4288/AB XXII. GP
Eingelangt am 21.07.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0048-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4294/J vom 23. Mai 2006 der Abgeordneten Mag. Melitta Trunk Kolleginnen und Kollegen, betreffend Sicherung der Familienbeihilfe nach einem unverschuldeten Studienwechsel unter anderen beispielsweise für Medizinstudenten an der Medizinischen Fakultät der Universität Graz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Die vorliegende parlamentarische Anfrage betrifft nicht den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Finanzen, wobei ich auf Folgendes hinweisen möchte:
Die Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes (FLAG) obliegt in fachlicher Hinsicht der Frau Bundesministerin für soziale Gerechtigkeit, Generationen und Konsumenten (§ 51 Abs. 2 Z 8 FLAG 1967), wobei sich deren Ressort mangels eigener nachgeordneter Dienststellen der Beihilfengruppen der Finanzämter bedient, die diesbezüglich dem Bundesministerium für Finanzen lediglich in organisatorischer Hinsicht unterstehen.
Auf Grund dieser Rechtslage betreffen die in der vorliegenden Anfrage angesprochenen Angelegenheiten nicht den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen sondern den des Bundesministeriums für soziale Gerechtigkeit, Generationen und Konsumenten. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich die Fragen nicht beantworten kann.
Hinsichtlich des angeführten Informationsblattes betreffend Familienbeihilfe für Studierende ist festzuhalten, dass es zwar aus organisatorischen Gründen innerhalb der von der Finanzverwaltung aufgelegten Formulare verfügbar ist, die Gestaltung und Verantwortung für den Inhalt jedoch allein dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumenten obliegt.