4242/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.07.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0045-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4252/J vom 17. Mai 2006 der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Unwahrheiten und Irreführungen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zunächst möchte ich nochmals in aller Deutlichkeit klarstellen, dass die aktuellen Entwicklungen bei der BAWAG-P.S.K. nichts mit einem Versäumnis der Finanzmarktaufsicht oder des Gesetzgebers zu tun haben, sondern vielmehr mit schwerwiegenden Verfehlungen des Bankenmanagements, mit denen auch die Strafgerichte befasst sind. Jeder Versuch der Verschleierung durch der Finanzmarktaufsicht vorgelagerte Kontrollinstanzen ist daher auf das Entschiedenste zu verurteilen. Im Interesse des Ansehens Österreichs sowie im Interesse des Vertrauens, was den Wirtschaftsstandort Österreich betrifft, ist es unverzichtbar, dass die Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen von allen verantwortlichen Organen der Finanzmarktteilnehmer gewährleistet wird. Vor diesem Hintergrund gilt es daher aus meiner Sicht, den Finanzskandal rund um die BAWAG-P.S.K. vorbehaltlos aufzuklären, sowie hinkünftig ein noch größeres Augenmerk auf die Corporate Governance zu legen. Es geht hier um das Vertrauen der SparerInnen – es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass wir die Zukunft der BAWAG-P.S.K. sichern können und dass wir den mehr als 1,3 Millionen SparerInnen sowie den rund 6.000 MitarbeiterInnen der BAWAG-P.S.K. Sicherheit geben können – aber auch um das Vertrauen in den Finanzplatz Österreich.
Wenn mir nun an Hand eines aus dem Zusammenhang zur damaligen Fragestellung losgelösten Zitates vorgeworfen wird, ich hätte den Nationalrat betreffend den Inhalt des Prüfungsberichtes der Oesterreichischen Nationalbank in die Irre geführt, so weise ich diese Unterstellung auf das Schärfste zurück. Ich halte noch einmal fest, dass der Prüfungsbericht der Oesterreichischen Nationalbank aus dem Jahr 2000 keine Hinweise auf Verluste enthält; insbesondere auch keinen Hinweis, dass das Engagement von € 350 Mio. im Jahr 2000 mit Verlust abgeschlossen worden ist. Diesen Umstand habe ich sowohl im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses, als auch bei der Beantwortung einer erneuten Dringlichen Anfrage zu diesem Thema am 21. Juni 2006 sowie der diesbezüglichen Fragen anlässlich der Fragestunde am 22. Juni 2006 ausführlich dargelegt.
Ich bringe in Erinnerung, dass es diese Bundesregierung war, welche zur Attraktivierung des Wirtschaftsstandortes und zur Aufwertung des Finanzplatzes Österreich wesentliche Meilensteine gesetzt hat. Bei meinem Amtsantritt im Jahr 2000 habe ich eine Aufsicht vorgefunden, die mit äußerst eingeschränkten Ressourcen auskommen musste. Im Gegensatz dazu waren aber deutlich gestiegene Anforderungen, insbesondere was die Reglementierungen der Europäischen Union anbelangt, festzustellen. Konzepte zur Reform des Aufsichtssystems wurden zwar bereits im Jahr 1997 beauftragt, von meinen sozialdemokratischen Vorgängern jedoch nie verwirklicht.
Vor diesem Hintergrund habe ich unmittelbar nach meinem Amtsantritt den Auftrag für eine Neuordnung der Aufsichtsstrukturen erteilt und eine ressortinterne Projektgruppe unter Beiziehung eines renommierten externen Experten ins Leben gerufen. Ziel war die Schaffung einer unabhängigen, weisungsfreien und integrierten Aufsichtsbehörde für die Bereiche Bank-, Versicherungs-, Pensionskassen- und Wertpapieraufsicht. Mit dem Beschluss des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Basis für die Tätigkeit der FMA geschaffen. Dadurch war es der österreichischen Bankenaufsicht möglich, sich an internationale Standards anzunähern, insbesondere erfolgte ein Übergang in Richtung risikobasierte Aufsicht, was durch die Verstärkung der Vorortpräsenzen, durch Entwicklung von neuen Analysesystemen und durch eine initiierte Änderung der Meldebestimmungen in Angriff genommen wurde.
Weiters haben wir zuletzt ein Wirtschaftshygienegesetz beschlossen und der Finanzmarktaufsicht mit dem verabschiedeten Enforcement-Paket zusätzlichen Biss verschafft.
Aber auch betreffend die BAWAG im Konkreten hat diese Bundesregierung einen verantwortungsvollen Umgang mit den Aufsichtsinstrumenten bewiesen. Meine sozialdemokratischen Vorgänger Dr. Staribacher, Mag. Klima und Edlinger haben keine Vor-Ort-Prüfungen veranlasst. Dies, obwohl eine von Bundesminister Lacina am 22. April 1994 veranlasste Vor-Ort Prüfung bei der BAWAG die Feststellung zum Ergebnis hatte, dass die BAWAG keine entsprechenden Kontrollinstanzen für Sondergeschäfte (welche rund 16% der Bilanzsumme umfassten) installiert hatte. Ich hingegen habe bereits im Jahr meines Amtsantritts im Jahr 2000 die Oesterreichische Nationalbank mit der ersten Vor-Ort Prüfung nach 1994 beauftragt.
Weiters halte ich fest, dass es diese Bundesregierung war, die mit dem BAWAG P.S.K.-Sicherungsgesetz der BAWAG-P.S.K. die Bilanzerstellung für das Jahr 2005 ermöglichte. Dieses Gesetz wurde in Rekordzeit beschlossen und wendet weiteren Schaden für den Finanzplatz Österreich, die SteuerzahlerInnen, die rund 6000 Angestellten und die mehr als 1,3 Millionen Kunden der BAWAG-P.S.K ab. Ein Schaden, welcher aufgrund des Versagens der der Aufsicht vorgelagerten Kontrollinstanzen möglich war.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1.:
Die Wiederaufnahme der Karibikgeschäfte Mitte 1995 wurde im Jahr 1995 wiederkehrend medial kolportiert und war somit allgemein bekannt. Sie war auch der Bankenaufsicht seit diesem Zeitpunkt bekannt und stellt kein Novum des Berichts der Oesterreichischen Nationalbank dar.
Die Wiederaufnahme wurde von der Bankenaufsicht zum Anlass genommen, GD Helmut Elsner am 1. August 1995 vorzuladen und ihn ausdrücklich auf die mit Schreiben vom 25. Oktober 1994 verlangten organisatorischen Maßnahmen und Verbesserungen hinzuweisen.
Zu 2. und 14.:
Meine angesprochenen Ausführungen im Nationalrat stehen in einem untrennbaren Kontext zu den im Zusammenhang mit der Dringlichen Anfrage thematisierten Verlusten der BAWAG von damals kolportierten € 1,35 Mrd. Ich habe in meinen Ausführungen vor dem Nationalrat davon gesprochen, dass "kein Wort über ein weiteres Engagement von 350 Mio. Euro im Jahr 2000 enthalten ist" – natürlich gemeint im Sinne der thematisierten Verluste – und das ist korrekt. Ich halte noch einmal fest, dass der Prüfungsbericht der Oesterreichischen Nationalbank aus dem Jahr 2000 keine Hinweise auf Verluste enthält, insbesondere auch keinen Hinweis, dass das Engagement von € 350 Mio. im Jahr 2000 mit Verlust abgeschlossen worden ist. Weiters findet sich im Prüfbericht weder ein Hinweis auf substantielle Probleme der Bank noch auf eine Garantie bzw. Haftungsübernahme des ÖGB.
Zu 3.:
Ich habe anlässlich der Beantwortung der Dringlichen Anfrage einleitend einen Überblick über die Causa BAWAG und die Aktivitäten der Aufsicht gegeben, welcher in Anbetracht der zur Verfügung stehenden Redezeit zwangsläufig keine Details umfassen konnte.
Zur Aufgabe der Innenrevision ist grundsätzlich festzustellen, dass deren Tätigkeit im Gegensatz zum Controlling nicht prozessbegleitend sondern nachprüfend ist und Prüfungsgegenstände üblicherweise problembehaftete Vorgänge sind. Vor diesem Hintergrund ist es unzulässig, aus der Feststellung im Prüfungsbericht der Oesterreichischen Nationalbank, wonach die Innenrevision ein gegen Jahresende 2000 zurückgeführtes Geschäft noch keiner Revision unterzogen hat, auf eine generelle Funktionsuntüchtigkeit der Innenrevision der BAWAG zu schließen.
Zu 4.:
Meine Absicht war es nicht, gegenüber dem Nationalrat „Eindrücke“ zu erwecken, sondern über Tatsachen zu informieren. Dabei habe ich unter anderem festgehalten, dass die Berichte des Wirtschaftsprüfers über die Prüfung des Geschäftsjahres 2000 der BAWAG keine Hinweise auf ein bestehendes drohendes Risiko, auf eine Garantie des Eigentümers oder eine Verletzung der Ordnungsnormen enthalten haben. Vielmehr wird die Risiko- und Ertragssituation als gegenüber den Vorjahren unverändert unauffällig beschrieben.
Zu 5.:
Wie bereits erwähnt, hat es mir die zur Verfügung stehende Redezeit anlässlich der Beantwortung der Dringlichen Anfrage lediglich erlaubt, einen Überblick über die Causa BAWAG und die Aktivitäten der Aufsicht zu gegeben. Davon unabhängig ist es unzulässig, aus dem angeführten Zitat aus dem Bericht der Oesterreichischen Nationalbank auf dauerhaft unterlassene Prüfungshandlungen seitens des Wirtschaftsprüfers ab 1998 zu schließen. Insbesondere ist festzuhalten, dass die Jahresabschlussprüfung 2000 der BAWAG parallel zur Revision durch die Oesterreichische Nationalbank stattfand, sodass die vom Wirtschaftsprüfer in diesem Zusammenhang gesetzten Prüfungshandlungen im Bericht der Oesterreichischen Nationalbank keinen Niederschlag finden konnten.
Zu 6.:
Der Bericht der Oesterreichischen Nationalbank zeigt einzelne Schwachstellen betreffend die interne Revision der BAWAG auf. Er enthält jedoch keinen wie immer gearteten Hinweis darauf, dass die Abschlussprüfer der BAWAG ihre Aufgaben nicht mit der gebotenen Sorgfalt wahrgenommen hätten beziehungsweise deren Prüfungsberichte, die keinerlei Beanstandungen aufwiesen, mangelhaft gewesen wären.
Zu 7.:
Der Bericht wurde von der Oesterreichischen Nationalbank der für die Aufsicht über die im Fachverband der Banken und Bankiers organisierten Institute zuständigen Fachabteilung meines Ressorts übermittelt.
Zu 8. bis 10.:
Meinem Kabinett wurde der Bericht nicht vorgeschrieben. Dies war nach damaligem Informationsstand auch nicht notwendig, wie die nachfolgende Darstellung zeigt:
Wie nach den Bestimmungen des BWG vorgesehen, übermittelt die Oesterreichische Nationalbank auch der geprüften Bank den Prüfungsbericht und hat diese etwa einen Monat Zeit, hierzu Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme der BAWAG ist dann auch mit Schreiben vom 21. Juni 2001 an die OeNB erfolgt, wobei die Bank hierin ausdrücklich Folgendes festhält:
„Es ist uns ein Anliegen festzuhalten, dass die Prüfung durch die OeNB mit entsprechender Sachkenntnis, differenziert und in Summe sehr konstruktiv verlaufen ist. Eine externe Prüfung, wie die Vorliegende, ist ohne Einschränkung positiv zu bewerten, da der Vorstand Wert darauf legt, auf verbesserungsfähige Abwicklungen oder gar mögliche Systemmängel, von welcher Seite auch immer (Innenrevision oder extern), aufmerksam gemacht zu werden, um diese im eigenen Interesse korrigieren zu können.“
Die Bank hat daher mit dieser Stellungnahme eindeutig erkannt, dass der Bericht der Oesterreichischen Nationalbank ein Auftrag für entsprechende Verbesserungen ist, was auch in den weiteren Ausführungen detaillierter und glaubhaft dargestellt wird.
Aus der hiezu abgegebenen Stellungnahme der OeNB-Prüfer, es „bedarf keiner weiteren Kommentierung“, hat das Bundesministerium für Finanzen den berechtigten Schluss gezogen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen in zeitlicher und materieller Sicht ausreichend sind und somit kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Da ferner keine Anzeichen evident waren, das Institut hintergehe die Aufsicht oder informiere diese bewusst falsch, konnte dieser Mitteilung Glaube geschenkt werden. Dies wird auch durch den OeNB-Kommentar zur BAWAG-Stellungnahme unterstützt („es bestehen keine kontroversiellen Standpunkte“), wodurch implizit die Plausibilität dieser Vorschläge und Maßnahmen der Bank bestätigt wird.
Von der Expertenkommission, in welcher die Oesterreichische Nationalbank unter anderem auch mit dem für die BAWAG zuständigen Prüfungsleiter als stellvertretendem Mitglied vertreten war, wurde der Prüfbericht in weiterer Folge nicht mehr diskutiert.
Es war daher aufgrund
für das Bundesministerium für Finanzen kein weiterer unmittelbarer aufsichtsrechtlicher Handlungsbedarf gegeben. Es hat auch die gemäß § 81 BWG in der damals geltenden Fassung zur Beratung des Bundesministers für Finanzen und der Oesterreichischen Nationalbank eingerichtete Expertenkommission in ihrer 79. Sitzung am 30. Oktober 2001 beschlossen, die BAWAG als systemrelevantes Kreditinstitut allgemein und im Rahmen einer 2. Prüfung hinsichtlich der Auflagen für das Marktrisikomodell (eine Prüfung des internen Modells zur Berechnung des Marktrisikos) im Jahr 2002 einer neuerlichen Prüfung zu unterziehen. Aufgrund dieser Prüfungsplanung für 2002 und keinerlei Anzeichen für Verluste in den „Karibik-Geschäften“ wurde der Prüfungsbericht am 10. Dezember 2001 abgeschlossen.
Zu 11. und 12.:
Wie bereits die Bankenaufsicht im Bundesministerium für Finanzen stand auch die Finanzmarktaufsichtsbehörde ab Aufnahme ihrer operativen Tätigkeit am 1. April 2002 in einem laufenden Aufsichtsdialog mit der BAWAG. Hinsichtlich des im Gegenstand interessierenden Komplexes der "Karibik-Geschäfte" sind dazu folgende Veranlassungen hervorzuheben:
17. Jänner 2003
Managementgespräch FMA/OeNB/BAWAG/KPMG;
Themenkreise: Integration BAWAG-PSK; Osteuropastrategie, Fremdwährungskredite, Vorbereitung auf Basel II; Großveranlagungen REFCO, MS Privatstiftung, Austost Liechtenstein, Kirch Pay TV.
16. März 2003
Vorstandsgespräch FMA/BAWAG;
Themenkreise: Bilanzentwicklung, Eigenmittel, Rating, Ertragsentwicklung einschließlich Risikovorsorgen.
16. Mai 2003
Prüfungsauftrag für eine Vor-Ort-Prüfung gem. § 70 Abs. 1 Z 3 BWG an die OeNB;
Prüfungsschwerpunkte: organisatorische Zusammenführung von BAWAG und PSK und damit zusammenhängenden Projekten. Die Prüfung wurde zwischen 10. Juni 2003 und 14. Juli 2003 durchgeführt. Wesentliche Feststellungen:
Unmittelbare aufsichtsbehördliche Veranlassungen wurden auf Grund dieses Ergebnisses nicht getroffen.
27. Oktober 2004
Managementgespräch FMA/OeNB/BAWAG;
Themenkreise: EDV-Zusammenführung, Beteiligungen (CEE, Investkredit, Stiefelkönig), Fremdwährungskredite, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, Vorbereitung Basel II.
9. Mai 2005
Managementgespräch FMA/BAWAG;
Themenkreise: Allgemeine Geschäftsentwicklung und Ertragslage, EDV-Zusammenführung, Postämterschließung, Fremdwährungskredite, operationales Risiko, Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung.
18. Oktober 2005
Prüfauftrag gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 BWG: Unmittelbar nach Bekanntwerden des Not leidend gewordenen Kredits an REFCO hat die FMA eine Vor-Ort-Prüfung veranlasst. Prüfungsschwerpunkt: Einhaltung der Großveranlagungsbestimmungen. Wegen erheblicher Zweifel an einer ordnungsgemäßen Kreditgestionierung sprach sich das Bundesministerium für Finanzen gegenüber der FMA und der OeNB für eine unverzügliche Aufnahme der Prüfungshandlungen aus.
Die gemeinsame Prüfung OeNB/FMA wurde von 21. Oktober 2005 bis 4. November 2005 durchgeführt. Folgende Feststellungen wurden getroffen:
Auch im Rahmen dieser Vorort-Prüfung blieben die Verluste aus den Karibikgeschäften wegen der zu ihrer Verschleierung implementierten Gesellschaftsstrukturen und auf Grund gezielter Desinformation durch die BAWAG unentdeckt.
11. November 2005
Auf Basis des Prüfungsergebnisses wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung wesentlicher BWG-Bestimmungen eingeleitet.
5. Dezember 2005
Mit Schreiben vom 5. Dezember 2005 wurden der BAWAG unter anderem folgende Maßnahmen zur Behebung der festgestellten organisatorischen Mängel bis 31. März 2006 aufgetragen:
17. März 2006
Besprechung mit GD Nowotny und GD Koren über verschiedene Off-Shore-Gesellschaften auf Grund der aktuellen Medienberichterstattung.
20. März 2006
Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens vom Herbst 2005 durch die FMA auf Grund neuer Sachverhaltselemente.
21. März 2006
Besprechung mit dem Bankprüfer der BAWAG.
22. März 2006
Einvernahme von VD Mag. Nakowitz wegen der Fehlinformation im Schreiben vom 2. Dezember 2005 über die Zurechnung von Off-Shore-Gesellschaften zur BAWAG.
27. März 2006
Mit Schreiben vom 27. März 2006 wurde die FMA vom Bundesministerium für Finanzen gemäß § 16 Abs. 4 FMABG beauftragt, Prüfungshandlungen zur Aufrollung der "Karibik-Geschäfte" seit 1993 zu setzen.
Mit Schreiben vom 27. März 2006 hat weiters die FMA Strafanzeige gegen die in den Jahren 2000 bis 2004 verantwortlichen Geschäftsleiter der BAWAG, gegen den Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie gegen Dr. Wolfgang Flöttl bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet.
19. April 2006
Übermittlung der Berichte über die gemäß § 70 Abs. 1 Z 3 BWG bei der BAWAG 2001 und 2005 durchgeführten Prüfungen an die StA infolge eines Ersuchens des LG für Strafsachen Wien.
28. April 2006
Auftrag an die BAWAG laufend über Liquiditätssituation zu berichten.
Zu 13.:
Von einem Versagen der Bankenaufsicht kann keine Rede sein. Es gibt daher auch nichts zu vertuschen.
Wie ich auch bereits im ständigen Rechnungshof-Unterausschuss des Nationalrates ausführlich dargelegt habe, hat die Bankenaufsicht ihre behördlichen Pflichten bestmöglich erfüllt. Sie war beziehungsweise ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben jedoch Teil eines mehrstufigen Systems und ihre Ausgestaltung basiert auf der Annahme, dass nicht sämtliche vorgeschalteten Kontrollmechanismen versagen oder bewusst Sachverhalte verheimlicht oder falsch dargestellt werden, wie im gegenständlichen Fall.
Basis für die Tätigkeit der Aufsichtsbehörde waren Informationen des Kreditinstituts und des Bankprüfers sowie die im Auftrag des Bundesministers für Finanzen von der Oesterreichischen Nationalbank wiederholt durchgeführten Prüfungen.
Keine dieser Informationsquellen lieferte Anhaltspunkte auf Verluste oder besondere Risiken aus den „Karibik-Geschäften“. Auch die jährlichen Prüfungsberichte des Bankprüfers, die angesichts der limitierten Ressourcen der Bankenaufsicht bis zur Ausgliederung ein wesentliches Informationsmedium waren, enthielten keinen wie immer gearteten Hinweis auf Verluste der BAWAG, schon gar nicht im nunmehr bekannten Ausmaß.
Zu 15.:
Nein. Wie bereits in meinen einleitenden Ausführungen dargelegt weise ich die Unterstellung, ich hätte dem Nationalrat die Unwahrheit gesagt, auf das Schärfste zurück.