4220/AB XXII. GP

Eingelangt am 14.07.2006
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Bundeskanzler

 

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Spindelegger, Kolleginnen und Kollegen ha-
ben am 5. Juli 2006 unter der Nr. 4517/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend Österreichische EU-Präsidentschaft, Leistungen und Ergebnisse
gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:
Siehe Anlage.

Hinsichtlich der Treffen der Ratsarbeitsgruppen, die unter der Leitung österreichi-
scher Beamter in Brüssel oder Luxemburg stattfanden, verweise ich auf die Beant-
wortung der Parlamentarischen Anfrage 4518/J an die Bundesministerin für aus-
wärtige Angelegenheiten

Zu den Fragen 6 und 7:

Nach den mir vorliegenden Aufzeichnungen über die bereits geleisteten bzw. be-
traglich feststehenden Zahlungen zum Stichtag 1. Juli 2006 stellen sich die finanzi-
ellen Aufwendungen, die dem Bundeskanzleramt durch die Ratspräsidentschaft
Österreichs entstanden sind, wie folgt dar:

 

Sachaufwand Kapitel 10 2005

519.321

Sachaufwand Kapitel 10 2006

978 070

Sachaufwand Kapitel 13

245 850

Ermächtigung 2005

2 526 856

Ermächtigung 2006

3 268 840

Summe Sachaufwand

7 538 937


Für besondere Projekte im Rahmen der Ratspräsidentschaft wurde in den Jahren
2005 und 2006 jeweils eine Ermächtigung bis zu 10 Mio. Euro veranschlagt. Diese
Ermächtigungen wurden insgesamt nur zu rund einem Viertel in Anspruch genom-
men. Der übrige Aufwand wurde aus dem laufenden Budget bedeckt.

Zu den Fragen 8 und 9:

Insgesamt wurden 28 Personen für Aufgaben im Rahmen der Ratspräsidentschaft

aufgenommen, dies allerdings nur im Rahmen befristeter Dienstverhältnisse. Der

Aufwand hierfür wurde aus dem laufenden Budget bedeckt und gliedert sich wie folgt

auf:

 

EU-Zusatzpersonal 2005

576 657

EU-Zusatzpersonal 2006

810 000

Summe Personalaufwand

1 386 657

Zur Frage 10:

Es wurden keine Werkverträge betreffend längerfristige Arbeitsleistungen und keine

Arbeitsleihverträge abgeschlossen.

Zur Frage 11:

Die Wahrnehmung der Präsidentschaft des Rates obliegt den Mitgliedstaaten auf
Grund der Verträge der EU. Es ist eine Dienstleistung für das Funktionieren der
Europäischen Union, die turnusmäßig von jedem Mitgliedstaat in gleicher Weise zu
erbringen ist. In dieser Rotation spiegelt sich auch die Gleichstellung der EU-Mit-
gliedstaaten wieder. Die Präsidentschaft bringt darüber hinaus mit sich, in den
internationalen Beziehungen sechs Monate lang als Gesicht und Stimme der
Europäischen Union wahrgenommen zu werden.

Zu den Kosten- und Nutzenüberlegungen verweise ich auf die jüngst erfolgten Mittei-
lungen des Bundesministers für Finanzen an die Öffentlichkeit, die sich auf Berech-
nungen von Wirtschaftsforschungsinstituten stützen. Danach ist durch die Ratspräsi-
dentschaft eine zusätzliche Wertschöpfung zwischen 108 und 400 Mio. Euro einge-
treten. Es wurden mehr als 2.700 Personen zusätzlich beschäftigt und es kamen
rund 53.000 zusätzliche Gäste nach Österreich.

Anlage