4217/AB XXII. GP
Eingelangt am 14.07.2006
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möglich.
Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Keck, Kolleginnen und Kollegen haben am
21.
Juni 2006 unter der Nr. 4394/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage
betreffend negative Auswirkungen des Bush-Besuchs auf öffentliche
Einrichtungen
in Wien gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die angeführten Einrichtungen gehören nicht zum Ressortbereich des
Bundeskanz-
leramtes, sodaß ich dazu im
Rahmen meines Wirkungsbereiches keine Aussagen
machen
kann.
Zu Frage 2:
Wenn
die jeweils für die Geschäftsführung
verantwortlichen Entscheidungsträger die
Einrichtung
geschlossen haben, so erfolgte dies entweder aus Sicherheitsgründen
oder im Hinblick
darauf, daß an dem betreffenden Tag mit
geringen Besucherfrequen-
zen gerechnet wurde. Einem möglichen
Einnahmenausfall auf Grund der Schließung
steht aber insgesamt ein hoher Imagegewinn und eine hohe zusätzliche Publizität ge-
genüber, die auf Grund der weltweiten
Berichterstattung - insbesondere über
die von
den Staatsgästen
besuchten Einrichtungen - erreicht wurde. In diesem Zusammen-
hang
verweise ich auch auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 4517/J.
Zu den Fragen 3 bis 13:
Diese Fragen betreffen nicht meinen Zuständigkeitsbereich.
Zu den Fragen 14 bis 17:
Es
wurden die Albertina und die Österreichische Nationalbibliothek
besucht. Zur Al-
bertina
hat das Bundeskanzleramt in Abstimmung mit der amerikanischen Seite Kon-
takt
aufgenommen, zur Österreichischen Nationalbibliothek nahm die
Botschaft der
Vereinigten Staaten direkt Kontakt auf. Personalkosten für die Führung in der
Alber-
tina wurden dem
Bundeskanzleramt bislang nicht vorgeschrieben, andere Kosten für
die Republik Österreich sind nicht zu erwarten.
Zu den Fragen 18 bis 22:
Die Kosten
für den EU/USA-Gipfel wurden im
Wesentlichen vom Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten, die Kosten für erhöhte Sicherheitsmaßnahmen na-
turgemäß vom
Bundesministerium für Inneres getragen. Ich kann daher dazu man-
gels
Zuständigkeit keine Auskunft geben. Im Wirkungsbereich des
Bundeskanzler-
amtes sind direkt
zuordenbare Kosten in der Höhe
von rund 4.700,-Euro entstanden,
wobei sich die Infrastrukturausgaben des
Bundeskanzleramtes (Zusatzpersonal,
Pressedienstleistungen) nicht zu einzelnen Veranstaltungen zurechnen
lassen.