4218/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Schieder, Kolleginnen und Kollegen haben
am 22. Juni 2006 unter der Nr. 4406/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend EU-USA-Gipfel gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Fragen 1 bis 11:

Zunächst ist festzuhalten, daß die ständige Entwicklung der Beziehungen zwischen
der EU und den USA permanent auf verschiedenen Ebenen - z.B. der Gruppe Hoher
Beamter, des Transatlantic Business Dialogue oder des Transatlantic Legislators'
Dialogue - vorangetrieben wird. Die jährlichen Gipfeltreffen dienen daher in erster
Linie dem politischen Gespräch über aktuelle Fragen, der Fortschrittskontrolle und
der Vereinbarung der nächsten gemeinsamen Ziele. Die Gipfelerklärung gibt einen
umfassenden Überblick über die Ergebnisse.

So wurde auch die Behandlung des Fragenkomplexes „Guantanamo" monatelang
von Rechtsexperten beider Seiten vorbereitet, wobei naturgemäß die Einhaltung der
völkerrechtlichen Standards im Mittelpunkt stand. Präsident Bush betonte, daß er
das Gefangenenlager so rasch wie möglich schließen wolle. Hinsichtlich des Zeithori-
zonts seien folgende Faktoren wesentlich: die Klärung der Frage, in welcher Form je-
nen Häftlingen der Prozeß gemacht werden könne, die nachweislich Terrorakte ver-
übt hätten, durch den Obersten Gerichtshof der USA sowie die Repatriierung der
übrigen Gefangenen mit der Garantie, daß diese in ihren Heimatländern nicht men-
schenrechtswidrig behandelt würden. Dies sei bisher bei gut einem Drittel der nach
Guantanamo verbrachten Personen gelungen.

Mittlerweile hat der Oberste Gerichtshof der USA seine Entscheidung getroffen. In
der Folge hat die US-Administration den Insassen von Guantanamo formell den Sta-
tus von Kriegsgefangenen im Sinne der Genfer Konvention zuerkannt.


Zu den Fragen 12.14 und 15:

Die Kosten für den EU/USA-Gipfel wurden im Wesentlichen vom Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten getragen. Ich kann daher dazu mangels Zuständig-
keit keine Auskunft geben. Im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes sind direkt
zuordenbare Kosten in der Höhe von rund 4.700,- Euro entstanden, wobei sich die
Infrastrukturausgaben des Bundeskanzleramtes (Zusatzpersonal, Pressedienstleis-
tungen) nicht zu einzelnen Veranstaltungen zurechnen lassen.

Zur Frage 13:

Die Kosten für die Sicherheitsmaßnahmen wurden vom Bundesministerium für Inne-
res getragen. Ich kann daher dazu mangels Zuständigkeit keine Auskunft geben.