424/AB XXII. GP

Eingelangt am 16.07.2003
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dipl.-lng. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen
vom 23. Mai 2003, Nr. 463/J, betreffend Bundesforste-Engagement in der Ukraine, beehre
ich mich nach Befassung der ÖBf AG Folgendes mitzuteilen:

Eingangs ist festzuhalten, dass seitens der Foria ÖBf Forstmanagement GmbH Gespräche
über allfällige Bewirtschaftungsmöglichkeiten geführt werden und zum jetzigen Zeitpunkt
noch keine Aussagen über konkrete Verträge getroffen werden können. Alle Gespräche sind
von dem von den Österreichischen Bundesforsten seit vielen Jahren praktizierten Grundsatz
eines bestmöglichen Interessensausgleichs gekennzeichnet.

Zu Frage 1:

Foria - ÖBf plant (entsprechend den Richtlinien in Österreich und Finnland) die Waldbewirt-
schaftung nach den Richtlinien des PEFC, bzw. werden die Standards gemeinsam mit den
NGO's erarbeitet.


Zu Frage 2:

Die Naturkatastrophen in diesen Gebieten sind zum Großteil auf überdurchschnittliche Nie-
derschläge zurückzuführen. Daneben erfolgen die Holznutzungen in diesen Gebieten sehr
konzentriert auf wenigen Flächen. Durch die bestehende Erschließung sind Waldpflegemaß-
nahmen (Durchforstungen) oder sanitäre Nutzungen bei starkem Käferbefall derzeit kaum
möglich. Mit einer entsprechenden Erschließung kann jedoch eine auf dem forstwirtschaftli-
chen Standard beruhende ökologische und kleinflächige Waldnutzung sichergestellt werden.

Zu Frage 3:

Die heutigen Großkahlschläge sind Ergebnis einer fehlenden forstlichen Infrastruktur. Maß-
stab für die Foria ÖBf Forstmanagement GmbH ist der auf die Gebirgsforstwirtschaft ab-
gestimmte strenge österreichische Bewirtschaftungsstandard, wonach Kahlschläge weitest-
gehend vermieden werden.

Zu Frage 4:

Bei tatsächlicher Umsetzung von den in Verhandlung stehenden forstlichen Bewirtschaf-
tungsprojekten ist die Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur Bestandteil dieser Pro-
jekte, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu ermöglichen. Dies wäre zweifellos auch
zum Nutzen und Vorteil für die lokale Bevölkerung.

Zu Frage 5:

Bei tatsächlicher Umsetzung von den in Verhandlungen stehenden Projekten kann die lokale
Bevölkerung selbstverständlich weiterhin ihren Brennholzbedarf decken. Kleinstsägewerke
sind lokale Kunden, die verlässlich mit Rundholz versorgt werden könnten. Die klein-
strukturierte Holzwirtschaft dieses Gebietes leidet derzeit erheblich unter der unregelmäßi-
gen Rundholzversorgung; Sägewerke weisen Stillstände wegen Holzmangels auf.


Zu Frage 6:

In von den ukrainischen Behörden ausgeschiedenen Schutzgebieten bleiben die entspre-
chenden Nutzungsbeschränkungen bei tatsächlicher Umsetzung der in Verhandlungen ste-
henden Projekte selbstverständlich aufrecht. Dies gilt auch für besonders schützenswerte
Gebiete.

Zu Frage 7:

Die Holznutzungen sind heute mangels Erschließung auf wenige Flächen beschränkt. Dies
würde sich bei Schaffung entsprechender Infrastruktur und dem Einsatz moderner Holzern-
tetechnologien deutlich verbessern. Weiters berücksichtigen die ukrainischen Forstbehörden
in ihren Nutzungsplänen ausschließlich Endnutzungen, die sie in Form von Kahlhieben
durchführen. Die Berechnungen der Foria ÖBf Forstmanagement GmbH begründen sich
sehr wesentlich auf Durchforstungen, wie sie gerade in jüngeren und mittelalten Beständen
üblich sind. Daraus resultieren die forstfachlichen Berechnungen, die selbstverständlich ei-
nen nachhaltigen Hiebssatz beinhalten. Die Angst vor einer „Plünderung des Waldes" ist
daher völlig unbegründet.

Die Informationen über den nachhaltigen Hiebssatz resultieren aus Gesprächen mit Forst-
leuten vor Ort, den Auswertungen der Daten der örtlichen Forstämter sowie eigener Stich-
probenerhebungen.

Zu Frage 8:

Wie den Ausführungen zu Frage 7 entnommen werden kann, ist der unterstellte Hiebssatz
nachhaltig. Der Zuwachs beträgt ca. 5 fm/ha jährlich, das heißt es sind lediglich rund 60%
des Zuwachses für eine Nutzung vorgesehen.

Zu Frage 9:

Die sozio-ökonomischen Auswirkungen werden natürlich berücksichtigt und sind Gegen-
stand der Gespräche und Vereinbarungen.


Zu Frage 10:

Aus Sicht der Foria ÖBf Forstmanagement GmbH gibt es ausschließlich positive Auswir-
kungen auf die Region. Eine Waldbewirtschaftung unter nachhaltigen, ökologischen Ge-
sichtspunkten deckt alle Säulen der Nachhaltigkeit ab.

Zu Frage 11:

Die im Gespräch stehenden Flächen umfassen einen sehr geringen Teil der Gesamtwaldflä-
che der ukrainischen Karpaten. Von einer Monopolstellung kann daher keine Rede sein.

Zu Frage 12:

Es bestehen sowohl die Möglichkeit des Angebots von Rundholz am lokalen Markt als auch
Exportmaßnahmen.

Zu Frage 13:

Es ist kein vorrangiges Ziel der Foria ÖBf Forstmanagement GmbH ukrainisches Holz nach
Österreich zu bringen. Die österreichische Sägeindustrie benötigt jährlich rund 16 Millionen
Festmeter Rundholz, wovon mehrere Millionen vorrangig aus den osteuropäischen Staaten
importiert werden müssen.

Zu Frage 14:

Die genannten Kennzahlen sind nicht nachvollziehbar und finden keine Deckung in den in
den laufenden Gesprächen erörterten Zahlen. Durch die Aufschließung und Pflege neuer
Waldgebiete würden den dort Beschäftigten ein regelmäßiges Einkommen gesichert.
Daneben bestünden Investitionen in die lokale Infrastruktur.

Zu Frage 15:

Aus der Sicht der Foria ÖBf Forstmanagement GmbH würde das in Gesprächen stehende
Projekt positive Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt haben.


Zu Frage 16:

Aus den zu den Fragen 14 und 15 genannten Gründen wäre kein Sozialplan erforderlich.

Zu Frage 17:

Bei tatsächlicher Umsetzung von den in Verhandlungen stehenden Projekten würde primär
auf ukrainische Arbeitskräfte zurückgegriffen. Bei erforderlichen Spezialkenntnissen und be-
sonderen Fertigkeiten wären intensive Schulungsmaßnahmen vorgesehen.

Zu Frage 18:

Gespräche wurden und werden mit allen relevanten Stellen, Institutionen und Behörden ge-
führt.

Zu Frage 19:

Die örtliche Bevölkerung wurde durch die Bürgermeister und die örtlichen Forstleute über
das Projekt informiert.

Zu Frage 20:

Die weitere Vorgehensweise würde in Einklang mit der Rechtsordnung und in Zusammenar-
beit mit der Forstbehörde abgestimmt werden.

Zu Frage 21:

Investitionen sind zum größten Teil in die Infrastruktur erforderlich. Die Absicherung erfolgt
über sehr kurze Abschreibungszeiträume. Im Übrigen sollen vertragliche Regelungen auf
Basis der örtlichen Rechtsordnung und mit Zustimmung der Behörden erfolgen. Schließlich
würden alle Investitionen über Versicherungen abgesichert werden.


Zu den Fragen 22 und 23:

Für die Realisierung der Projekte in der Ukraine wäre die Gründung einer Tochter-
gesellschaft vorgesehen. Finanzielle Verlustabdeckungen durch die ÖBf AG sind nicht zu
erwarten.