4285/AB XXII. GP
Eingelangt am 20.07.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Nationalrates
Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL
Parlament
1017 Wien
Wien, am 17. Juli 2006
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0090-IK/1a/2006
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4377/J betreffend Entsorgung von Festplatten in den Bundesministerien, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 14. Juni 2006 an mich richteten, möchte ich einleitend feststellen, dass das Speicherverfahren in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit serverorientiert ist und somit keine sicherheitsrelevanten Daten auf den Festplatten der Arbeitsplätze anfallen. In den sicherheitskritischen Bereichen des Bundesvergabeamtes und der Bundeswettbewerbsbehörde werden die Daten auf allen Arbeitsstationen zusätzlich durch kryptographische Verfahren gesichert. Soweit im Folgenden auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Bezug genommen wird, sind auch das Bundesvergabeamt und die Bundeswettbewerbsbehörde mit erfasst.
Antwort zu den Punkten 1 und 3 bis 6 der Anfrage:
Im Zuge einer Ausschreibung wurde der operative IT-Betrieb des Bundes- ministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit Wirksamkeit vom Mai 2002 an einen externen Dienstleister ausgelagert. Die Entsorgung von nicht benötigter Hardware obliegt gemäß den der Ausschreibung zu Grunde liegenden Pflichtenheften dem externen Dienstleister.
Die fachgerechte Löschung der Festplatten erfolgt dabei auf Basis standardisierter Normen (drei „erasure rounds“) durch ein zertifiziertes Subunternehmen. Es werden Lösch-/Vernichtungsprotokolle erstellt und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit überprüft.
Im Bereich der Arbeitsinspektorate werden die zur Entsorgung anstehenden Festplatten durch die Arbeitsinspektion selbst oder im Einzelfall beauftragte und unterwiesene EDV-Betreuer der Arbeitsinspektorate in geeigneter Weise mechanisch unbrauchbar gemacht oder durch geeignete Software gelöscht. Da nur die Entsorgung beauftragt wird, findet keine Festplattenlöschung und -zerstörung durch einen Fremdbetrieb statt.
Im Bereich des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen werden bei Beschaffungsvorgängen die Auftragnehmer verpflichtet, ausgeschiedene IT-Kompo-nenten sicher zu löschen und zu zerstören und einen Nachweis dafür beizubringen. Bei ad-hoc-Entsorgungen wird vom Entsorger eine Bestätigung der Zerstörung beigebracht.
Im Beschussamt Wien werden defekte Festplatten mechanisch zerstört und die Reste entsorgt.
Im Bereich der Burghauptmannschaft Österreich werden die Festplatten auf den PCs formatiert; alle Daten befinden sich auf dem Server. Ein externes Unternehmen ist mit der Festplattenzerstörung beauftragt. Sämtliche Festplatten der Server befinden sich im Besitz der Dienststellen.
In der Bundesmobilienverwaltung werden die Daten durch ein spezielles Programm und zweimaliges Überschreiben mit Leerdaten gelöscht.
Alle externen Auftragsvergaben erfolgen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Mit der Auslagerung des operativen Betriebes wurde auch eine Neuausstattung der Arbeitsplatzsysteme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit durchgeführt. Im Vorfeld, also in den Jahren 2000 und 2001, fand daher keine Erneuerung (und damit auch keine Entsorgung) von PC-Systemen statt. Im Zuge der angesprochenen Neuausstattung der Arbeitsplätze Ende 2002/Anfang 2003 wurden die nicht mehr benötigten PC-Systeme (PCs samt Festplatten) der 1.150 Bediensteten fachgerecht gelöscht und entsorgt beziehungsweise den Bediensteten nach Löschung mit Übergabeprotokoll übergeben. Von der Möglichkeit, ihren PC (mit gelöschter Festplatte und ohne Software) zu übernehmen, haben 554 Bedienstete der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit Gebrauch gemacht.
Im Bereich der Arbeitsinspektion wurden im Jahr 2000 drei PCs, im Jahr 2001 zwei PCs, im Jahr 2002 27 PCs, im Jahr 2003 44 PCs, im Jahr 2004 zehn PCs und im Jahr 2005 95 PCs entsorgt.
Im Bereich des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen wurden im Jahr 2000 keine, im Jahr 2001 135 PCs und vier Notebooks, im Jahr 2002 48 PCs, ein Notebook und ein Server, im Jahr 2003 40 PCs, vier Notebooks und ein Server, im Jahr 2004 31 PCs und vier Notebooks und im Jahr 2005 89 PCs, 21 Notebooks und 13 Server entsorgt.
Im Beschussamt Wien wurden im Zeitraum 2000 bis 2005 zwei Festplatten entsorgt.
Im Bereich der Burghauptmannschaft Österreich und der Bundesmobilienverwaltung werden jährlich rund 35 PCs entsorgt.
Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:
Im Bereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und seiner nachge-ordneten Dienststellen hat es bislang kein diesbezügliches Problem gegeben. Soweit Fremdfirmen beauftragt sind, wären allfällige aus derartigen Fällen resultierende Schadenersatzansprüche gegenüber dem Dienstleister nach den Regeln des allge-meinen Zivilrechts geltend zu machen.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Aus Sicht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurden und werden alle notwendigen und sinnvollen Sicherheitsvorkehrungen getroffen; kriminelle Handlungen können jedoch nie zur Gänze ausgeschlossen werden.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Nein.