4281/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.07.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.500/0002-I/PR3/2006 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4319/J-NR/2006 betreffend Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der March, die die Abgeordneten Rada und GenossInnen am 24. Mai 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Wie sieht der bauliche Plan für den Hochwasserschutz in der March-Thayaregion im Detail aus?
Wie ist der zeitliche Plan für die Umsetzung konfiguriert?
Antwort:
Für den Bau- und Zeitplan wurde im Einvernehmen mit der Niederösterreichischen Landes-regierung ein Drei-Stufenplan wie folgt festgelegt:
Bauphase I: Sofortmaßnahmen und Sanierung der Bruchstellen
Fertigstellung: bereits erfolgt.
Bauphase II: Umsetzung des UVP-Projektes in den Streckenabschnitten
Angern-Mannersdorf-Stillfried und Waidendorf-Dürnkrut-Jedenspeigen
Fertigstellung: Ende 2007
Bauphase III: Sanierung der restlichen Dammabschnitte Bauphase III: Sanierung der restlichen Dammabschnitte
Fertigstellung: ca. 2011
Frage 3:
Welche finanziellen Mittel werden vom Bundesbudget und vom Land Niederösterreich eingebracht?
Antwort:
Die Finanzierung der Erstellung geodätischer, hydrologischer, hydraulischer Planungsgrundlagen (Gelände und Abflussmodellierung) und sonstiger Grundsatzstudien betreffend genereller Planungsansätze erfolgt gemeinsam mit der NÖ Landesregierung.
Die Projektierung und Bauausführung wird aufgrund der Bestimmungen des Wasserbauten-förderungsgesetzes zu 100% aus Bundesmittel bestritten.
Eine seriöse Kostenabschätzung kann erst nach definitiver Festlegung der erforderlichen Schutz- und Sanierungsmaßnahmen erfolgen.
Frage 4:
Wie erfolgt die Aufgabenaufteilung in der Projektvorbereitung und in der Realisierungsphase zwischen Bund, Land Niederösterreich und der Via Donau ?
Antwort:
Betreffend die Aufgaben der Projektvorbereitung habe ich im Rahmen eines round table – Gespräches eine Projektgruppe mit Vertretern des BMVIT, Land NÖ und via donau eingerichtet. In dieser Projektgruppe werden auch Projektvorschläge für die Schaffung möglicher Retentionserweiterungen erarbeitet, die die Grundlage für die weitere Planung, unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzenbetrachtungen, bilden. Die Planungen müssen jedoch aufgrund der bestehenden zwischenstaatlichen Grenzgewässerverträge auch in Kooperation mit den Nachbarstaaten Slowakei und Tschechien und im Einklang mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie erfolgen um ein gesamteinzugsgebietbezogenes und nachhaltigen trilaterales Hochwasserschutzmanagements sicherzustellen.
Die Realisierung der festgelegten Projektmaßnahmen obliegt der via donau.
Frage 5:
Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen um die Umweltverträglichkeitsprüfung zu beschleunigen ?
Antwort:
Der Verhandlungstermin für die UVP-Verhandlung wurde seitens der NÖ Landesregierung um 4 Wochen vorverlegt und fand am 1. Juni 2006 statt. Eine positive Bescheiderstellung erfolgte mit 11. Juli 2007. Daraufhin wurde unverzüglich mit den Vorarbeiten begonnen, die entsprechenden Bauarbeiten sind derzeit in Ausschreibung begriffen.
Frage 6:
Wie hoch ist der monetäre Anteil der Gesamtprojektskosten für die Schaffung von Retentionsräumen ?
Antwort:
Die monetären Kosten für zukünftige Retentionsräume können derzeit noch nicht abgeschätzt werden, da deren Umsetzungsmöglichkeit erst im Rahmen der eingesetzten Projektsgruppe evaluiert wird.
Frage 7:
Werden die betroffenen Gemeinden, die ohnehin durch die Katastrophen große finanzielle Aufwendungen zu tragen haben, durch die Verwirklichung der Hochwasserschutzmaßnahmen finanziell unbehelligt bleiben ?
Antwort:
Aufgrund der Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes sind unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Kofinanzierungsbeiträge der betroffenen Gemeinden auszuschließen.
Mit freundlichen Grüßen