4290/AB XXII. GP

Eingelangt am 21.07.2006
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 9. Juni 2006 unter der Nummer 4347/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Polli“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

KOMPLEX 1: TCO

 

Zu den Fragen 1 bis 30

Diese Fragen betreffen einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gemäß Art 52 a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass die Beantwortung nicht im Rahmen des Interpellationsrechts nach Art 52 B-VG erfolgen kann.

 

 

 

 

 

 

 

KOMPLEX 2: Steyr-Waffenexport „50-HS“

 

Zu den Fragen 31 und 34:

Im Akt der für die Vollziehung des Kriegsmaterialgesetzes zuständigen Abteilung findet sich ein Aktenvermerk des Sachbearbeiters, der wie folgt lautet: „(BVT o.k. = tel. Mag. Grosinger 12.11.)“

 

Zu den Fragen 32, 33 und 36:

Dem oben zitierten Aktenvermerk des Sachbearbeiters war ein Telefonat zwischen dem Direktor des BVT und dem für die Vollziehung des Kriegsmaterialgesetzes zuständigen Abteilungsleiter vorangegangen. Darin wurde erörtert, ob sich aus Sicht des BVT maßgebliche Entscheidungsgrundlagen geändert hätten.

 

 

Zu Frage 35:

Die Befassung des BVT mit den Aussagen im Endverbraucherzertifikat schien nicht notwendig, da nicht ersichtlich war, welchen Beitrag das BVT leisten hätte können. Das BVT ist für die Bekämpfung des Terrorismus im Inland zuständig.

 

Zu Frage 37:

Der damalige US-Botschafter in Österreich, Lyons Brown,  hat mir – nach erfolgter Genehmigung am 12.11.2004 - am 18.01.2005 mitgeteilt, dass seitens der USA gegen die Genehmigung Bedenken bestünden, die Waffen könnten im Irak gegen US-amerikanische Truppen zum Einsatz gelangen, was nach den mir derzeit vorliegenden Informationen bis heute nicht der Fall gewesen ist.

 

Zu Frage 38:

Im Juli 2005 erging ein neuerliches Ersuchen um Stellungnahme an das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, ob die derzeitige Lage im Iran im Lichte des § 3 KMG eine andere Sichtweise verlangt.

 

Zu Frage 39:

Ja, er hat sich an Polli gewandt. Gegenstand war die Prüfung, ob ein Widerrufsgrund vorliegen könnte. Festgehalten wird, dass das BVT für die Bekämpfung des Terrorismus im Inland zuständig ist.

 

Zu Frage 40:

Nein. Zu diesem Zeitpunkt war die letzte Teillieferung bereits erfolgt (Mai 2005).

 

Zu Frage 41:

Ja.

 

Zu Frage 42:

Für das Bundesministerium für Inneres hat sich kein Handlungsbedarf ergeben, da die bis 01.08.2005 befristete Bewilligung bereits ausgeschöpft war.

 

Zu Frage 43:

Es wurden seither keine weiteren Exporte der gegenständlichen Waffen in den Iran genehmigt.

 

 

KOMPLEX 3: MOIS

 

Zu den Fragen 44 bis 53:

Diese Fragen betreffen einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gemäß Art 52 a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung unterliegt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass die Beantwortung nicht im Rahmen des Interpellationsrechts nach Art 52 B-VG erfolgen kann.

 

 

KOMPLEX 4: Daten iranischer AsylwerberInnen

Zu den Fragen 54 bis 72:

Diese Fragen sind Gegenstand von laufenden Ermittlungen des Büros für interne Angelegenheiten.

 

Sonstiges

Zu den Fragen 73 bis 88, sowie 92 und 93:

Diese Fragen sind Gegenstand von laufenden Ermittlungen des Büros für interne Angelegenheiten.

 

Zu den Fragen 89 bis 91:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden einschlägige Akten nicht vernichtet.