4351/AB XXII. GP
Eingelangt am 10.08.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An den Zl. LE.4.2.4/0045-I 3/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien Wien, am 8. AUG. 2006
Gegenstand: Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Brigid Weinzinger,
Kolleginnen und Kollegen vom 13. Juni 2006, Nr. 4361/J,
betreffend Hochwasservorsorge Österreich
Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen vom 13. Juni 2006, Nr. 4361/J, betreffend Hochwasservorsorge Österreich, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu Frage 1:
In der Pressekonferenz am 10.3.2006 wurde vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft das zusätzliche Gesamtinvestitionsvolumen für den Hochwasserschutz in den Jahren 2006 bis 2016 von insgesamt rund 720 Mio. € bekannt gegeben.
Bei Kapitel 60 werden aus Mitteln des Katastrophenfonds im Jahr 2006 15 Mio. € (davon 13 Mio. € für Interessentengewässer und Bundesflüsse sowie 2 Mio. € für Wildbach- und Lawinenverbauung) und entsprechender Kofinanzierung von Ländern und Interessenten bereitgestellt, sodass sich ein Investitionsvolumen von rund 28 Mio. € über das laufende Bauprogramm 2006 hinaus ergibt.
In den Jahren 2007 bis 2016 werden bei Kapitel 60 aus Mitteln des Katastrophenfonds 37 Mio. € zusätzlich pro Jahr bereitgestellt, davon 32 Mio. € für Interessentengewässer und Bundesflüsse und 5 Mio. € für Wildbach- und Lawinenverbauung.
Unter der Voraussetzung der entsprechenden Kofinanzierung durch die Länder und Interessenten wird ein Investitionsvolumen von rund 69 Mio. € jährlich über das laufende Bauprogramm hinaus umgesetzt.
Zu Frage 2:
Das wesentlichste Kriterium für die Aufstockung der Bundesmittel war eine Prioritätenliste der Länder, in die Projekte, die in den nächsten zehn Jahren vordringlich umgesetzt werden sollten, aufgenommen wurden. Vor allem aber wurden die bestehenden Hochwassergefährdungen unter Berücksichtigung der letzten Hochwasserkatastrophen und die volkswirtschaftliche Bedeutung einbezogen.
Zu den Fragen 3 bis 5:
Die Prioritätenreihung liegt in erster Linie bei den Ländern und wird dort auch (aufgrund von Hochwasserereignissen, Verzögerungen bei Bewilligungsverfahren, etc.) laufend aktualisiert. Die veröffentlichte Aufstockung der Budgetmittel wurde daher auf Grundlage einer langfristigen Prioritätenliste der Länder errechnet. Generell sind Prioritätenreihungen von Schutzvorhaben jedoch dynamisch zu führen, da Hochwasserereignisse oder die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Interessenten immer wieder zu einer Verschiebung der Umsetzungspriorität führen. Daher wäre eine bundesweite Prioritätenliste allenfalls eine Momentaufnahme.
Zu Frage 6:
Die Kompetenz des Bundes bei der Prioritätensetzung ist im Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) und in den Technischen Richtlinien (RIWA-T) geregelt. Die Erstellung von generellen Planungen, von integralen Konzepten (Gewässerbetreuungskonzepten, Regionalstudien) und Gefahrenzonenplanungen werden in der Regel durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) veranlasst. Die daraus resultierenden Detailprojekte werden in der Folge fachlich überprüft und, sofern sie mit der einzugsgebietsbezogenen Planung im Einklang sind und auch den sonstigen Anforderungen entsprechen genehmigt.
Zu Frage 7:
Ein Grundsatz für Hochwasserschutz in Österreich ist „passive Maßnahmen vor aktiven Maßnahmen“, d.h. zunächst Aktivierung bestehender Überflutungsräume (soweit verfügbar) und erst in weiterer Folge und ausschließlich zum Schutz von Siedlungsraum die Ergänzung durch technischen Hochwasserschutz.
Zu Frage 8:
Dazu liegen keine einheitlichen Daten für ganz Österreich vor.
Zu den Fragen 9 und 10:
Die Speisung der budgetären Bereitstellung der Bundesmittel für den Hochwasserschutz des BMLFUW erfolgte bis dato ausschließlich aus dem Katastrophenfonds. Die Finanzierungsquellen der Länder und Interessenten sind nicht im Kompetenzbereich des Bundes (BMLFUW). Zukünftig (ab 2007) ist die Speisung von Budgetmitteln auch aus der „Ländlichen Entwicklung“ vorgesehen. Der Anteil ist derzeit noch nicht abschätzbar, da das österreichische Programm für die Jahre 2007 bis 2013 noch durch die Kommission genehmigt werden muss.
Zu Frage 11:
Der österreichische Vorschlag für die Einbeziehung des Hochwasserschutzes in die Ländliche Entwicklung gründet sich auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2000 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Der Artikel 57 ermöglicht Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes. Da die Verhandlungen über den österreichischen Vorschlag aus europarechtlichen Gründen zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht aufgenommen werden konnten und daher auch kein genehmigtes Programm vorliegen kann, ist eine Beantwortung des quantitativ orientierten Teiles der Fragestellung noch nicht möglich.
Zu Frage 12:
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GEWÄSSERBETREUUNGSKONZEPTE |
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Titel |
Gewässerstrecke |
Länge (km) |
Fertigstellung |
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Ach |
Mühlheimer Ache samt Zuflüsse |
100,0 |
2001 |
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Alm |
Mündung in die Traun bis Scharnstein |
25,0 |
2004 |
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Antiesen |
Antiesen, gesamter Verlauf |
50,0 |
in Bearbeitung |
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Bezauerbach |
Mündung bis WLV |
5,0 |
2004 |
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Dornbirnerach, Fließgewässerinventar |
Dornbirnerach, Oberlauf mit Zubringern |
30,0 |
1992 |
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Dornbirnerach/Schwarzach |
Dornbirnerach mit Nebengewässern im Rheintal |
40,0 |
in Bearbeitung |
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Drau, Oberlauf |
Drau, Lienz bis Sachsenburg |
60,0 |
1996 |
|
Fuschler Ache |
Fuschler Ache, Gde. St. Lorenz (OÖ) |
8,5 |
2000 |
|
Gail |
Gail, Ursprung am Kartitscher Sattel bis Mündung in die Drau bei Villach |
120,0 |
1996 |
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Gailitz |
Bilaterales
GBK (Italien-Österreich; |
22,6 |
2001 |
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Glan |
Glan, von Klagenfurt bis Feldkirchen |
65,0 |
in Bearbeitung |
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Gurk |
Gurk, Reichenau bis Mündung in die Drau |
137,0 |
in Bearbeitung |
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Isel |
Isel, Matrei bis Lienz |
23,9 |
1990 |
|
Ill |
Ill, gesamter Verlauf |
50,0 |
in Bearbeitung |
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Kainach |
Kainach, gesamter Verlauf |
55,0 |
1999 |
|
Krems, OÖ |
Krems, Inzersdorf bis Wartberg (OÖ) |
9,8 |
1994 |
|
Krems, NÖ |
Krems, gesamter Verlauf (NÖ) |
20,0 |
1995 |
|
Kriechbach |
Kriechbach, Gde. Regau (OÖ) |
7,0 |
2000 |
|
Lafnitz |
Lafnitz, Dobersdorf bis Heiligenkreuz |
12,2 |
1992 |
|
Lavant |
Lavamünd - Reichenfels |
45,5 |
in Bearbeitung |
|
Leitha Verbandsbereich I |
Leitha Abschnitt 1, Gattendorf bis Staatsgrenze |
15,0 |
1993 |
|
Leitha Verbandsbereich II |
Leitha Abschnitt 2, D.Haslau bis Wasenbruck |
47,0 |
1995 |
|
Leitha Verbandsbereich III |
Leitha Abschnitt 3, Seibersdorf bis Ebenfurth |
18,0 |
in Bearbeitung |
|
Leitha Verbandsbereich IV |
Leitha Abschnitt 4, Haderswörth bis Eggendorf |
20,2 |
1994 |
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Lammer |
Golling bis Abtenau |
20,0 |
in Bearbeitung |
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Liebochbach |
Liebochbach, Ursprung bis Lieboch |
23,0 |
1991 |
|
Mattig |
Mattig einschl. Schwemmbach |
60,0 |
2000 |
|
Möll |
Möll, gesamter Verlauf |
74,0 |
in Bearbeitung |
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Mur, Grenzstrecke |
Mur-Grenzstrecke (mit Slowenien) |
34,5 |
2000 |
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Pulkau |
Mündung in die Thaya bis Pulkau |
32,0 |
2002 |
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Raab, Burgenland |
Raab, burgenländischer Abschnitt |
12,0 |
2004 |
|
Raab, Steiermark |
Raab, steirischer Abschnitt |
32,0 |
2004 |
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Obere Salzach |
Salzach von Taxenbach bis Wald |
56,0 |
1999 |
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Salzach Grenzstrecke, wasserwirtschaftl. Rahmenuntersuchung (WRS) |
Salzach, von Saalachmündung bis Inn |
60,0 |
2002 |
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Schwarzach (Defereggenbach) |
Schwarzach von Seebachalm bis Isel |
26,0 |
2000 |
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Schwarzaubach |
Schwarzaubach von Mündung bis km 22,2 |
22,2 |
1995 |
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Strem, Oberlauf |
Strem, Kemeten bis Bocksdorf |
15,0 |
2003 |
|
Strem, Unterlauf |
Strem, Rauchwart bis Luising |
29,5 |
1996 |
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Thaya |
Thaya, Drosendorf bis Ursprung |
40,0 |
1997 |
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Tiebel |
Tiebel, Teuchelb. bis Ossiacher See |
18,5 |
1999 |
|
Traisen, Unterlauf |
Traisen, Wilhelmsburg bis Donau |
35,5 |
1999 |
|
Traisen, Oberlauf |
Traisen, Ursprung bis Wilhelmsburg |
35,0 |
in Bearbeitung |
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Obere Traun |
Traun in OÖ von Koppentraun bis Ebensee |
46,0 |
2005 |
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Ybbs Unterlauf |
Ybbs von der Donau bis Amstetten |
14,0 |
2000 |
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Ybbs Mittellauf |
Ybbs von Amstetten bis Kematen |
16,0 |
in Bearbeitung |
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Zaya |
Zaya von Gnadendorf bis Ebersdorf |
25,0 |
2003 |
Zu Frage 13:
Aus den bestehenden und in Planung befindlichen Gewässerbetreuungskonzepten ist eine einheitliche Ermittlung des Retentionsraumpotentials nicht möglich.
Zu Frage 14:
Gefahrenzonenpläne des Flussbaues sind fachliche Unterlagen über die durch Überflutungen, Vermurungen und Rutschungen gefährdeten Gebiete sowie über jene Bereiche, die für Schutzmaßnahmen freizuhalten sind oder für die eine besondere Art der Bewirtschaftung erforderlich ist. Sie dienen als Grundlage für Alarmpläne sowie für Planungen, Projektierungen und Gutachten. Sie können im Rahmen von schutzwasserwirtschaftlichen Grundsatzkonzepten oder eigenständig erstellt werden.
Gefahrenzonenpläne stellen die Art und das Ausmaß der Gefahren bei Eintritt des Bemessungsereignisses unter Berücksichtigung der Geschiebe- und Wildholzführung dar. Als Bemessungsereignisse sind Hochwasserabflüsse mit einer 100-jährlichen Eintrittswahrscheinlichkeit zu verstehen. Hierbei werden Auswirkungen aus Gefahrenmomenten wie Flussverwerfungen, Ufer- und Dammbrüchen, Geschiebeeinstößen, Flächenerosionen und Erosionsrinnenbildungen, Rutschungen, Verklausungen, Wasserstauen, Grundeis- und Eisstoßbildungen, Qualmwasseraustritten usw. ersichtlich gemacht. Hochwassergefährdungen aus derartigen Gefahrenmomenten werden auch dann ausgewiesen, wenn sie nicht aus HQ100-Abflüssen entstehen, aber vergleichbare oder größere Auswirkungen haben. Darüber hinaus wird der Gefahrenbereich bei Überschreiten des Bemessungsereignisses bis HQ300 einschließlich des dadurch ausgelösten Versagens schutzwasserbaulicher Anlagen dargestellt.
Die Erkundung der Gefahrenursachen erfolgt unter Berücksichtigung der geologischen, hydrogeologischen, hydrologischen, meteorologischen, klimatischen und biologischen Verhältnisse sowie der landeskulturellen und der übrigen anthropologischen Einflüsse. Auf den jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse wird Bedacht genommen. Methodik und Genauigkeit werden in jedem Einzelfall nach den örtlichen Bedürfnissen festgelegt. Die Berücksichtung der Wirksamkeit baulicher Anlagen hat die Beurteilung des Standes der Technik zur Voraussetzung.
Zu Frage 15:
Im Falle der Änderung der Bearbeitungsgrundlagen oder ihrer Bewertung ist der Gefahrenzonenplan an die geänderten Verhältnisse anzupassen. Solche Änderungen können insbesondere sein: Geänderte Raumnutzung, durchgeführte wasserbauliche Maßnahmen sowie neue Ergebnisse der Erkundung des Naturraumes.
Die Veranlassung zur Durchführung eines Gefahrenzonenplanes erfolgt in der Regel auf Wunsch der Gemeinde und bei Bundesflüssen auf Veranlassung der Bundeswasserbauverwaltung.
Zu Frage 16:
Das Informationssystem HORA wurde auf neuesten hydrologischen Datengrundlagen erstellt.
Die Auswertung von Hochwasseranschlaglinien verschiedener Auftrittswahrscheinlichkeiten ist der Kartendarstellung von HORA zu entnehmen. Darüber hinaus gibt es noch umfangreiche fachliche Informationen unter der Internetadresse www.hochwasserrisiko.at.
Zu Frage 17:
Die hydrologischen Grundlagen sind bestehende Datenkollektive (Pegelaufzeichnungen etc.). Die Berücksichtigung des Klimawandels ist bei keinen Modellen möglich, da die Modelle derzeit keine regionalen bzw. lokalen Prognosen zulassen, die für die Gefahrenzonenplanung erforderlich wären, sondern nur sehr globale Aussagen beinhalten. Darüber hinaus ist aus den derzeitigen Modellen auch erkennbar, dass in einigen Teilen Österreichs die Niederschläge in den nächsten hundert Jahren deutlich abnehmen werden.
Zu Frage 18:
Die Schäden aus den Ereignissen 2002 wurden Österreich weit mit etwa 3,1 Mrd. €, jene aus 2005 mit (derzeit) etwa 600 Mio. € geschätzt. Betreffend der Schadenshöhe des Marchhochwassers 2006 (derzeitige Schätzungen gehen von einem Schaden zwischen 50 – 100 Mio. € aus) und des Hochwassers im nördlichen Waldviertel liegen noch keine konkreten Daten vor.
Zu Frage 19:
Schadenspotentiale werden derzeit ausschließlich bei Projekten im Rahmen von Kosten-Nutzen-Untersuchungen durchgeführt. Für Landeshauptstädte liegen dem BMLFUW keine diesbezüglichen Untersuchungen vor, wobei Linz und Wien durch ihre Situierung an der Wasserstraße Donau in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie liegen.
Zu Frage 20:
Für Projekte ab einer bestimmten Förderhöhe besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Kosten-Nutzen-Untersuchung. Danach werden auch die Österreich weiten Prioritäten festgelegt. Für die im Rahmen der Bund-Länder-Einigung prioritären Schutzwasserbauprojekte wurde nicht für alle Projekte eine derartige Kosten-Nutzen-Untersuchung erstellt. Diese erfolgt in der Regel erst mit Detailprojekterstellung und unter Berücksichtigung einer entsprechenden Variantenuntersuchung.
Der Bundesminister: