4318/AB XXII. GP
Eingelangt am 02.08.2006
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BM für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung

BUNDESMINISTERIN FÜR SOZIALE SICHERHEIT
GENERATIONEN UND KONSUMENTENSCHUTZ
Ursula Haubner
Herrn
Präsidenten des Nationalrates (5-fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-10001/0162-I/A/4/2006 Wien,
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4498/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, wie folgt:
Frage 1:
Ja.
Frage 2:
Ich habe stets auf die Beantwortung von Parlamentarischen Anfragen verwiesen, wenn ein inhaltlicher Zusammenhang mit der Frage besteht. In den Fällen, die Sie ansprechen, wurde versehentlich auch auf die Beantwortung jener Anfragen verwiesen, die gerade beantwortet wurden.
Frage 3:
Nein.
Frage 4:
Die erteilten Anfragebeantwortungen haben natürlich mit dem Gegenstand der Anfragen zu tun. Wenn der Gegenstand der Anfragen jedoch mehrere Aspekte beinhaltet, bzw. Querverweise in diesem Zusammenhang sich anbieten, so werden selbstverständlich bereits bei früheren Anfragebeantwortungen erteilte Auskünfte zur Antwort gegeben.
Frage 5:
Die Informationsmaßnahmen, die im Rahmen des Pensionsfolders gesetzt wurden, erfolgten im Rahmen der Gesamtinformationsmaßnahmen des Ressorts. Diese wurden in den als Querverweise genannten Beantwortungen früherer parlamentarischer Anfragen genannt. Mit diesem Verweis wurde also sehr wohl eine Antwort gegeben.
Frage 6:
Ich habe nie eine Antwort verweigert und werde es auch weiterhin nicht tun.
Mit freundlichen Grüßen