4338/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.08.2006
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BM für Gesundheit und Frauen

 

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0064-I/3/2006

Wien, am    8.August  2006

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4370/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen mit der BMG-Novelle 2003 errichtet wurde und die Beantwortung sich daher auf den Zeitraum nach dem 1. Mai 2003 bezieht. Eine Beantwortung für ausgegliederte Einrichtungen, wie in der Anfrage gefordert, kann nicht erfolgen, da die angesprochene Problematik nicht in meiner Ingerenz liegt und daher nicht Gegenstand des Interpellationsrechts ist.

 

 

 

Frage 1:

Die Vorbereitung der Entsorgung erfolgt durch die Abteilung Informationsmana­gement, die Durchführung durch die Wirtschaftsstelle.

Die im Jahr 2000 im BMSG erlassene und 2003 für das BMGF wiederverlautbarte Datensicherheitsverordnung enthält im § 11 unter dem Titel „Vernichtung von Datenträgern“ folgende Regelung:

 

Werden maschinell lesbare Datenträger (z.B. Disketten, Festplatten, CDs, Kassetten und auch Tonbänder) ausgeschieden, so sind diese physisch zu ver­nichten oder die darauf gespeicherten Daten so zu löschen, dass eine Wiederher­stellung technisch nicht mehr möglich ist.

 

Frage 2:

Im Jänner 2005 wurden 151 PCs samt Festplatten ausgeschieden.

 

Frage 3:

Ja, es erfolgt eine Löschung über Spezialsoftware.

 

Frage 4:

Der Auftrag lautete auf Entsorgung.

 

Frage 5:

Die Datenlöschung erfolgte intern, die Entsorgung extern.

Die Vergabe erfolgte gemäß den vergaberechtlichen Vorschriften. Der Auftrag erging an Fa. BARCAL GesmbH, das Kriterium war der Preis (Billigstbieter).

 

Frage 6:

Über die standardmäßige Aufgabenwahrnehmung des Datenschutzbeauftragten bzw. des Beauftragten nach § 9 Abs. 6 des Abfallwirtschafts­gesetzes hinaus wurden keine speziellen Kontrollen vorgenommen; künftig sind entsprechende Kontrollmechanismen vorgesehen.

 

Frage 7:

Ich darf auf die im Allgemeinen Zivilrecht vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten für die Mangel- oder Nichterfüllung eines Vertrags hinweisen.

Frage 8:

Bisher sind keine Probleme bekanntgeworden.

Frage 9:

Es werden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Weitergabe von Daten auf ausgeschiedenen Datenträgern zu verhindern.

 

Frage 10:

Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Maria Rauch-Kallat

Bundesministerin