4316/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.08.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
An den
Präsidenten des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde haben am 19. Juni 2006 unter der Nr. 4384/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Ungereimtheiten rund um den jüngsten Unfall mit Personenschaden auf der Tempo – 160 - Teststrecke“ gestellt.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu Frage 2:
Die Insassen wurden leicht verletzt.
Zu den Fragen 3 und 4:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 5:
Meinungen, Ansichten, Beurteilungen und Einschätzungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG.
Zu Frage 6:
Nein.
Zu den Fragen 7 und 8:
Während der Testphase wurden von der Section Control Anlage 536 Fahrzeuge über 160 km/h, 52 Fahrzeuge über 180 km/h registriert. Nach Befassung der Landesregierung, die für die Handhabung der Verkehrspolizei auf der Autobahn zuständig ist, wurden während der zweimonatigen Testphase keine Messungen der Momentangeschwindigkeit innerhalb der Section Control Anlage durchgeführt.
Zu Frage 9:
Darüber liegen dem Bundesministerium für Inneres keine Informationen vor.
Zu Frage 10:
Das Bundesministerium für Inneres ist im Rahmen dieser Kampagne für die Aufstellung der Plakate nicht zuständig.
Zu Frage 11:
Meinungen, Ansichten, Beurteilungen und Einschätzungen sind keine Angelegenheiten der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG.