4239/AB XXII. GP

Eingelangt am 17.07.2006
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dietmar Keck und GenossInnen haben am 23. Mai 2006 unter der Nummer 4295/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „angeblicher Amtshilfe der Sicherheitsdirektion für OÖ an den amtsführenden Präsidenten des OÖ Landeschulrates“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 und 5:

Es finden regelmäßig Besprechungen der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich mit Vertretern des OÖ Landesschulrates unter der Leitung des Landesschulrates statt, um die laufenden Präventionsarbeiten zu evaluieren und um gegebenenfalls koordinierend eingreifen zu können. Darüber hinaus erfolgen Besprechungen auch im Anlassfall. Vorgesehen sind Präventionsmaßnahmen zu den Themen Gewaltprävention, Suchtprävention, sexueller Missbrauch sowie Eigentums-prävention. Zur Zeit werden im Rahmen der Gewalt- und Suchtprävention die Projekte „Außenseiter“ und „Clever und Cool“ betrieben.

 

Im Laufe der zuletzt durchgeführten Besprechung wurde seitens der Vertreter des OÖ Landesschulrates ein Bedarf hinsichtlich Sensibilisierung des Lehrkörpers bei deliktischem Handeln (insbesondere Verbotsgesetz, Internetkriminalität, Gewaltvideos) erkannt, weshalb Vorträge gemeinsam mit der Jugendwohlfahrt für Bezirksschulräte bzw. Schuldirektoren in Planung sind.

 

 

Zu Frage 2:

Unter Präventionsmaßnahmen sind alle Vorbeugungsmaßnahmen der Polizei zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, insbesondere gegen Gewalt, Suchtmittel-missbrauch und Wiederbetätigung zu verstehen.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

In Volksschulen sollen durch das besonders erfolgreiche Projekt „Kinderpolizei“ Berührungsängste mit der Polizei abgebaut werden. Es werden Führungen abgehalten und die polizeilichen Tätigkeitsbereiche dargelegt. Zudem soll Unrechtsbewusstsein vermittelt werden.

 

Zu den Fragen 6 bis 11 und 14 bis 19 und 37:

Durch die Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich wurden keine Personen namentlich beauskunftet oder personenbezogene Daten bekanntgegeben.

Auf Grundlage eines Berichtes einer Vertrauenslehrerin (Gewerkschaftsschulver-trauenslehrerin) erfolgte anhand des beschriebenen Auftretens und Verhaltens die allgemeine Einschätzung, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, es handle sich um dem islamisch fundamentalistischen Zweig zurechenbare Personen.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Die Mitteilung dieser Einschätzung erfolgte mündlich im Zuge einer Besprechung der Behördenleiter beim Landesschulrat durch den Herrn Sicherheitsdirektor.

 

Zu Frage 20:

Die grundsätzliche Bestimmung zur Amtshilfe bildet Art 22 B-VG.

 

Zu den Fragen 21 bis 34:

Bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich sind keine weiteren Fälle von Amtshilfeersuchen durch Schulbehörden bekannt. Allgemein ist festzuhalten, dass durch die Sicherheitsbehörde im Anlassfall zu prüfen wäre, ob personenbezogene Daten übermittelt werden dürfen.

Zu Frage 35 und 36:

Zahlreiche Materiengesetze sehen eine Mitwirkungsverpflichtung der Sicherheitsbehörden vor, so zum Beispiel im Staatsbürgerschafts- und Fremdenrecht. Zu diesen beiden Bereichen erfolgten bei der Sicherheitsdirektion Oberösterreich in den Jahren 2000 bis 2005 jährlich zwischen ca. 3500 und ca. 4000 Personenanfragen.