4328/AB XXII. GP

Eingelangt am 08.08.2006
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0034-Pr 1/2006

 

An den

                                      Herrn Präsidenten des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4411/J-Nr/2006

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Versteigerung von Prostituierten in London“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Die Bekämpfung des Menschenhandels stellte eine der Prioritäten der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft dar. Auf EU-Ebene hat Österreich diese Problematik mehrfach aufgegriffen. In diesem Zusammenhang möchte ich etwa auf die Schlussfolgerungen des Rates Justiz und Inneres auf seiner 2725. Tagung vom 27. bis 28. April 2006 in Luxemburg hinweisen, bei dem der Stand der  Umsetzung des EU-Plans über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung des Menschenhandels („EU-Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels“, ABl. C 311 vom 9.12.2005, S. 1.) besprochen wurde. Dieser Aktionsplan wurde insbesondere durch umfangreiche Schlussfolgerungen des Rates betreffend die Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels auf der Grundlage des EU-Aktionsplans unter Einbeziehung des Menschenhandels im Zusammenhang mit internationalen Großveranstaltungen aktualisiert.

Der Umsetzungsbericht der Europäischen Kommission betreffend den Rahmenbeschluss des Rates vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels (ABl. L 203 vom 1.8.2002, S. 1) wurde in der Sitzung der Ratsarbeitsgruppe „materielles Strafrecht“ am 23. Juni 2006 behandelt und weist zur Situation in Österreich positive Ergebnisse auf.

Am 28./29. Juni 2006 schließlich fand in Brüssel eine von der österreichischen Ratspräsidentschaft gemeinsam mit der Europäischen Kommission veranstaltete Expert-Innenkonferenz zur Implementierung des EU-Aktionsplans statt.

Auf nationaler Ebene wurde dem Nationalrat die Regierungsvorlage betreffend das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels (Zl. 1565 d.B. XXII. GP) zugeleitet, das dem Justizausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen wurde. Österreich hat dieses Übereinkommen am 16. Mai 2005 und somit am ersten Tag seiner Auflage unterzeichnet. Da es bislang erst von einem Staat ratifiziert wurde, wird Österreich bei rascher parlamentarischer Beschlussfassung zu den ersten Vertragsstaaten zählen.

Zu 1:

Der in der Anfrage geschilderte Sachverhalt ist sowohl mir als auch meinem Ressort ausschließlich aus der Berichterstattung der Medien bekannt.

Zu 2, 4 und 5:

Es entspricht nicht den Gepflogenheiten, dass die EU-Ratspräsidentschaft bei allfälligen strafbaren Handlungen in anderen EU-Mitgliedstaaten interveniert.

Zu 3:

Sofern die in der Anfrage geschilderten Handlungen tatsächlich stattgefunden haben bzw. stattfinden, wird dadurch insbesondere gegen das Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels – insbesondere des Frauen- und Kinderhandels – gegen das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, und das Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels sowie – auf Ebene des EU-Rechts – gegen den Rahmenbeschluss 2002/629/JI des Rates vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels, ABl. L 203 vom 1.8.2002, S. 1, verstoßen.

Zu 6:

Diese Frage fällt nicht in meinen sachlichen Verantwortungsbereich und unterliegt auch nicht dem parlamentarischen Interpellationsrecht.

Zu 7:

Nein. Die Beantwortung dieser Frage fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesministerin für Inneres.

 

. August 2006

 

(Maga. Karin Gastinger)