Eingelangt am 08.08.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten des
Nationalrates
Univ.Prof. Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am
27.
Juni 2006 unter der Nummer 4443/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Versteigerung von Prostituierten in London“
gerichtet.
Diese
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1, 2, 4 und 5:
Der Sachverhalt ist lediglich aus
dem angesprochenen Zeitungsartikel bekannt. Mein Ressort erhielt weder eine
offizielle Mitteilung über Europol noch über Interpol, weshalb auch
keine Kontaktaufnahme mit dem englischen Premier- bzw. Innenminister
erfolgte.
Zu Frage 3:
Folgende
internationale Abkommen und EU-Rechtsakte kämen für den im
angesprochenen Zeitungsartikel geschilderten Sachverhalt beispielhaft in Frage:
Europäische Union:
- Europol-Konvention
- Beschluss des
Rates vom 3. Dezember 1998 zur Ergänzung der Definition der
Kriminalitätsform "Menschenhandel" im Anhang zum
Europol-Übereinkommen (ABl. Nr. C 26 vom 30.1.1999, S. 21)
- Gemeinsame
Maßnahme vom 24. Februar 1997 - vom Rat aufgrund von Artikel K.3 des
Vertrags über die Europäische Union angenommen - betreffend die
Bekämpfung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung von
Kindern (ABl. Nr. L 63 vom 4.3.1997, S. 2 ff.)
- Rahmenbeschluss
des Rates vom 19. Juli 2002 zur Bekämpfung des Menschenhandels (ABl.
Nr. L 203 vom 1.8.2002, S. 1 ff.)
- Beschluss
2003/209/EG der Kommission vom 25. März 2003 zur Einrichtung einer
Beratenden Gruppe mit der Bezeichnung "Sachverständigengruppe
Menschenhandel" (ABl. Nr. L 79 vom 26.3.2003, S. 25 ff.)
- Entschließung
des Rates vom 20. Oktober 2003 über Initiativen zur Bekämpfung
des Menschenhandels, insbesondere des Frauenhandels (ABl. Nr. C 260 vom
29.10.2003, S. 4 f.)
- Charta der
Grundrechte der Europäischen Union (ABl. Nr. C 364 vom 18.12.2000, S.
1 ff.)
- EU-Plan
über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur
Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels (Abl. Nr. C 311 vom
9.12.2005), vom Rat der Justiz- und Innenminister am 1./2. Dezember 2005
angenommen
- Richtlinie
2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von
Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des
Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung
geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren
(ABl. Nr. L 261 vom 6.8.2004, S. 19 ff.)
- Verordnung
(EG) Nr. 377/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 zur Schaffung eines
Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen (ABl. Nr. L 64
vom 2.3.2004, S. 1 ff.) - das Vereinigte Königreich
Großbritannien und Nordirland beteiligt sich an dieser Verordnung
(gemäß Artikel 5 des dem Vertrag über die Europäische
Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
beigefügten Protokolls zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in
den Rahmen der Europäischen Union sowie gemäß Artikel 8 Absatz
2 des Beschlusses 2000/365/EG des Rates vom 29. Mai 2000 zum Antrag des
Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, sind
einzelne Bestimmungen des Schengen-Besitzstands auf sie anzuwenden)
- Entscheidung
2005/687/EG der Kommission vom 29. September 2005 betreffend das Format
der Berichte über die Tätigkeiten der Netze von
Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen und über die Lage im
Gastland im Bereich der illegalen Einwanderung (ABl. Nr. L 264 vom
8.10.2005, S. 8 ff.) - das Vereinigte Königreich beteiligt sich an
obiger VO (siehe zuletzt angeführte VO) und folglich an dieser
Entscheidung
- Beschluss des
Rates vom 8. Dezember 2000 zur Unterzeichnung - im Namen der
Europäischen Gemeinschaft - des Übereinkommens der Vereinten
Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte
Kriminalität sowie der Zusatzprotokolle über Menschenhandel,
insbesondere den Handel mit Frauen und Kindern, und das Einschleusen von
Migranten auf dem Land-, Luft- und Seeweg (Abl. Nr. 30 vom 1.2.2001)-
siehe dazu auch die ersten Abkommen unter "Vereinte Nationen"
unten.
- Sämtliche
weitere Rechtsakte (zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit),
die sich mit der Bekämpfung der (organisierten) Kriminalität
sowie mit der Bekämpfung der illegalen Migration befassen (dies ist
eine große Anzahl von Rechtsakten).
Europarat:
- Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (in Kraft getreten mit
3.9.1953)- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und
Nordirland: Unterzeichnung am 4.11.1950, Ratifizierungsdatum: 8.3.1951,
Inkrafttretensdatum: 3.9.1953.
- Konvention des
Europarates gegen Menschenhandel (noch nicht in Kraft getreten - es bedarf
dazu 10 Ratifizierungen umfassend acht Staatenmitglieder - dzt. erst eine
Ratifizierung erfolgt, Zeichnungsauflegung: 16.5.2005) - Vereinigtes
Königreich von Großbritannien und Nordirland: Noch nicht
unterzeichnet.
Vereinte Nationen:
- Übereinkommen
der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte
Kriminalität (vom 15.11.2000, in Kraft getreten mit 29.9.2003) -
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland haben
dieses am 14.12.2000 unterzeichnet, Datum der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde: 9.2.2006, Inkrafttretensdatum: Gemäß
Artikel 38 pact. cit. am 30. Tag nach Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde.
- Zusatzprotokoll
zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels,
insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum Übereinkommen der
Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte
Kriminalität (vom 15.11.2000, in Kraft getreten mit 25.12.2003) -
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland:
Unterzeichnet am 14.12.2000, Datum der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde: 9.2.2006, Inkrafttretensdatum: Gemäß
Artikel 17 pact. cit. am 30. Tag nach Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde.
- International
Convention for the Suppression of the Traffic in Women and Children (Genf,
30.9.1921) - vom British Empire unterzeichnet.
- International
Convention for the Suppression of the White Slave Traffic, signed at Paris
on 4 May 1910, amended by the Protocol signed at Lake Success, New York, 4
May 1949 - Übereinkommen von Großbritannien und Nordirland
ratifiziert, Protokoll am 4.5.1949 unterzeichnet.
- Zur Beachtung:
Convention for the Suppression of the Traffic in Persons and of the
Exploitation of the Prostitution of Others (Lake Success, New York,
21.3.1950) - dieses Übereinkommen konsolidiert unter anderem die
beiden zuletzt angeführten Übereinkommen bzw. das Protokoll; es
wurde vom Vereinigten Königreich von Großbritannien und
Nordirland aber nicht unterzeichnet.
Zu Frage 6:
Die Frage betrifft keinen Gegenstand
der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 7:
Nein.