4357/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.08.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol

Parlament

1017 Wien

GZ 10.000/0138-III/4a/2006

                                                                                                     

Wien, 7. August 2006

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4416/J-NR/2006 betreffend entwicklungspolitische Aktivitäten, die die Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen am 22. Juni 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Ad 1. bis 6. und 13. bis 15..:

Einleitend ist festzuhalten, dass die Entwicklungszusammenarbeit des Bundes im Rahmen der internationalen Entwicklungspolitik gemäß den Bestimmungen des Entwicklungszusammenarbeitsgesetzes (EZA-G) in die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten fällt, die auch die Koordinationsfunktion im Bereich der Entwicklungspolitik wahrzunehmen hat.

 

Seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur wurden im Zeitraum von 2000 bis 2005 Entwicklungszusammenarbeitsprojekte vor allem in folgenden Bereichen durchgeführt:

-    Bildungskooperation: DaF-Lehrer/innenfortbildung (Deutsch als Fremdsprache),

-    Bildungskooperation: Entsendungen von Lehrer/innen und Lehrer-Expert/innen,

-    Kulturkontakt – Bildungskooperation wie z.B. Unterstützung und Reform des Bildungswesens,

-    Unterstützung von Schulen (u.a. auch Sanierung und Ausstattung),

-    Schulpartnerschaften,

-    Universitätspartnerschaften,

-    indirekte Studienplatzkosten,

-    diverse Stipendien,

-    Übernahme von Personalkosten für Vorstudienlehrgänge,

-    Forschungsprojekte insbesondere im Umweltbereich,

-    Förderung von EZA-Organisationen,

-    Leistung von Beiträgen an internationale Organisationen.

 

Für diese Ressortprojekte, die vom DAC der OECD im Zeitraum von 2000 bis 2005 als „Official Development Assistance“ anerkannt worden sind, wurden insgesamt € 327.684.648 aufgewendet. Dieser Betrag verteilt sich auf die Jahre wie folgt:

2000:   € 49.913.358

2001:   € 53.633.480

2002:   € 51.787.496

2003:   € 54.747.537

2004:   € 52.612.081

2005:   € 64.990.696  

 

Daneben werden in den genannten Bereichen auch noch als „Official Aid“ eingestuften Leistungen an Staaten, die nicht als ODA-Empfängerland definiert sind (Teil II der DAC-Länderliste) erbracht.

 

Ad 7., 8. und 16.:

Das EZA - Gesetz i.d.F. 2003 überträgt dem/der Bundesminister/in für auswärtige Angelegenheiten die Vollziehung der im Gesetz geregelten Materien (Ausnahmen sind dabei taxativ aufgezählt), und bestätigt in § 28 die Koordinationsbefugnis des/der  Bundesminister/s/in für auswärtige Angelegenheiten für die internationale Entwicklungspolitik. Das  EZA-Gesetz  enthält in §1 Abs.5 ein für die gesamte Vollziehung des Bundes verpflichtendes Kohärenzgebot, wonach „ der Bund […] die Ziele und Prinzipien der Entwicklungspolitik bei den von ihm verfolgten Politikbereichen, welche die Entwicklungsländer berühren können [berücksichtigt].“ Das zentrale Instrument zur Umsetzung dieses Kohärenzgebotes ist die gemäß § 23 des EZA-Gesetzes erfolgende jährliche Fortschreibung des Dreijahresprogramms, das mit anderen mit EZA befassten Ressorts abgestimmt und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen der Bundesregierung vorzulegen ist. Weiters werden sämtliche Gesetzesvorschläge mit EZA-relevanten Inhalten vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten unter dem Gesichtspunkt der entwicklungspolitischen Kohärenz überprüft. Zum Thema Kohärenz finden darüber hinaus regelmäßig Gesprächsrunden zwischen dem Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und  anderen Ressorts statt.

 

Ad 17.:

Hierzu verweise ich auf die Zuständigkeit und Koordinationsfunktion der Frau Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten (siehe oben). Im Übrigen ist seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur beabsichtigt, die oben genannten Ressortprojekte im Rahmen der budgetären Möglichkeiten weiterzuführen.

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer e.h.