4353/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.08.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-9.000/0015-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien,        August 2006

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4376/J-NR/2006 betreffend Entsorgung von Festplatten in den Bundesministerien, die die Abgeordneten Mag. Maier und GenossInnen am 14. Juni 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 und 3:

Wie ist in Ihrem Ressort (bzw. in den ausgegliederten Dienststellen) die Entsorgung von Datenträgern wie Festplatten konkret geregelt?

Gibt es dafür interne Richtlinien (z.B. Erlässe)?

Wenn ja, wie lauten diese?

Wenn nein, warum wurde bislang darauf verzichtet?

 

Werden vor der Entsorgung von ausgeschiedenen Datenträgern durch eine Auftragsfirma die Daten durch das Ministerium oder nachgeordnete Dienststellen über eine Spezialsoftware gelöscht?

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Die Datenträger werden aus den dazugehörigen Geräten ausgebaut und mindestens 6 Monate in einem versperrten und videoüberwachten Raum gelagert, um eventuell nachträglich noch benötigte Daten rücksichern zu können. Dann werden die auf den Datenträgern befindlichen Daten seit Frühjahr 2005 durch einen Degausser elektromagnetisch zerstört und die nun unbrauchbar gewordenen Datenträger über eine Entsorgungsfirma ordnungsgemäß entsorgt.

 

Es gibt interne Richtlinien innerhalb der dafür zuständigen IT- Abteilung. Diese Richtlinien beschreiben die Behandlung, Ausscheidung und Vernichtung von Bundeseigentum und gehen auch auf die speziellen Anforderungen von Datenträgern ein.

 

Frage 2:

Wie viele PC und Datenträger (Festplatten) wurden in Ihrem Ressort (inklusive der ausgegliederten Dienststellen) in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2003, 2004 und 2005 entsorgt (Aufschlüsselung auf Jahre)?

 

Antwort:

 

2000

2001

2002

2003

2004

2005

161

183

81

37

32

280

 

Frage 4:

Wie lauteten jeweils konkret die Aufträge, die an Entsorgungsfirmen erteilt wurden?

(Löschen der Daten? Festplattenzerstörung? Entsorgung?)

 

Antwort:

Auf Grund der Tatsache, dass an Entsorgungsfirmen nur Datenträger mit bereits vernichteten Daten übergeben werden, enthalten diese Aufträge nur die Entsorgungsleistung nach den derzeit gültigen Vorschriften (z.B. Abfallwirtschaftsgesetz).

 

Frage 5:

In welcher Form erfolgte die Datenlöschung und die Festplattenzerstörung (Entsorgung)? Extern oder intern?

Kam es jeweils zu einer Ausschreibung bei einer externen Entsorgung?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Unternehmen erhielten auf Grund der Ausschreibung den Auftrag?

Nach welchen Kriterien erfolgte der Zuschlag?

 

Antwort:

Siehe dazu meine Ausführungen zu den Fragen 1 und 3.

 

Die Entsorgung erfolgt extern. Eine Ausschreibung war auf Grund der geringen Kosten vergaberechtlich nicht notwendig.

 

Frage 6:

Durch welche Maßnahmen des Ressorts wird die vertragskonforme Entsorgung von Datenträgern (Festplatten) bei den beauftragten Entsorgungsunternehmen kontrolliert?

 

Antwort:

Eine Überprüfung findet im Rahmen der Tätigkeiten des Abfallbeauftragten und des Sicherheitsbeauftragten statt. Entsorgungsbestätigungen der Unternehmen liegen auf.

 

Frage 7:

Sind in den Verträgen mit den Entsorgungsfirmen Sanktionen für den Fall vorgesehen, dass Datenträger unvollständig, sorglos oder schlampig entsorgt werden?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

 


Antwort:

Für vertragswidriges Verhalten (Mangel, Nichterfüllung des Vertrages) der Unternehmen sind zivilrechtliche Ansprüche und eventuell Schadenersatz vorgesehen.

 

Frage 8:

Sind Ihnen seit 2000 diesbezügliche Probleme durch die Entsorgungsfirmen bekannt geworden? Wenn ja, welche?

 

Antwort:

Nein.

 

Frage 9:

Schließen Sie aus, dass ausgeschiedene Datenträger Ihres Ressorts bzw. der nachgeordneten Dienststellen seit 2000 unter der Hand weitergegeben, weiterverkauft oder versteigert wurden?

 

Antwort:

Es wurden alle notwendigen und rechtlichen Vorkehrungen getroffen, rechtswidrige Handlungen sind aber nie auszuschließen. Dies betrifft auch den Einzelfall der medial verbreiteten Versteigerung einer Festplatte des Ressorts im eBay durch den Mitarbeiter einer Dienstleistungsfirma.

 

Frage 10:

Sehen Sie im Zusammenhang mit Versteigerungen und Second-Hand-Verkäufen von ausgeschiedenen Datenträgern einen legistischen Handlungsbedarf?

 

Antwort:

Nein.

 

Mit freundlichen Grüßen