4238/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.07.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1010 Wien
(5-fach)
GZ:
BMSG-440100/0003-V/7/2006 Wien,
Betreff: Parlamentarische
Anfrage Nr. 4249/J
Sehr geehrter
Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich
gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4249/J
der Abgeordneten Renate Csörgits und Genoss/innen, wie
folgt:
Fragen 1 und 2:
Kosten Teil 1: € 244.195,26
Auszahlung
in folgenden Raten:
ATS
1.357.160 (€ 98.629) bei Förderungszusage 2001
€
50.000 zum 31.3.02
€
47.044,40 zum 30.9.2002 nach Statusbericht bis 30. 6. 2002
€
28.522,20 zum 30.3.2003
€
20.000 zum 31.8. 2003 nach Statusbericht bis 30. 6. 2003
Untersucht
wurden folgende Fragestellungen:
Kosten Teil 2: € 251.144
Auszahlung in folgenden Raten:
€ 30.000 (wurde als Vorauszahlung angewiesen)
€ 45.343 mit der Zusage
€ 125.572 am 31.1.2005 (nach Legung des
Statusberichts)
€ 50.229 am 31.3.2006 (nach Legung des Endberichts)
Vertiefung von Fragestellungen aus Teil 1 und
Vergleich von bereits abgefragten Einstellungen mit Befragungsergebnissen, die
zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden (was hat sich verändert?). Im Fokus
der Evaluierung liegen die Auswirkungen der Implementierung über einen längeren
Zeitraum hinweg.
Folgende Themen waren u.a. zu untersuchen:
Eine
Endpräsentation durch das ÖIF und BMSG sowie die Übermittlung der
wesentlichsten Ergebnisse an die Parlamentsklubs ist bereits erfolgt, die
Präsentation des 1. Zwischenberichtes erfolgte am 3. Juli 2003, des 2.
Zwischenberichts am 30. Mai 2005 und des Endberichtes am 9. Mai 2006.
§
Die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes
ist nunmehr abgeschlossen.
§
Als positiv hat sich bei der
Evaluierung ergeben, dass das KBG sich einer hohen Akzeptanz in der Bevölkerung erfreut, durch die Ausweitung des BezieherInnenkreises und durch die
merkliche Anhebung der Zuverdienstgrenze die Wahlfreiheit und die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf erhöht wurde, für die Mehrzahl der BezieherInnen das KBG zu einer Besserstellung geführt
hat, das KBG die
Armutsgefährdung von KBG-beziehenden Familien (13% werden allein durch den
Bezug des KBG über die Armutsgefährdungsschwelle gehoben) reduziert.
§ Modifikationsbedarf hinsichtlich des KBG sehen die BezieherInnen primär in der Regelung der Zuverdienstgrenze und der Schaffung weiterer Anreize, um die Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung zu erhöhen.
§
In den nächsten Monaten wird eine
wissenschaftliche Aufarbeitung und die Veröffentlichung der einzelnen
Ergebnisse durch das Österreichische Institut für Familienforschung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen