4274/AB XXII. GP
Eingelangt am 19.07.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
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Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien GZ 10.000/0122-III/4a/2006
Wien, 18. Juli 2006
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4296/J-NR/2006 betreffend Erfassung der Zahl von Hauptschullehrer/innen in „ungeprüften“ Fächern, die die Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen am 23. Mai 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Ad 1. bis 14.:
Zu diesen Fragen ist festzuhalten, dass sie sich auf den Personaleinsatz von Landeslehrer/innen beziehen, der nicht in die Vollziehung des Bundes fällt. Der Landesschulrat für Oberösterreich ist in diesem Bereich in Vollziehung des Landes und nicht in Vollziehung des Bundes tätig.
Das Landeslehrer/innen/controlling bezieht sich auf die Einhaltung der Stellenpläne bzw. das Kosten- und Ausgabencontrolling. Es werden daher nicht die Lehrämter erhoben, sondern es werden lediglich die für die Ausgaben relevanten Merkmale, d.h. Entlohnungsschema und Gehaltsstufe aufgezeichnet. Diese Daten werden nur in Summe je Schulart erfasst.
Ad 15. und 16.:
Dies würde einen nicht vertretbaren administrativen Aufwand bedeuten.
Ad 17. und 18.:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Ressorts.
Ad 19.:
Mir ist bekannt, dass Zusatzstudien zum Erwerb der Lehrbefähigung für ein so genanntes "Drittfach" angeboten werden.
Ad 20.:
Die Voraussetzung zum Studium eines Drittfaches ist das Lehramt für die Hauptschule (also der Erwerb der Lehrbefähigung für ein Erst- und Zweitfach). Der Umfang dieses Zusatzstudiums richtet sich nach den Anforderungen, welche der gemäß Akademien-Studiengesetz 1999 im Rahmen der Akademien-Studienordnung verordnete Studienplan für das betreffende Fach (als Erst- oder Zweitfach) vorsieht, wobei die bereits erworbene Unterrichtserfahrung berücksichtigt wird.
Ad 21.:
Sofern für einen Unterrichtsgegenstand an der Hauptschule nicht ausreichend Lehrer/innen mit entsprechender Fachprüfung zur Verfügung stehen, können auch sonstige qualifizierte Lehrer/innen eingesetzt werden. Grundsätzlich besteht diese Möglichkeit auch im mittleren und höheren Schulbereich.
Die Bundesministerin:
Elisabeth Gehrer eh.