4319/AB XXII. GP
Eingelangt am 07.08.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF
PRÖLL

Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0043-I 3/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 3. AUG. 2006
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Gerhard Steier, Kolleginnen
und Kollegen vom 12. Juni 2006, Nr. 4352/J, betreffend
Laserdrucker – Freisetzung feiner und ultrafeiner Partikel
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen vom 12. Juni 2006, Nr. 4352/J, betreffend Laserdrucker – Freisetzung feiner und ultrafeiner Partikel, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Allgemeines:
Wie der Publikation des UBA Berlin zu entnehmen ist, können durch den Betrieb von Laserdruckern feine und ultrafeine Partikel freigesetzt werden. Die Höhe der Partikelfreisetzung ist dabei recht unterschiedlich. Interessant dabei ist auch, dass tendenziell neuere Drucker eher größere Emissionen an Ultrafeinpartikeln verursachen als ältere.
Aus dem Fazit der Studie sei weiter zitiert:
Die Ergebnisse liefern keine Aussage im Hinblick auf eine mögliche gesundheitliche Gefährdung durch die Partikelemissionen. Massenmäßig sind die Partikelemissionen gering.
Um das Gesundheitsrisiko genauer zu ermitteln, wird auf Veranlassung des Bundesinstituts für Risikobewertung unter Mitwirkung des Umweltbundesamtes derzeit ein Pilotprojekt an der Universität Gießen, Lehrstuhl für Innenraum- und Umwelttoxikologie (Prof. Mersch-Sundermann) durchgeführt. Die Ergebnisse dieser UBA-Studie wurden bei der Projektplanung berücksichtigt.
Weiterhin werden derzeit von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung im Rahmen eines Forschungsprojektes im Auftrag des Umweltbundesamtes Untersuchungen zu Partikelemissionen aus Bürodruckern durchgeführt.
Zu Frage 1:
Die Studie zeigt, dass durch den Betrieb von Laserdruckern feine und ultrafeine Partikel freigesetzt werden können. Die Ergebnisse liefern jedoch keine Aussage im Hinblick auf eine mögliche gesundheitliche Gefährdung durch die Partikelemissionen.
Die Hinweise sollten trotzdem ernst genommen und die Fragestellung nach gesundheitlichen Auswirkungen weiter verfolgt werden, wie dies auch im Rahmen eines an der Universität Gießen durchgeführten Pilotprojekts getan wird. Die Ergebnisse sollen verfolgt und gegebenenfalls weitere Schritte zum Schutz der betroffnen Personen unternommen werden.
Zu Frage 2:
Meinem Ressort sind keine Untersuchungen bekannt, die eine Risikoabschätzung der feinen und ultrafeinen Partikelemissionen aus Laserdruckern beinhalten.
Zu Frage 3:
Die Beschaffung von Laserdruckern, Kopierern und Tonern im BMLFUW erfolgt grundsätzlich über die BBG. Im Ressort (inkl. Nachgeordneten u. ausgegliederten Dienststellen) sind derzeit Geräte von HP, CANON, XEROX, Kyocera-Mita u. Gestetner mit zum Teil folgenden Gütesiegeln im Einsatz: Blauer Engel, TCO99, Energy Star, ARA und EMAS. Einige Geräte verfügen aufgrund Ihres hohen Alters nicht über entsprechende Zertifizierungen.
Recycling Tonerkartuschen und Tintenpatronen werden nach Aussage der Beschaffungsabteilung von EMAS zertifizierten Unternehmen bezogen.
Zur Zeit findet im Bereich der Beschaffungsabteilung ein Testlauf betreffend verbesserter Feinstaubfilter an Pilotgeräten (Kopierer u. Laserdrucker) statt, ein Ergebnis wird Ende September 2006 erwartet.
Zu Frage 4:
Nein.
Zu Frage 5:
Im aktuellen Arbeitsprogramm zur Erstellung neuer Umweltzeichen-Richtlinien ist die Erarbeitung einer Richtlinie für Drucker nicht vorgesehen. Seitens des BMLFUW wird die Anwendung der entsprechenden Vergabegrundlage des deutschen Umweltzeichens „Blauer Engel“ empfohlen. Im vom BMLFUW gemeinsam mit dem BMWA und dem BKA erstellten Entwurf für ökologische Leitlinien für eine Ökologisierung des Beschaffungswesens des Bundes wird die Anwendung der in den Vergabegrundlagen des Blauen Engel für Drucker bzw. für Multifunktionsgeräte empfohlen. Diese Vergabegrundlagen wurden kürzlich zu einer neuen Vergabegrundlage „Bürogeräte mit Druckfunktion“ zusammengefasst, die ab Ende 2006 allein gültig ist.
Zu Frage 6:
Betreffend die Richtlinie UZ11 des Österreichischen Umweltzeichens liegt nunmehr bereits ein Antrag vor, das Gesamtgutachten über die Produktkonformität ist in Erarbeitung und mit der Verleihung des Österreichischen Umweltzeichens ist noch im Sommer 2006 zu rechnen.
Zu Frage 7:
Das BMLFUW hat in Zusammenarbeit mit dem BKA und dem BMWA einen Entwurf für Leitlinien für eine Ökologiserung der gesamten Bundesbeschaffung erstellt. Darin werden für verschiedene Leistungen, so auch für die Beschaffung von Druckern und Drucker-Tonern, umweltgerechte Leistungsanforderungen vorgesehen.
Zwischen dem BMLFUW, dem BKA und dem BMF wurde in weiterer Folge die Durchführung einer Pilotphase der verbindlichen Anwendung des Kriterienkatalogs vereinbart, die derzeit in Gesprächen mit der BBG vorbereitet wird.
Der Bundesminister: