4238/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.07.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1010 Wien    

(5-fach)

 

 

GZ: BMSG-440100/0003-V/7/2006                        Wien,

 

 

 

 

Betreff:       Parlamentarische Anfrage Nr. 4249/J

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage

Nr. 4249/J der Abgeordneten Renate Csörgits und Genoss/innen, wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

 

Kosten Teil 1: € 244.195,26

 

Auszahlung in folgenden Raten:

ATS 1.357.160 (€ 98.629) bei Förderungszusage 2001

€ 50.000 zum 31.3.02

€ 47.044,40 zum 30.9.2002 nach Statusbericht bis 30. 6. 2002

€ 28.522,20 zum 30.3.2003

€ 20.000 zum 31.8. 2003 nach Statusbericht bis 30. 6. 2003

 

Untersucht wurden folgende Fragestellungen:

 

 

 

 

Kosten Teil 2: € 251.144

 

Auszahlung in folgenden Raten:

€ 30.000 (wurde als Vorauszahlung angewiesen)

€ 45.343 mit der Zusage

€ 125.572 am 31.1.2005 (nach Legung des Statusberichts)

€ 50.229 am 31.3.2006 (nach Legung des Endberichts)

 

Vertiefung von Fragestellungen aus Teil 1 und Vergleich von bereits abgefragten Einstellungen mit Befragungsergebnissen, die zu einem späteren Zeitpunkt erhoben werden (was hat sich verändert?). Im Fokus der Evaluierung liegen die Auswirkungen der Implementierung über einen längeren Zeitraum hinweg.

 

Folgende Themen waren u.a. zu untersuchen:

 

 

Eine Endpräsentation durch das ÖIF und BMSG sowie die Übermittlung der wesentlichsten Ergebnisse an die Parlamentsklubs ist bereits erfolgt, die Präsentation des 1. Zwischenberichtes erfolgte am 3. Juli 2003, des 2. Zwischenberichts am 30. Mai 2005 und des Endberichtes am 9. Mai 2006.

 

§         Die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes ist nunmehr abgeschlossen.

 

§         Als positiv hat sich bei der Evaluierung ergeben, dass das KBG sich einer hohen Akzeptanz in der Bevölkerung erfreut, durch die Ausweitung des BezieherInnenkreises und durch die merkliche Anhebung der Zuverdienstgrenze die Wahlfreiheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erhöht wurde, für die Mehrzahl der BezieherInnen  das KBG zu einer Besserstellung geführt hat, das KBG die Armutsgefährdung von KBG-beziehenden Familien (13% werden allein durch den Bezug des KBG über die Armutsgefährdungsschwelle gehoben) reduziert.

 

§         Modifikationsbedarf hinsichtlich des KBG sehen die BezieherInnen primär in der Regelung der Zuverdienstgrenze und der Schaffung weiterer Anreize, um die Väterbeteiligung an der Kinderbetreuung zu erhöhen.

 

§         In den nächsten Monaten wird eine wissenschaftliche Aufarbeitung und die Veröffentlichung der einzelnen Ergebnisse durch das Österreichische Institut für Familienforschung erfolgen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen