine Kontrolle und Bewertung der Behörden in den Beitrittsländern obliegt der Kommission.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin

 

Beilage

 


 

Tabelle 1: BURGENLAND: Fläche der Bezirke, Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)  

 

 

Fläche

Einhufer

pro km2

pro ATA

pro TA

Rinder

pro km2

pro ATA

pro TA

Schweine

pro km2

pro ATA

pro TA

I.  Burgenland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  Eisenstadt-Freistadt

42,8951

55

1

 

 

33

1

 

 

73

2

 

 

2  Eisenstadt-Umgebung

453,1815

332

1

 

 

1.488

3

 

 

7.520

17

 

 

3  Güssing

485,8754

394

1

 

 

5.284

11

 

 

12.309

25

 

 

4  Jennersdorf

253,3460

282

1

 

 

2.680

11

 

 

17.609

70

 

 

5  Mattersburg

237,8723

407

2

 

 

993

4

 

 

28.516

120

 

 

6  Neusiedl am See

1.038,6550

755

1

 

 

2.321

2

 

 

6.921

7

 

 

7  Oberpullendorf

701,5171

377

1

 

 

2.809

4

 

 

12.165

17

 

 

8  Oberwart

732,5552

707

1

 

 

11.236

15

 

 

10.802

15

 

 

9  Rust-Freistadt

20,0103

0

0

 

 

54

3

 

 

0

0

 

 

Burgenland

3.965,9079

3.309

1

301

64

26.898

7

2.445

517

95.915

24

8.720

1.845

 

Tabelle 2: BURGENLAND: Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Schafe

pro km2

pro ATA

pro TA

Ziegen

pro km2

pro ATA

pro TA

Geflügel

pro km2

pro ATA

pro TA

I.  Burgenland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1  Eisenstadt-Freistadt

4

0

 

 

1

0

 

 

192

4

 

 

2  Eisenstadt-Umgebung

168

0

 

 

127

0

 

 

238.510

526

 

 

3  Güssing

1.067

2

 

 

103

0

 

 

108.805

224

 

 

4  Jennersdorf

809

3

 

 

75

0

 

 

37.053

146

 

 

5  Mattersburg

910

4

 

 

140

1

 

 

85.115

358

 

 

6  Neusiedl am See

902

1

 

 

271

0

 

 

39.683

38

 

 

7  Oberpullendorf

484

1

 

 

80

0

 

 

165.653

236

 

 

8  Oberwart

1.394

2

 

 

207

0

 

 

51.353

70

 

 

9  Rust-Freistadt

0

0

 

 

0

0

 

 

90

4

 

 

Burgenland

5.738

1

522

110

1.004

0

91

19

726.454

183

66.041

13.970

 

Tabelle 3: KÄRNTEN: Fläche der Bezirke, Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Fläche

Einhufer

pro km2

pro ATA

pro TA

Rinder

pro km2

pro ATA

pro TA

Schweine

pro km2

pro ATA

pro TA

II. Kärnten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9a  Feldkirchen

558,5459

786

1

 

 

16.209

29

 

 

4.483

8

 

 

10  Hermagor

807,3076

612

1

 

 

11.225

14

 

 

2.345

3

 

 

11  Klagenfurt-Stadt

120,0187

336

3

 

 

2.184

18

 

 

4.700

39

 

 

12  Klagenfurt-Land

765,2890

985

1

 

 

18.610

24

 

 

36.713

48

 

 

13  St. Veit an der Glan

1.493,3461

1.304

1

 

 

33.899

23

 

 

19.792

13

 

 

14  Spittal an der Drau

2.763,9352

1.594

1

 

 

40.699

15

 

 

9.266

3

 

 

15  Villach-Stadt

134,8373

281

2

 

 

2.527

19

 

 

2.282

17

 

 

16  Villach-Land

1.009,0542

1.459

1

 

 

20.503

20

 

 

8.575

8

 

 

17  Völkermarkt

907,0355

662

1

 

 

18.742

21

 

 

54.642

60

 

 

18  Wolfsberg

973,6475

615

1

 

 

35.282

36

 

 

37.878

39

 

 

Kärnten

9.533,0170

8.634

1

576

64

199.880

21

13.325

1.492

180.676

19

12.045

1.348

 

Tabelle 4: KÄRNTEN: Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Schafe

pro km2

pro ATA

pro TA

Ziegen

pro km2

pro ATA

pro TA

Geflügel

pro km2

pro ATA

pro TA

II. Kärnten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9a  Feldkirchen

1.512

3

 

 

244

0

 

 

49.029

88

 

 

10  Hermagor

3.112

4

 

 

551

1

 

 

16.882

21

 

 

11  Klagenfurt-Stadt

357

3

 

 

28

0

 

 

22.351

186

 

 

12  Klagenfurt-Land

3.758

5

 

 

468

1

 

 

126.545

165

 

 

13  St. Veit an der Glan

4.348

3

 

 

447

0

 

 

540.313

362

 

 

14  Spittal an der Drau

20.314

7

 

 

2.198

1

 

 

28.351

10

 

 

15  Villach-Stadt

371

3

 

 

121

1

 

 

11.544

86

 

 

16  Villach-Land

4.411

4

 

 

777

1

 

 

19.162

19

 

 

17  Völkermarkt

4.455

5

 

 

467

1

 

 

125.650

139

 

 

18  Wolfsberg

7.208

7

 

 

491

1

 

 

1.092.830

1.122

 

 

Kärnten

49.846

5

3.323

372

5.792

1

386

43

2.032.657

213

135.510

15.169

 

Tabelle 5: NIEDERÖSTERREICH: Fläche der Bezirke, Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Fläche

Einhufer

pro km2

pro ATA

pro TA

Rinder

pro km2

pro ATA

pro TA

Schweine

pro km2

pro ATA

pro TA

III.  Niederösterreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

19  Amstetten

1.187,8015

1.188

1

 

 

84.936

72

 

 

162.060

136

 

 

20  Baden

753,2367

1.374

2

 

 

7.521

10

 

 

3.969

5

 

 

21  Bruck an der Leitha

494,7216

381

1

 

 

2.776

6

 

 

15.974

32

 

 

22  Gänserndorf

1.270,9716

1.387

1

 

 

2.080

2

 

 

13.598

11

 

 

23  Gmünd

786,2360

773

1

 

 

25.788

33

 

 

6.375

8

 

 

24  Hollabrunn

1.010,7583

643

1

 

 

4.056

4

 

 

48.935

48

 

 

25  Horn

783,9789

386

0

 

 

17.949

23

 

 

65.231

83

 

 

26  Korneuburg

626,3020

573

1

 

 

6.760

11

 

 

45.454

73

 

 

27  Krems/Donau-Stadt

51,6122

28

1

 

 

55

1

 

 

225

4

 

 

28  Krems/Donau-Land

923,9294

511

1

 

 

19.991

22

 

 

29.737

32

 

 

29  Lilienfeld

931,3228

621

1

 

 

15.210

16

 

 

784

1

 

 

30  Melk

1.013,1406

989

1

 

 

54.824

54

 

 

113.285

112

 

 

31  Mistelbach

1.291,0777

990

1

 

 

4.306

3

 

 

98.586

76

 

 

32  Mödling

276,9684

1.431

5

 

 

1.518

5

 

 

3.660

13

 

 

33  Neunkirchen

1.146,0661

1.238

1

 

 

26.171

23

 

 

14.365

13

 

 

34  St. Pölten-Stadt

108,5059

162

1

 

 

1.795

17

 

 

27.528

254

 

 

35  St. Pölten-Land

1.121,5750

2.257

2

 

 

44.043

39

 

 

165.845

148

 

 

36  Scheibbs

1.023,3887

590

1

 

 

48.171

47

 

 

21.072

21

 

 

37  Tulln

657,7371

670

1

 

 

11.711

18

 

 

70.662

107

 

 

38  Waidhofen an der Thaya

669,0951

466

1

 

 

30.961

46

 

 

18.648

28

 

 

39  Waidhofen/Ybbs-Stadt

131,5208

76

1

 

 

9.225

70

 

 

750

6

 

 

40  Wr. Neustadt-Stadt

60,9724

66

1

 

 

19

0

 

 

37

1

 

 

41  Wr. Neustadt-Land

969,5008

1.459

2

 

 

28.846

30

 

 

24.257

25

 

 

42  Wien Umgebung

484,4644

1.151

2

 

 

1.266

3

 

 

5.229

11

 

 

43  Zwettl

1.399,2526

878

1

 

 

54.112

39

 

 

28.143

20

 

 

Niederösterreich

19.174,1366

20.288

1

580

44

504.090

26

14.403

1.098

984.409

51

28.126

2.145

 

 

Tabelle 6: NIEDERÖSTERREICH: Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Schafe

pro km2

pro ATA

pro TA

Ziegen

pro km2

pro ATA

pro TA

Geflügel

pro km2

pro ATA

pro TA

III.  Niederösterreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

19  Amstetten

4.918

4

 

 

1.494

1

 

 

2.363.218

1.990

 

 

20  Baden

2.190

3

 

 

210

0

 

 

107.677

143

 

 

21  Bruck an der Leitha

703

1

 

 

218

0

 

 

29.247

59

 

 

22  Gänserndorf

705

1

 

 

169

0

 

 

92.146

73

 

 

23  Gmünd

3.048

4

 

 

599

1

 

 

63.689

81

 

 

24  Hollabrunn

541

1

 

 

332

0

 

 

29.629

29

 

 

25  Horn

2.068

3

 

 

223

0

 

 

38.422

49

 

 

26  Korneuburg

642

1

 

 

157

0

 

 

35.393

57

 

 

27  Krems/Donau-Stadt

825

16

 

 

11

0

 

 

1.381

27

 

 

28  Krems/Donau-Land

2.800

3

 

 

459

0

 

 

48.373

52

 

 

29  Lilienfeld

2.175

2

 

 

249

0

 

 

8.345

9

 

 

30  Melk

5.645

6

 

 

2.016

2

 

 

300.979

297

 

 

31  Mistelbach

1.326

1

 

 

476

0

 

 

44.892

35

 

 

32  Mödling

1.244

4

 

 

111

0

 

 

8.491

31

 

 

33  Neunkirchen

5.167

5

 

 

557

0

 

 

72.365

63

 

 

34  St. Pölten-Stadt

114

1

 

 

33

0

 

 

80.873

745

 

 

35  St. Pölten-Land

5.591

5

 

 

890

1

 

 

189.889

169

 

 

36  Scheibbs

5.456

5

 

 

670

1

 

 

39.809

39

 

 

37  Tulln

1.124

2

 

 

255

0

 

 

120.955

184

 

 

38  Waidhofen an der Thaya

3.204

5

 

 

902

1

 

 

149.974

224

 

 

39  Waidhofen/Ybbs-Stadt

461

4

 

 

799

6

 

 

5.774

44

 

 

40  Wr. Neustadt-Stadt

6

0

 

 

12

0

 

 

70.677

1.159

 

 

41  Wr. Neustadt-Land

2.926

3

 

 

340

0

 

 

235.678

243

 

 

42  Wien Umgebung

1.471

3

 

 

107

0

 

 

45.017

93

 

 

43  Zwettl

5.169

4

 

 

927

1

 

 

122.645

88

 

 

Niederösterreich

59.519

3

1.701

130

12.213

1

349

27

4.305.538

225

123.015

9.380

 

 

Tabelle 7: OBERÖSTERREICH: Fläche der Bezirke, Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Fläche

Einhufer

pro km2

pro ATA

pro TA

Rinder

pro km2

pro ATA

pro TA

Schweine

pro km2

pro ATA

pro TA

IV. Oberösterreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

44  Braunau am Inn

1.040,2241

1.648

2

 

 

91.829

88

 

 

58.815

57

 

 

45  Eferding

259,5211

359

1

 

 

11.010

42

 

 

31.208

120

 

 

46  Freistadt

993,8961

1.346

1

 

 

67.070

67

 

 

11.660

12

 

 

47  Gmunden

1.432,4306

1.074

1

 

 

19.433

14

 

 

60.074

42

 

 

48  Grieskirchen

579,1298

1.008

2

 

 

50.139

87

 

 

155.351

268

 

 

49  Kirchdorf an der Krems

1.239,5975

755

1

 

 

28.301

23

 

 

136.361

110

 

 

50  Linz-Stadt

95,9690

194

2

 

 

441

5

 

 

808

8

 

 

51  Linz-Land

460,2149

793

2

 

 

3.316

7

 

 

86.089

187

 

 

52  Perg

612,9091

690

1

 

 

38.901

63

 

 

70.280

115

 

 

53  Ried im Innkreis

585,0983

992

2

 

 

55.588

95

 

 

78.309

134

 

 

54  Rohrbach

827,6252

983

1

 

 

66.661

81

 

 

7.324

9

 

 

55  Schärding

618,2680

894

1

 

 

61.660

100

 

 

64.659

105

 

 

56  Steyr-Stadt

26,5615

62

2

 

 

103

4

 

 

659

25

 

 

57  Steyr-Land

971,5143

706

1

 

 

28.718

30

 

 

94.342

97

 

 

58  Urfahr-Umgebung

648,9649

1.255

2

 

 

45.235

70

 

 

21.523

33

 

 

59  Vöcklabruck

1.084,1077

1.859

2

 

 

67.896

63

 

 

53.508

49

 

 

60  Wels-Stadt

45,9191

77

2

 

 

336

7

 

 

5.043

110

 

 

61  Wels-Land

457,6036

1.147

3

 

 

7.341

16

 

 

247.781

541

 

 

Oberösterreich

11.979,5548

15.842

1

546

46

643.921

54

22.204

1.888

1.221.902

102

42.135

3.583

 

 


Tabelle 8: OBERÖSTERREICH: Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Schafe

pro km2

pro ATA

pro TA

Ziegen

pro km2

pro ATA

pro TA

Geflügel

pro km2

pro ATA

pro TA

IV. Oberösterreich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

44  Braunau am Inn

2.842

3

 

 

1.742

2

 

 

621.515

597

 

 

45  Eferding

1.531

6

 

 

394

2

 

 

35.310

136

 

 

46  Freistadt

3.217

3

 

 

981

1

 

 

215.134

216

 

 

47  Gmunden

7.753

5

 

 

1.055

1

 

 

102.466

72

 

 

48  Grieskirchen

2.859

5

 

 

691

1

 

 

282.999

489

 

 

49  Kirchdorf an der Krems

4.952

4

 

 

776

1

 

 

241.011

194

 

 

50  Linz-Stadt

210

2

 

 

22

0

 

 

18.911

197

 

 

51  Linz-Land

2.186

5

 

 

294

1

 

 

384.855

836

 

 

52  Perg

1.995

3

 

 

1.190

2

 

 

134.497

219

 

 

53  Ried im Innkreis

1.583

3

 

 

616

1

 

 

85.266

146

 

 

54  Rohrbach

2.307

3

 

 

583

1

 

 

57.088

69

 

 

55  Schärding

1.950

3

 

 

300

0

 

 

141.677

229

 

 

56  Steyr-Stadt

129

5

 

 

2

0

 

 

7.898

297

 

 

57  Steyr-Land

4.900

5

 

 

827

1

 

 

164.329

169

 

 

58  Urfahr-Umgebung

3.497

5

 

 

812

1

 

 

227.735

351

 

 

59  Vöcklabruck

3.989

4

 

 

923

1

 

 

130.788

121

 

 

60  Wels-Stadt

30

1

 

 

9

0

 

 

4.975

108

 

 

61  Wels-Land

1.776

4

 

 

629

1

 

 

239.039

522

 

 

Oberösterreich

107.482

9

3.706

315

11.846

1

408

35

3.095.493

258

106.741

9.078

 

 


Tabelle 9: SALZBURG: Fläche der Bezirke, Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Fläche

Einhufer

pro km2

pro ATA

pro TA

Rinder

pro km2

pro ATA

pro TA

Schweine

pro km2

pro ATA

pro TA

V. Salzburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

62  Hallein

668,2863

831

1

 

 

15.552

23

 

 

1.320

2

 

 

63  Salzburg-Stadt

65,6463

328

5

 

 

1.744

27

 

 

92

1

 

 

64  Salzburg-Umgebung

1.004,1599

1.985

2

 

 

63.429

63

 

 

10.823

11

 

 

65  St. Johann im Pongau

1.755,1952

1.992

1

 

 

28.898

16

 

 

1.962

1

 

 

66  Tamsweg

1.019,5571

565

1

 

 

15.559

15

 

 

2.330

2

 

 

67  Zell am See

2.641,0694

1.923

1

 

 

42.338

16

 

 

2.527

1

 

 

Salzburg

7.153,9142

7.624

1

693

78

167.520

23

15.229

1.709

19.054

3

1.732

194

 

 

Tabelle 10: SALZBURG: Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Schafe

pro km2

pro ATA

pro TA

Ziegen

pro km2

pro ATA

pro TA

Geflügel

pro km2

pro ATA

pro TA

V. Salzburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

62  Hallein

3456

5

 

 

381

1

 

 

30.495

46

 

 

63  Salzburg-Stadt

55

1

 

 

55

1

 

 

3.174

48

 

 

64  Salzburg-Umgebung

2.116

2

 

 

535

1

 

 

56.319

56

 

 

65  St. Johann im Pongau

7.936

5

 

 

1.015

1

 

 

25.096

14

 

 

66  Tamsweg

3.737

4

 

 

351

0

 

 

12.040

12

 

 

67  Zell am See

12.588

5

 

 

1.929

1

 

 

15.543

6

 

 

Salzburg

29.888

4

2.717

305

4.266

1

388

44

142.667

20

12.970

1.456

 

 


Tabelle 11: STEIERMARK: Fläche der Bezirke, Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Fläche

Einhufer

pro km2

pro ATA

pro TA

Rinder

pro km2

pro ATA

pro TA

Schweine

pro km2

pro ATA

pro TA

VI. Steiermark

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

68  Bruck an der Mur

1.306,8143

496

0

 

 

12.217

9

 

 

2.901

2

 

 

69  Deutschlandsberg

863,1628

809

1

 

 

26.645

31

 

 

59.933

69

 

 

70  Feldbach

727,1316

990

1

 

 

17.009

23

 

 

281.344

387

 

 

71  Fürstenfeld

263,8792

268

1

 

 

3.506

13

 

 

48.902

185

 

 

72  Graz-Stadt

127,5751

306

2

 

 

1.167

9

 

 

1.640

13

 

 

73  Graz-Umgebung

1.100,8210

2.243

2

 

 

32.941

30

 

 

40.958

37

 

 

74  Hartberg

955,0502

1.060

1

 

 

48.526

51

 

 

86.696

91

 

 

75  Judenburg

1.096,9634

534

0

 

 

25.472

23

 

 

6.163

6

 

 

76  Knittelfeld

577,9441

448

1

 

 

16.194

28

 

 

6.353

11

 

 

77  Leibnitz

681,3906

768

1

 

 

13.476

20

 

 

197.013

289

 

 

78  Leoben

1.099,7491

568

1

 

 

14.096

13

 

 

1.792

2

 

 

79  Liezen

3.270,0605

1.457

0

 

 

42.260

13

 

 

2.712

1

 

 

80  Mürzzuschlag

848,6319

538

1

 

 

11.250

13

 

 

1.776

2

 

 

81  Murau

1.384,2330

910

1

 

 

31.454

23

 

 

4.003

3

 

 

82  Radkersburg

336,8415

156

0

 

 

4.606

14

 

 

120.325

357

 

 

83  Voitsberg

678,3333

892

1

 

 

20.387

30

 

 

7.989

12

 

 

84  Weiz

1.069,6370

1.100

1

 

 

40.860

38

 

 

50.349

47

 

 

Steiermark

16.388,2186

13.543

1

330

46

362.066

22

8.831

1.227

920.849

56

22.460

3.122

 

 


Tabelle 12: STEIERMARK: Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Schafe

pro km2

pro ATA

pro TA

Ziegen

pro km2

pro ATA

pro TA

Geflügel

pro km2

pro ATA

pro TA

VI. Steiermark

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

68  Bruck an der Mur

1.905

1

 

 

215

0

 

 

18.526

14

 

 

69  Deutschlandsberg

6.054

7

 

 

582

1

 

 

246.361

285

 

 

70  Feldbach

3.747

5

 

 

756

1

 

 

1.965.281

2.703

 

 

71  Fürstenfeld

909

3

 

 

191

1

 

 

151.373

574

 

 

72  Graz-Stadt

434

3

 

 

41

0

 

 

4.787

38

 

 

73  Graz-Umgebung

5.799

5

 

 

750

1

 

 

222.765

202

 

 

74  Hartberg

4.102

4

 

 

881

1

 

 

932.167

976

 

 

75  Judenburg

1.738

2

 

 

286

0

 

 

52.599

48

 

 

76  Knittelfeld

1.511

3

 

 

127

0

 

 

21.993

38

 

 

77  Leibnitz

3.684

5

 

 

601

1

 

 

178.401

262

 

 

78  Leoben

1.504

1

 

 

172

0

 

 

18.248

17

 

 

79  Liezen

14.121

4

 

 

856

0

 

 

22.853

7

 

 

80  Mürzzuschlag

1.277

2

 

 

212

0

 

 

14.361

17

 

 

81  Murau

3.381

2

 

 

518

0

 

 

16.510

12

 

 

82  Radkersburg

608

2

 

 

165

0

 

 

198.833

590

 

 

83  Voitsberg

3.080

5

 

 

342

1

 

 

32.442

48

 

 

84  Weiz

7.016

7

 

 

1.244

1

 

 

321.584

301

 

 

Steiermark

60.870

4

1.485

206

7.939

0

194

27

4.419.084

270

107.783

14.980

 

 


Tabelle 13: TIROL: Fläche der Bezirke, Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Fläche

Einhufer

pro km2

pro ATA

pro TA

Rinder

pro km2

pro ATA

pro TA

Schweine

pro km2

pro ATA

pro TA

VII. Tirol

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

85  Imst

1.724,7428

915

1

 

 

12.740

7

 

 

3.891

2

 

 

86  Innsbruck-Stadt

104,8902

124

1

 

 

1.293

12

 

 

1.278

12

 

 

87  Innsbruck-Land

1.990,3166

1.801

1

 

 

30.440

15

 

 

5.544

3

 

 

88  Kitzbühel

1.163,1847

1.203

1

 

 

31.980

27

 

 

2.628

2

 

 

89  Kufstein

969,7906

1.188

1

 

 

37.409

39

 

 

4.494

5

 

 

90  Landeck

1.594,6737

688

0

 

 

11.477

7

 

 

2.021

1

 

 

91  Lienz

2.019,9775

758

0

 

 

22.845

11

 

 

4.061

2

 

 

92  Reutte

1.236,6871

643

1

 

 

6.063

5

 

 

423

0

 

 

93  Schwaz

1.842,9342

971

1

 

 

32.378

18

 

 

7.056

4

 

 

Tirol

12.647,1974

8.291

1

638

72

186.625

15

14.356

1.623

66.499

5

5.115

578

 

 

Tabelle 14: TIROL: Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Schafe

pro km2

pro ATA

pro TA

Ziegen

pro km2

pro ATA

pro TA

Geflügel

pro km2

pro ATA

pro TA

VII. Tirol

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

85  Imst

19.904

12

 

 

1.515

1

 

 

15.653

9

 

 

86  Innsbruck-Stadt

1.339

13

 

 

167

2

 

 

2.624

25

 

 

87  Innsbruck-Land

21.590

11

 

 

3.694

2

 

 

61.988

31

 

 

88  Kitzbühel

4.091

4

 

 

1.163

1

 

 

20.469

18

 

 

89  Kufstein

3.945

4

 

 

1.167

1

 

 

28.449

29

 

 

90  Landeck

7.392

5

 

 

863

1

 

 

10.066

6

 

 

91  Lienz

16.682

8

 

 

1.559

1

 

 

16.982

8

 

 

92  Reutte

4.956

4

 

 

393

0

 

 

6.111

5

 

 

93  Schwaz

6.131

3

 

 

1.793

1

 

 

14.703

8

 

 

Tirol

112.058

9

8.620

974

12.314

1

947

107

177.045

14

13.619

1.540

 


Tabelle 15: VORARLBERG: Fläche der Bezirke, Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Fläche

Einhufer

pro km2

pro ATA

pro TA

Rinder

pro km2

pro ATA

pro TA

Schweine

pro km2

pro ATA

pro TA

VIII. Vorarlberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

94  Bludenz

1.287,4891

606

0

 

 

11.928

9

 

 

1.533

1

 

 

95  Bregenz

863,3105

945

1

 

 

33.390

39

 

 

8.890

10

 

 

96  Dornbirn

172,3797

538

3

 

 

5.740

33

 

 

1.427

8

 

 

97  Feldkirch

278,2199

684

2

 

 

10.666

38

 

 

4.362

16

 

 

Vorarlberg

2.601,3992

2.773

1

396

58

61.724

24

8.818

1.286

17.660

7

2.523

368

 

 

Tabelle 16: VORARLBERG: Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Schafe

pro km2

pro ATA

pro TA

Ziegen

pro km2

pro ATA

pro TA

Geflügel

pro km2

pro ATA

pro TA

VIII. Vorarlberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

94  Bludenz

4.912

4

 

 

611

0

 

 

11.805

9

 

 

95  Bregenz

3.184

4

 

 

1.060

1

 

 

40.790

47

 

 

96  Dornbirn

1.631

9

 

 

356

2

 

 

5.476

32

 

 

97  Feldkirch

2.591

9

 

 

516

2

 

 

107.974

388

 

 

Vorarlberg

13.042

5

1.863

272

2.543

1

363

53

166.045

64

23.721

3.459

 

 


Tabelle 17: WIEN und ÖSTERREICH gesamt: Fläche der Bezirke, Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Einhufer, Rinder und Schweine pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Fläche

Einhufer

pro km2

pro ATA

pro TA

Rinder

pro km2

pro ATA

pro TA

Schweine

pro km2

pro ATA

pro TA

IX. Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

98  Wien

414,9500

1.262

3

15

5

87

0

1

0

724

2

9

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ÖSTERREICH

83.858,2920

81.566

1

334

45

2.152.811

26

8.823

1.200

3.433.029

41

14.070

1.914

 

 

Tabelle 18: WIEN und ÖSTERREICH gesamt: Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro km2 (bezogen auf den Bezirk), Zahl der Schafe, Ziegen und des Geflügels pro Amtstierarzt und pro Tierarzt (bezogen auf das Bundesland)

 

 

Schafe

pro km2

pro ATA

pro TA

Ziegen

pro km2

pro ATA

pro TA

Geflügel

pro km2

pro ATA

pro TA

IX. Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

98  Wien

362

1

4

1

76

0

1

0

1.086

3

13

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ÖSTERREICH

352.277

4

1.444

196

57.993

1

238

32

29.404.598

351

120.511

16.391