4217/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Keck, Kolleginnen und Kollegen haben am
21. Juni 2006 unter der Nr. 4394/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend negative Auswirkungen des Bush-Besuchs auf öffentliche
Einrichtungen in Wien gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die angeführten Einrichtungen gehören nicht zum Ressortbereich des Bundeskanz-
leramtes, soda
ß ich dazu im Rahmen meines Wirkungsbereiches keine Aussagen
machen kann.

Zu Frage 2:

Wenn die jeweils für die Geschäftsführung verantwortlichen Entscheidungsträger die
Einrichtung geschlossen haben, so erfolgte dies entweder aus Sicherheitsgründen
oder im Hinblick darauf, daß an dem betreffenden Tag mit geringen Besucherfrequen-
zen gerechnet wurde. Einem m
öglichen Einnahmenausfall auf Grund der Schließung
steht aber insgesamt ein hoher Imagegewinn und eine hohe zus
ätzliche Publizität ge-
gen
über, die auf Grund der weltweiten Berichterstattung - insbesondere über die von
den Staatsg
ästen besuchten Einrichtungen - erreicht wurde. In diesem Zusammen-
hang verweise ich auch auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 4517/J.

Zu den Fragen 3 bis 13:

Diese Fragen betreffen nicht meinen Zuständigkeitsbereich.


Zu den Fragen 14 bis 17:

Es wurden die Albertina und die Österreichische Nationalbibliothek besucht. Zur Al-
bertina hat das Bundeskanzleramt in Abstimmung mit der amerikanischen Seite Kon-
takt aufgenommen, zur Österreichischen Nationalbibliothek nahm die Botschaft der
Vereinigten Staaten direkt Kontakt auf. Personalkosten f
ür die Führung in der Alber-
tina wurden dem Bundeskanzleramt bislang nicht vorgeschrieben, andere Kosten für
die Republik
Österreich sind nicht zu erwarten.

 

Zu den Fragen 18 bis 22:

Die Kosten für den EU/USA-Gipfel wurden im Wesentlichen vom Bundesministerium
f
ür auswärtige Angelegenheiten, die Kosten für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen na-
turgem
äß vom Bundesministerium für Inneres getragen. Ich kann daher dazu man-
gels Zuständigkeit keine Auskunft geben. Im Wirkungsbereich des Bundeskanzler-
amtes sind direkt zuordenbare Kosten in der Höhe von rund 4.700,-Euro entstanden,
wobei sich die Infrastrukturausgaben des Bundeskanzleramtes (Zusatzpersonal,
Pressedienstleistungen) nicht zu einzelnen Veranstaltungen zurechnen lassen.