4338/AB XXII. GP
Eingelangt am 09.08.2006
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BM für Gesundheit und Frauen
Anfragebeantwortung

Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/0064-I/3/2006
Wien, am 8.August 2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 4370/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:
Einleitend ist festzuhalten, dass das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen mit der BMG-Novelle 2003 errichtet wurde und die Beantwortung sich daher auf den Zeitraum nach dem 1. Mai 2003 bezieht. Eine Beantwortung für ausgegliederte Einrichtungen, wie in der Anfrage gefordert, kann nicht erfolgen, da die angesprochene Problematik nicht in meiner Ingerenz liegt und daher nicht Gegenstand des Interpellationsrechts ist.
Frage 1:
Die Vorbereitung der Entsorgung erfolgt durch die Abteilung Informationsmanagement, die Durchführung durch die Wirtschaftsstelle.
Die im Jahr 2000 im BMSG erlassene und 2003 für das BMGF wiederverlautbarte Datensicherheitsverordnung enthält im § 11 unter dem Titel „Vernichtung von Datenträgern“ folgende Regelung:
Werden maschinell lesbare Datenträger (z.B. Disketten, Festplatten, CDs, Kassetten und auch Tonbänder) ausgeschieden, so sind diese physisch zu vernichten oder die darauf gespeicherten Daten so zu löschen, dass eine Wiederherstellung technisch nicht mehr möglich ist.
Frage 2:
Im Jänner 2005 wurden 151 PCs samt Festplatten ausgeschieden.
Frage 3:
Ja, es erfolgt eine Löschung über Spezialsoftware.
Frage 4:
Der Auftrag lautete auf Entsorgung.
Frage 5:
Die Datenlöschung erfolgte intern, die Entsorgung extern.
Die Vergabe erfolgte gemäß den vergaberechtlichen Vorschriften. Der Auftrag erging an Fa. BARCAL GesmbH, das Kriterium war der Preis (Billigstbieter).
Frage 6:
Über die standardmäßige Aufgabenwahrnehmung des Datenschutzbeauftragten bzw. des Beauftragten nach § 9 Abs. 6 des Abfallwirtschaftsgesetzes hinaus wurden keine speziellen Kontrollen vorgenommen; künftig sind entsprechende Kontrollmechanismen vorgesehen.
Frage 7:
Ich
darf auf die im Allgemeinen Zivilrecht vorgesehenen Sanktionsmöglichkeiten
für die Mangel- oder Nichterfüllung eines Vertrags hinweisen.
Frage 8:
Bisher
sind keine Probleme bekanntgeworden.
Frage 9:
Es werden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Weitergabe von Daten auf ausgeschiedenen Datenträgern zu verhindern.
Frage 10:
Nein.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rauch-Kallat
Bundesministerin