4342/AB XXII. GP

Eingelangt am 09.08.2006
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BM für Wirtschaft und Arbeit

 

Anfragebeantwortung

 

 

Präsident des Nationalrates

Univ. Prof. Dr. Andreas KHOL

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 8. August 2006

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0098-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4419/J betreffend entwicklungspolitische Aktivitäten, welche die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen am 22. Juni 2006 an mich richteten, stelle ich einleitend fest, dass das EZA-Gesetz dem Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten die Vollziehung der im Gesetz geregelten Materien überträgt, und in § 28 die Koordinationsbefugnis des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten für die internationale Entwicklungspolitik bestätigt.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstützt die im Rahmen der Millenniumserklärung eingegangene Verpflichtung Österreichs, langfristig 0,7 % des BIP zur Entwicklungszusammenarbeit beizutragen. Dabei wird auf Kohärenz aller Politikfelder geachtet, und es werden die im Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (EZA) formulierten Ziele berücksichtigt.

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3, 5 und 6 der Anfrage:

 

Beitrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Entwicklungszusammenarbeit der OECD:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit leistete in den Jahren 2000 bis 2005 insgesamt € 2.975.324.- an anrechenbaren ODA-Beiträgen, davon im Jahr 2000 € 40.258.-, im Jahr 2001 € 381.388.-, im Jahr 2002 € 391.686, im Jahr 2003    € 535.961.-, im Jahr 2004 € 667.513.- und im Jahr 2005 € 958.518.-. Allein im Jahr 2005 erfüllten 15 Projekte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit mit dem genannten Gesamtvolumen von € 958.518.- die Voraussetzungen für die Anerkennung als ODA durch das OECD/DAC. Davon entfielen € 494.518.- auf Beiträge zu Projekten multilateraler Organisationen, € 243.000.- auf Tsunami-Hilfsprojekte und   € 221.000.- auf sonstige Projekte.  

 

Finanzieller Beitrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur EZA im Rahmen von "go international":

Im Zuge der Internationalisierungsoffensive "go international" hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit der Austrian Development Agency (ADA) für 2005 und 2006 insgesamt rund € 416.000,- für Maßnahmen, die die Beteiligung österreichischer Unternehmen an entwicklungsrelevanten Projekten erleichtern bzw. unterstützen, zur Verfügung gestellt. Die Ausweitung dieser Zusammenarbeit und die Verlängerung der Laufzeit bis Ende 2007 sind zur Zeit in Vorbereitung. Im Mittelpunkt steht dabei die österreichische Beteiligung am Weltbank-Projekt "The Road to Europe - Program of Accounting Reform and Institutional Strengthening (REPARIS)" für Südosteuropa.

 

Investitionskomitee der OECD:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vertritt Österreich unter anderem im OECD-Investitionskomitee, das in jüngster Zeit, auch auf österreichische Initia-tive, im Rahmen des auf dem OECD-Ministerrat 2004 beschlossenen Programmschwerpunkts "Investment for Development" wesentliche entwicklungsrelevante Projekte durchführte: Dazu gehört etwa ein gemeinsam mit dem DAC durchgeführtes Projekt "Using ODA to promote private investment for development: Policy Guidance for donors" sowie die Erstellung eines "Policy Framework on Investment (PFI)". Die Ausarbeitung im Rahmen einer Taskforce erlaubte die intensive Einbindung von rund 30 Nicht-OECD-Mitgliedsländern sowie der wichtigsten internationalen Institutionen, insbesondere von Weltbank und UNCTAD.

 

 

 

Investment Compact:

Ziel des "Compact for Reform Integrity and Growth in South East Europe", kurz "Investment Compact", 2000 im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa gegründet, ist es, die privatwirtschaftlichen Sektoren in den Ländern Südosteuropas (Westbalkan sowie Bulgarien, Rumänien und Moldawien) nachhaltig zu stärken und damit Wachstum und Entwicklung in der Region zu verbessern. Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, unterstützt den Investment Compact in Zusammenarbeit mit der ADA von Beginn weg finanziell mit bislang rund € 1,1 Mio. und übt seit 2002, gemeinsam mit der OECD und einem Land der Region, derzeit Serbien, den Co-Vorsitz der Initiative aus. Eine unabhängige Evaluierung des Investment Compact durch das Beratungsunternehmen A.T.Kearney kommt zum Schluss, dass "the Investment Compact has clearly contributed to improving the investment environment and increasing private investment and employment in SEE" und bezeichnet ihn als "solid program with good value for money."

 

Maßnahmen im Rahmen der WTO-DDA-Verhandlungen:

Ziel der WTO-Verhandlungen (Doha-Entwicklungsrunde) ist die verstärkte Integra-tion von Entwicklungsländern und insbesondere am wenigsten entwickelten Ländern in die Weltwirtschaft und damit verbunden die Unterstützung zu deren nachhaltiger Entwicklung und Armutsbekämpfung.

Zur Umsetzung der umfangreichen Verpflichtungen aus der Doha-Ministererklärung (technische Unterstützung der Entwicklungsländer zur Implementierung der WTO-Übereinkommen bzw. Verhandlungsführung) wurde im Dezember 2001 der Doha Development Agenda Global Trust Fund (DDAGTF) eingerichtet. Seit 2002 bis einschließlich 2006 leistete das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit einen   finanziellen Beitrag zum DDAGTF in der Höhe von jährlich € 200.000,-. Auch für 2007 ist ein finanzieller Beitrag geplant. Diese Beiträge sind nicht zweckgebunden.

 

Ferner leistete das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Zusammenhang mit der WTO-Ministerkonferenz in Hongkong im Dezember 2005 einen finanziellen Beitrag in Höhe von € 20.000,-, um Vertretern aus den am wenigsten entwickelten Ländern eine Teilnahme an der WTO-Ministerkonferenz zu ermöglichen.

 

Internationale Wirtschaftshilfe der G-24:

Im Rahmen der internationalen Wirtschaftshilfe der G-24 ist Österreich seit Beginn initiativ tätig. Der Schwerpunkt dieser Aktivitäten liegt dabei beim Transfer wirtschaftlichen Know-hows und bei der Unterstützung zum Aufbau der für den Übergang zur Marktwirtschaft erforderlichen Rahmenbedingungen und Institutionen.

Daher finden im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit regelmäßig Schulungsveranstaltungen und Seminare für Beamte und Experten ausländischer staatlicher Wirtschaftsverwaltungen aus den Zielmarktregionen Osteuropa, Zentralasien und Westbalkan statt.

Zielgruppe sind Angehörige der Wirtschaftsverwaltungen, die aktiv am Transforma-tionsprozess mitarbeiten sowie potentielle künftige Entscheidungsträger. Was die Programminhalte betrifft, wird für jede Gruppe mit dem Partnerland ein dem Teilnehmerkreis entsprechendes spezielles Ausbildungsprogramm erstellt.

Schwerpunktthemen sind eine Einführung in die Grundprinzipien der Demokratie, Marktwirtschaft, Sozialpartnerschaft, Intensivierung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen, Kennenlernen des österreichischen Wirtschaftspotentials sowie der Information über Struktur und Grundlagen der österreichischen Wirtschaftsverwaltung sowie der Europäischen Union.

In Kooperation mit dem Know-How-Transfer-Center des Österreichischen Städtebundes und mit finanzieller Unterstützung durch die Austrian Development Agency  werden die Kosten des Aufenthalts und der Ausbildung der Teilnehmer übernommen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit übernimmt die Programmgestaltung, die Kosten für Dolmetschleistungen sowie die komplette Organisation und Durchführung des Schulungsprogramms. Von den jeweils teilnehmenden Ländern müssen lediglich die Reisekosten übernommen werden.

 

Beamtenausbildung 2000

Archangelsk und Woronesch:

13. bis 20. Februar

Gebiet Nishnij Nowogorod u.
Handelsministerium Moskau:


4. bis 11. Juni

Mongolei:

14. bis 22. Oktober

Russische Förderation:

19. bis 26. November

Ukraine:

10. bis 17. Dezember

Gesamtjahresaufwand : € 35.000,-

 

Beamtenausbildung 2001

RF (Nowgorod)

22. bis 29. April

Kirgistan

13. bis 22. Mai

RF

1. bis 8. Juli

Usbekistan

14. bis 21. Oktober

RF

18. bis 25. November

Gesamtjahresaufwand : € 33.000,-

 

Beamtenausbildung 2002

Land

Zeitraum

Teilnehmer

Bosnien-Herzegowina

4. bis 28. März

zwei Beamte/Prakti-kanntenausbildung

RF (Moskau)

17. bis 24. März

zehn Beamte

RF (Baschkortostan)

11. bis 16. März

14 Beamte

RF (Mytischtschi)

17. April

sieben Ärzte

Mongolei

21. bis 29. April

zehn Beamte

RF

17. bis 20. Juni

drei Direktoren

RF (Nowosibirsk)

30. Juni bis 7. Juli

acht Beamte

Armenien

13. bis 19. September

sechs Beamte

RF (Baschkortostan)

17. bis 21. November

15 Beamte

RF (Baschkortostan)

17. bis 24. November

15 Beamte

Moldawien

18. November

sieben Beamte

RF (Tatarstan)

9. bis 15. Dezember

acht Beamte

Gesamtjahresaufwand : € 49.000,-

 

Beamtenausbildung 2003

Land

Vorhaben

Teilnehmer

Russland

3

10+8+8= 26

Belarus

1

8

Mongolei

1

10

Georgien

1

8

Gesamtjahresaufwand : € 36.000,-

 

 

 

Beamtenausbildung 2004

Land

Vorhaben

Teilnehmer

Russland: Baschkortostan

2

26

Bulgarien

1

6

Gesamtjahresaufwand : € 22.000,-

 

Beamtenausbildung 2005

Land

Vorhaben

Teilnehmer

Russland: Baschkortostan

1

13

Kaluga Region

1

9

Smolensk, Astrachan

1

10

Belarus

1

9

Mongolei

1

10

Gesamtjahresaufwand : € 38.000,-

 

Für das Jahr 2006 ist die Durchführung von sieben einwöchigen Lehrgängen projektiert, wobei vier Lehrgänge im ersten Halbjahr 2006, drei Lehrgänge mit verschie-denen Regionen der Russischen Föderation und ein Lehrgang mit Armenien, bereits abgehalten wurden. Der Gesamtjahresaufwand wird heuer etwa € 40.000,- betragen.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Entsprechend der Zielsetzung im Art. 1 des EZA-Gesetzes dienen die Programme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit auch der Bekämpfung der Armut in den Entwicklungsländern, indem die wirtschaftliche und soziale Entwicklung gefördert wird.

 

 

Antwort zu den Punkten 7, 8 und 16 der Anfrage:

 

Das EZA-Gesetz enthält in § 1 Abs. 5 ein für die gesamte Vollziehung des Bundes verpflichtendes Kohärenzgebot, wonach „der Bund […] die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von ihm verfolgten Politikbereichen, welche die Entwicklungsländer berühren können [berücksichtigt].“ Das zentrale Instrument zur Umsetzung dieses Kohärenzgebotes ist die gemäß § 23 des EZA-Gesetzes erfolgende jährliche Fortschreibung des Dreijahresprogramms, das mit anderen mit EZA befassten Ressorts abgestimmt und im Einvernehmen mit dem BMF der Bundesregierung vorzulegen ist. Weiters werden sämtliche Gesetzesvorschläge mit EZA-relevanten Inhalten vom BMaA unter dem Gesichtspunkt der entwicklungspolitischen Kohärenz überprüft. Zum Thema Kohärenz finden darüber hinaus regelmäßig Gesprächs-runden zwischen dem BMaA und anderen Ressorts statt.

 

Die Koordination entwicklungspolitischer Aktivitäten erfolgt auf mehreren Ebenen. Bei EZA-relevanten Projekten geschieht dies im Rahmen der Plattform für Wirtschaft und Arbeit, welche beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten eingerichtet ist.

 

Die österreichische Position zu den WTO-Verhandlungen fließt in die Gesamtposi-tion der EU ein, die im Rahmen des Ausschusses gemäß Artikel 133 EG laufend koordiniert wird. Die österreichische Haltung im Rahmen dieses Ausschusses wird vom federführend zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit          wöchentlich mit sämtlichen beteiligten Ressorts abgestimmt. Dazu zählen in jedem Fall das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten, das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Eine regelmäßige Einbindung des Parlaments erfolgt zum einen über die Informationsweiterleitung gemäß Art. 23e     B-VG, zum anderen bei immer wieder zu aktuellen Themen stattfindenden Informa-tionssitzungen mit den Parlamentsklubs.

 

 Die Überprüfung und Sicherung der Kohärenz der österreichischen Position im Bereich der WTO-DDA-Verhandlungen erfolgt ebenfalls über diesen bewährten Koordinierungsprozess für den Ausschuss gemäß Art. 133 EG.

 

 

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Alle Programme und Projekte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit berücksichtigen die im EZA-Gesetz formulierten Prinzipien und Zielgruppen.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Der Bereich EZA ist ausdrücklich in der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit abgebildet.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:

 

Es darf auf die bereits bei der Beantwortung der Fragen 7 und 8 angeführten Instrumente wie die Plattform für Wirtschaft und Arbeit und den Ausschuss gemäß Artikel 133 des EG-Vertrags verwiesen werden.

Hinsichtlich der Evaluierung des Investment Compact darf auf die Ausführungen zu den Fragen 1 bis 3, 5 und 6 über die Tätigkeit des internationalen Beratungsunternehmens A.T.Kearney hingewiesen werden.

 

 

 

 

Antwort zu den Punkten 13 und 15 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vertritt Österreich im OECD-In-   vestitionskomitee.

Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, übt seit 2002 gemeinsam mit der OECD und einem Land der Region, derzeit Serbien, den Co-Vorsitz der Initiative „Investment Compact“ aus.

 

Betreffend die WTO-Verhandlungen ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Ausschuss gemäß Artikel 133 des EG-Vertrags vertreten.

 

Hinsichtlich der großen politischen Linien für diese Gremien wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3, 5 und 6 betreffend das OECD-Investitionskomitee, Investment Compact und die WTO-Verhandlungen hingewiesen.

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Die Vollziehung der gegenständlichen Agenden obliegt den in der Geschäftseinteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ausgewiesenen Organisationseinheiten und den dort zugewiesenen Bediensteten.

 

Antwort zu Punkt 17 der Anfrage:

 

Die in Beantwortung der Fragen 1 bis 3, 5 und 6 angeführten Aktivitäten werden fortgesetzt werden.

 

Antwort zu den Punkten 18 bis 20 der Anfrage:

 

Katastrophenhilfe/CIMIC

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit ist in die derzeit unter Federführung des Bundesministeriums für Landesverteidigung laufende Ausarbeitung eines gesamtstaatlichen Konzepts für die Zusammenarbeit österreichischer staatlicher und nichtstaatlicher Stellen bei Einsätzen in Katastrophen- und Krisengebieten im Ausland (CIMIC) eingebunden.

 

Hinsichtlich der Hilfe des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit nach der Flutkatastrophe in Asien (Tsunami-Hilfe) darf auf die Beantwortung der schriftlichen Anfrage 4185/J aus 2006 verwiesen werden.