4348/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.08.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0011-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am       August 2006

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4354/J-NR/2006 betreffend Autobahnraststätte Linz Franzosenhausweg, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 13. Juni 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Zu welcher Auslegung des Bundesstraßengesetzes kommen Sie in diesem Fall?

 

Antwort:

Im Wesentlichen trifft die in den Ausführungen der parlamentarischen Anfrage enthaltene Auslegung des Bundesstraßengesetzes zu. Nicht zutreffend ist, dass der Planungsakt für eine Raststation an der Autobahn nur durch Bundesgesetz erfolgt, wenn der Flächenbedarf unter 5 ha bzw. die Stellplatzanzahl unter 750 Stellplätzen liegt. Vielmehr erfolgt die Festlegung von Raststationen an Autobahnen und Schnellstraßen durch die gemäß § 27 BStG 1971 von der Bundesstraßenverwaltung zu erteilende Zustimmung zu einem Raststationsprojekt.

 

Dennoch versuchen die ASFINAG und die Raststationserrichter aufgrund der Schnittstellen und Auswirkungen auf Umfeld und regionale Wirtschaft schon im Vorfeld eines Projektes frühzeitig den Konsens mit den lokalen Gebietskörperschaften herzustellen. Dies wurde auch im gegenständlichen Fall der Raststation Linz/Franzosenhausweg so gehandhabt.

 

Frage 2:

Ist die Errichtung der oben beschriebenen Raststation tatsächlich ohne Einbeziehung der Stadt Linz und der AnrainerInnen, ohne Flächenwidmungsverfahren und ohne UVP oder SUP möglich?

 


Antwort:

Obwohl die Errichtung der Raststation Linz/Franzosenhausweg  wegen der unter dem Schwellwert des  UVP-G liegenden Größe nicht UVP- und SUP-pflichtig ist, wurden die Stadt Linz und das Land OÖ, wie in der Beantwortung der Frage 1 ausgeführt,  intensiv in das Projekt eingebunden. Es fanden Vorbesprechungen und Projektpräsentationen nicht nur auf politischer Ebene sondern auch vor leitenden Beamten statt.

 

Frage 3:

Wenn ja, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass ohne Einbeziehung der AnrainerInnen, der Stadt Linz und des Landes OÖ im Linzer Grüngürtel eine Mega- Raststation errichtet werden darf?

 

Antwort:

Es ist richtig, dass sich die geplante Raststation zur Gänze in einer vom Land Oberösterreich verordneten regionalen Grünzone befindet. Diese regionale Grünzone wurde im August 2001 von der Stadt Linz im örtlichen Flächenwidmungsplan ersichtlich gemacht.

 

Während die neu zu errichtenden Raststationen zunehmend aufgrund der multifunktionalen Konzeption, der Verkehrsanlagen und immer größer werdenden Grünanlagen über der im UVP-G vorgesehenen Grenze von 5 ha liegen, ab jener das UVP-G anzuwenden ist, umfasst die geplante Raststation Linz/Franzosenhausweg, die an der bestehenden Anschlussstelle Franzosenhausweg unter Verwendung eines bereits ausgebauten Parkplatzes konzipiert ist, lediglich 3,5 ha und ist somit als vergleichsweise klein einzustufen. Die geplante Raststation Franzosenhausweg kann wegen ihrer geringen Größe daher keinesfalls als „Mega-Raststation“ angesehen werden, weshalb eine Integration des Projektes in die Grünverbindung möglich erscheint. Sowohl Stadt Linz als auch Land OÖ wurden, wie aus der Beantwortung der Fragen 1 und 2 bereits hervorgeht, frühzeitig in die Projekterarbeitung eingebunden.

 

Frage 4:

Welche Frequenz erwartet sich die ASFINAG für diese Raststation, von welchen Verkehrsdaten geht die Planung aus?

 

Antwort:

Die Verkehrsfrequenz im gegenständlichen Bereich der A 7 liegt aktuell bei ca. 80.000 Fahrzeugen täglich. Folgt man den prognostizierten Verkehrsentwicklungen, so ist im Jahr 2025 mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 110.000 Fahrzeugen für beide Richtungsfahrbahnen zu rechnen. Aufgrund der, der ASFINAG vorliegenden Erfahrungswerte kann davon ausgegangen werden, dass max. 2 % aller vorbeifahrenden Fahrzeuge eine Raststation anfahren.

 

Frage 5:

Welche finanziellen Erträge erhofft sich die ASFINAG/ÖMV von der Errichtung dieser Raststation?

 


Antwort:

Das Interesse der ASFINAG an Raststationen liegt in der Erhöhung und Verbesserung des Angebotes und der Dienstleistungen für die Autobahnbenutzer. Das Raststationsprojekt Linz/Franzosenhausweg befindet sich erst im Stadium der Machbarkeitsanalysen. Finanzielle Erträge für die ASFINAG können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Zu den ökonomischen Erwartungen von OMV und Shell kann seitens der ASFINAG keine Auskunft erteilt werden, da die ASFINAG in die innerbetrieblichen Kalkulationen der Raststationsbetreiber keinen Einblick hat. Zudem sind die Investitionskosten für Raststationsanlage und Begleitmaßnahmen aufgrund des aktuellen Projektstandes noch nicht abschätzbar. Diese haben auf die Ertragserwartung aber wesentlichen Einfluss.

 

Mit freundlichen Grüßen