4261/AB XXII. GP
Eingelangt am 17.07.2006
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BM
für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten
des Nationalrates
Univ.-Prof.
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ
10.000/0120-III/4a/2006
Wien, 17. Juli 2006
Die schriftliche parlamentarische Anfrage
Nr. 4286/J-NR/2006 betreffend Absiedelung der Außenstelle Groß-Enzersdorf der
Universität für Bodenkultur und Verlagerung dieser nach Tulln, die die
Abgeordneten Dr. Robert Rada, Kolleginnen und Kollegen am 18. Mai 2006 an mich
richteten, wird wie folgt beantwortet:
Grundsätzlich ist der gegenständlichen
Anfragebeantwortung vorauszuschicken, dass die Universitäten und damit auch
die Universität für Bodenkultur Wien mit dem Universitätsgesetz 2002 volle
Rechtsfähigkeit erhielten. Dies bedeutet, dass sie als juristische Personen des
öffentlichen Rechts in ihren universitären Angelegenheiten und daher auch in
Standortfragen Entscheidungsbefugnis haben. Ein entsprechender
Willensbildungsprozess innerhalb der Universität und eine abschließende
Einigung im Rahmen der Leistungsvereinbarung sind dafür Voraussetzung.
Ad 1.:
Im Rahmen des Standortkonzepts der Universität für Bodenkultur Wien wurden Optionen festgehalten, die Versuchswirtschaft in Groß-Enzersdorf mit ausreichend langen und an die jeweiligen Versuchsreihen angepassten Übergangsfristen systematisch zu reduzieren. Zur Umsetzung der ersten Absiedelungsmaßnahmen in Teilbereichen steht die Universität mit der Bundesimmobiliengesellschaft als Eigentümer der Versuchswirtschaft Groß-Enzersdorf in Verhandlung.
Ad 2.:
Die Rahmenverträge betreffend Universitäts- und Forschungszentrum Tulln wurden laut Mitteilung der Universität für Bodenkultur Wien unterfertigt. Derzeit werden die Planungsarbeiten für die Ausschreibung nach den entsprechenden Vergabebestimmungen vorbereitet.
Ad 3.:
Die Übersiedlung der dem Kompetenzfeld nachwachsende Rohstoffe und ressourcenorientierte Technologie zugehörigen (Teil-)Organisationseinheiten der Universität für Bodenkultur Wien nach Tulln ist laut Auskunft der Universität für Juli/August 2009 vorgesehen. Für langfristige Versuche betreffend die Versuchswirtschaft sind entsprechende Übergangsfristen vorgesehen.
Ad 4.:
Nach Mitteilung des Rektorates der Universität für Bodenkultur wird der gesamte Planungsprozess durch eine Steuerungsgruppe koordiniert. Zu den verschiedenen spezifischen Themen wurden und werden Arbeitsgruppen bestehend aus Vertreter/innen des Rektorates und der jeweils betroffenen Gruppe (Fachvertreter, Betriebsrat, Studierende/ÖH) eingerichtet.
Ad 5.:
Nach Ansicht der Universität für Bodenkultur sprechen für Tulln folgende Argumente:
- Stärkung der Profil- und Schwerpunktbildung unter Einbindung des bestehenden Departments „Interuniversitäres Department für Agrarbiotechnologie“ (IFA) der Universität für Bodenkultur Wien in Tulln.
- Im Rahmen der Internationalisierung der Lehre bietet sich der Standort Tulln gut für so genannte „Sandwich-Programme“ gemeinsam mit anderen Universitäten an. Geplant ist z.B. ein gemeinsamer Master-Kurs mit der TU München zum Thema „nachwachsende Rohstoffe“.
- Unmittelbare Nähe der Versuchsflächen zu den wissenschaftlichen Einrichtungen.
- Angrenzend an einen bestehenden Technologiepark (Technopol), der gute Voraussetzungen für Firmengründungen bietet.
- Kooperation mit dem Austrian Research Center als Partner aus der außeruniversitären Forschung, der sich ebenfalls in Tulln ansiedeln wird.
Gegen Groß-Enzersdorf sprechen folgende Argumente:
- Große Entfernung und schlechte Erreichbarkeit der Versuchsflächen von den wissenschaftlichen Einrichtungen der Universität für Bodenkultur Wien.
- Liegenschaften für wissenschaftliche Einrichtungen (z.B. hochinstallierte Labors) nur bedingt geeignet. Bestehende Gebäude müssten komplett adaptiert oder neu errichtet werden.
- Viele Versuchsflächen sind nur bedingt verwendbar und entsprechen nicht mehr den Anforderungen von neuartigen Versuchsanordnungen.
Ad 6.:
Die Finanzierung des Universitäts- und Forschungszentrums Tulln erfolgt grundsätzlich aus dem Globalbudget der Universität, das im Rahmen der Leistungsvereinbarung festgelegt wird. Weitere Kosten werden durch die Universität für Bodenkultur Wien laut deren Angaben durch Aufgabe von Liegenschaften und durch einen maßgeblichen Beitrag seitens des Landes Niederösterreich und der Stadt Tulln getragen.
Ad 7.:
Durch eine entsprechende Nachnutzung, die vom Eigentümer nach seinem Ermessen vorzunehmen ist, entsteht kein finanzieller Schaden.
Ad 8.:
Die Entscheidung über die Nachnutzung obliegt dem Eigentümer. Die Universität für Bodenkultur Wien wird jedenfalls bemüht sein, für langfristige Versuche Teile der Versuchswirtschaft auch noch über das Jahr 2009 hinaus zu nutzen.
Ad 9.:
Nach den derzeitigen Informationen bestehen keine Verkaufsunterlagen.
Ad 10.:
Zusätzlich zu Tulln wird es laut Auskunft der Universität für Bodenkultur in speziellen Fällen weitere Außenstellen geben (z.B.: für den Bereich Weinwirtschaft oder weiterhin zu führende Flächen mit Langzeitversuchen in Groß-Enzersdorf).
Ad 11.:
Die Universität für Bodenkultur Wien wird laut eigenen Angaben die langjährigen Versuche in Groß-Enzersdorf fortführen. Derzeit werden die Einzelheiten mit der Bundesimmobiliengesellschaft besprochen.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.