4282/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.07.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.500/0003-I/PR3/2006 DVR:0000175
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr.
4321/J-NR/2006 betreffend Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Donau im
nordöstlichen Niederösterreich, die die Abgeordneten
Dr. Rada und GenossInnen am 24. Mai 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich
mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 und 2:
Wie sieht der bauliche Plan für den Hochwasserschutz entlang der Donau im nordöstlichen Niederösterreich im Detail aus?
Wie ist der zeitliche Plan für die Umsetzung konfiguriert?
Antwort:
Für die Hochwasserschutzanlagen wurde ein nach Prioritäten gereihtes Sanierungsprogramm wie folgt erstellt:
|
geplanter Baubeginn |
geplante Fertigstellung |
Hafenumschliessungsdamm Lobau |
2006 |
2008 |
Marchfeldschutzdamm: |
||
Schwarzer Loch bis Schönauer Schlitz |
2007 |
2010 |
Orth bis Witzelsdorf |
2008 |
2009 |
Witzelsdorf bis Rußbachmündung |
2007 |
2009 |
Rußbachmündung bis Schlosshof |
2007 |
2009 |
Schönauer Rückstaudamm |
2007 |
2009 |
Senningbachdamm |
2007 |
2008 |
Frage 3:
Welche finanzielle Mittel werden vom Bundesbudget und vom Land Niederösterreich eingebracht?
Antwort:
Die Aufbringung der finanziellen Mittel für den Hochwasserschutz entlang der Donau im nordöstlichen Niederösterreich erfolgt im Rahmen eines Hochwasserschutzverbandes, der so genannten Donau-Hochwasserschutzkonkurrenz (DHK) mit den Kurienpartnern Land Wien, Land Niederösterreich und dem Bund als Vorsitz und der via-donau als Geschäftsführender Stelle der DHK.
Die Haushaltsbudgets werden von den Kurienpartnern gemeinsam mit Vorhabensbezogenen
Finanzierungsschlüsseln erstellt.
Die Kosten für die unter Frage 2 angeführten Projekte belaufen sich auf rd. 22 Mio € incl. MWSt., wovon der Bund 70% das Land Niederösterreich 13,5% und die Stadt Wien 16,5% beiträgt.
Frage 4:
Wie erfolgt die Aufgabenteilung in der Projektvorbereitung und in der Realisierungsphase
zwischen Bund, Land Niederösterreich und der Via Donau?
Antwort:
Projektsvorhaben und die jeweiligen Jahresbudgets samt Finanzierungsanteilen der Kurienpartner werden in Ausschusssitzungen gemeinsam von den Ländern und dem Bund beschlossen. Die Planungs- und Realisierungsphase obliegt der via-donau.
Frage 5:
Wie hoch ist der monetäre Anteil der Gesamtprojektkosten für die Schaffung von Retentionsräumen?
Antwort:
Das weitläufige, bis zu HW-100 Ereignissen durch den Marchfeldschutzdamm und die Rückstaudämme bei Schönau und Witzelsdorf gesicherte Marchfeld dient als natürlicher Retentionsraum für Katastrophenhochwässer und zur Restrisikoabdeckung. Die Schaffung zusätzlicher Retentionsräume ist in dieser Region nicht erforderlich.
Frage 6:
Werden die betroffenen Gemeinden, die ohnehin durch die Katastrophe große finanzielle Aufwendungen zu tragen haben, durch die Verwirklichung der Hochwasserschutzmaßnahmen finanziell unbehelligt bleiben?
Antwort:
Durch das bewährte Schutzsystem blieben die Donaugemeinden im nordöstlichen Niederösterreich bisher von kapitalen Schäden verschont.
Die geplanten und in Umsetzung befindlichen Sanierungsmaßnahmen werden, unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit in vollem Umfang von der Donauhochwasserschutzkonkurrenz getragen werden.
Mit freundlichen Grüßen