4349/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.08.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-11.000/0018-I/PR3/2006 DVR:0000175
An den
Präsidenten des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 W i e n
Wien, am August 2006
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4355/J-NR/2006 betreffend Kontrollen von Rasern und Alko-Lenkern, die die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde am 13. Juni 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1, 2, 4 und 5:
Wie entwickelte sich die Bilanz der Verkehrskontrollen in den einzelnen Bezirken in Oberösterreich in den Monaten Jänner bis Juni 2006 im Vergleich zum vorhergehenden Halbjahr?
· Zahl der Unfälle mit Sachschäden
· Zahl der Unfälle mit Personenschäden
· Zahl der tödlichen Unfälle
· Führerscheinentzug wegen Alkohol und Drogen
· Alkoholvortests
· Alkomat-Kontrollen
· Lasergeschwindigkeitsanzeigen
· Laser-Organstrafmandate
· Vergehen gegen die Gurtenpflicht
· Vergehen gegen das Telefonierverbot ohne Freisprechanlage
Welche Schwerpunktaktionen sind geplant?
Wie häufig kam es zu Anzeigen wegen Fahr- und Ruhezeit-Überschreitungen?
Wie häufig kam es zu Anzeigen wegen technischer Defekte bei LKW ?
Antwort :
Die Verkehrskontrolle fällt nicht in meine Zuständigkeit, daher liegen mir auch keine Daten vor.
Frage 3:
Wie hoch ist der Prozentsatz der LKW-Kontrollen in den einzelnen Bezirken?
Antwort:
Die von der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) durchgeführten LKW-Kontrollen stellen nur einen Bruchteil - weniger als 10 % - der von den Bundesländern in ihrem eigenen Wirkungsbereich durchgeführten Kontrollen dar. Eine aussagekräftige Statistik liegt daher nicht vor. Im Bundesland Oberösterreich werden die LKW-Kontrollen zur Gänze im eigenen Wirkungsbereich des Landes durchgeführt.
Frage 6:
Welche zusätzlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit setzen Sie?
Antwort:
Soweit es in meine Zuständigkeit fällt, wird nachdrücklich an der Umsetzung des österreichischen Verkehrssicherheitsprogrammes 2002 – 2010 gearbeitet.
Im legistischen Bereich wäre zum Beispiel aktuell das Straßentunnel-Sicherheitsgesetz – STSG, welches eine Umsetzung der Richtlinie 2004/54/EG über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz, ABL. Nr. L 201 von 7.6.2004m W 56. -hervorzuheben. Dieses Gesetz gewährleistet hohe und einheitliche Sicherheitsstandards in Tunneln des hochrangigen Straßennetzes in Österreich.
Hinweisen möchte ich auch darauf, dass ich während der Österreichischen Präsidentschaft das Thema Verkehrssicherheit zu meinem vorrangigen Thema gemacht habe und durch diese Aktivitäten nicht nur in den anderen europäischen Mitgliederstaaten auf große Zustimmung gestoßen bin, sondern dadurch auch ein wichtiger Impuls für die heimische Verkehrssicherheitsarbeit ausgelöst wurde.
Abschließend möchte ich auch noch auf die erfolgreichen Bemühungen meines Ressorts zur Erhöhung der Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit der Schaffung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen hinweisen. Als Beispiel möchte ich hier die Kindersitz- und Gurtenkampagne im Zusammenhang mit der Einführung des Vormerksystems erwähnen.
Mit freundlichen Grüßen