4362/AB XXII. GP

Eingelangt am 10.08.2006
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0055-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 8. AUG. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr.d.Abg.z.NR Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen

und Kollegen vom 30. Juni 2006, Nr. 4476/J, betreffend Schaffung

einer Wildtierauffangstation im ehemaligen Safaripark Gänserndorf

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen vom 30. Juni 2006, Nr. 4476/J, betreffend Schaffung einer Wildtierauffangstation im ehemaligen Safaripark Gänserndorf, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Der Safaripark Gänserndorf war eine zooähnliche Einrichtung und erfüllte nur zu einem unmaßgeblichen Teil den Zweck einer Wildtier-Auffangstation (Schutzzentrum). Das BMLFUW war bei der Ausarbeitung eines Konzeptes zur Weiterführung des Safariparks Gänserndorf nicht beteiligt. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Land Niederösterreich.

 

Zu Frage 2:

 

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen bzw. die einschlägigen EU-Regelungen sehen keine Verpflichtung vor, dass seitens des Bundes Auffangstationen errichtet werden. Es muss jedoch dafür Sorge getragen werden, dass beschlagnahmte Wildtiere artgerecht untergebracht werden können. Das für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen zuständige BMLFUW hat im Einvernehmen mit den Bundesländern und dem Bundesministerium für Finanzen (bzw. dem Zoll) 19 Einrichtungen benannt, die über die Möglichkeit verfügen, beschlagnahmte Tiere unterschiedlicher Gattungen artgerecht unterzubringen (von den in der Anfragebeantwortung (1283/AB vom 18.02.2004) zu 1348/J genannten 20 Schutzzentren wurde inzwischen eines aufgrund unzureichender artgerechter Haltung der Tiere geschlossen). Werden in Österreich Tiere beschlagnahmt, ist für die erste und ordnungsgemäße Unterbringung vor Ort der Zoll verantwortlich. Etwaige zusätzliche Auffangstationen, zu denen sich Landesregierungen oder private Vereinigungen entscheiden sollten, stünde ich jedoch positiv gegenüber.

 

Zu Frage 3:

 

Wie in Antwort zu Frage 2 bereits erwähnt, existieren in Österreich derzeit 19 Schutzzentren, bei denen beschlagnahmte Tiere verschiedener Gattungen artgerecht untergebracht werden können. Auch das Tierschutzgesetz und die Tierhaltungsverordnung aus dem Jahre 2004 tragen zu einer ordnungsgemäßen Unterbringung von „Wildtieren“ bei.

 

Erst wenn ein lebendes Exemplar für verfallen erklärt wird, ist gemäß § 11 Artenhandelsgesetz mein Ressort für die weiteren Maßnahmen verantwortlich und sorgt für eine entsprechende Unterbringung. Dazu wird z.B. mittels Überlassungsvertrag der Verwahrer zur artgerechten Haltung der überlassenen Exemplare verpflichtet.

 

Zu Frage 4:

 

In den letzten 5 Jahren wurden insgesamt 571 lebende Tiere beschlagnahmt, die der EU-Verordnung 338/97 unterliegen. Das inkludiert 1 Säugetier, 55 Vögel, 486 Reptilien, 22 Amphibien und 7 wirbellose Tiere, die in den diversen 19 offiziellen Schutzzentren für beschlagnahmte Tiere in Österreich untergebracht wurden.

 

Die guten Kontakte, die mit Vollzugsbehörden anderer Mitgliedstaaten gepflegt werden, ermöglichen in Ausnahmesituationen, dass beschlagnahmte Tiere in Auffangstationen anderer Mitgliedsländer untergebracht werden können. Das wird seit Oktober 2005 auch durch die On-Line Platform EU-TWIX (Trade in Wildlife Information Exchange) erleichtert, die eine Liste der in der Europäischen Union bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten enthält.

 

Zu Frage 5:

 

Meinem Ressort standen im Budget 2005 für die Unterbringung von beschlagnahmten Tieren Mittel in der Höhe von 10.000 € zur Verfügung.

 

Zu Frage 6:

 

Es liegt derzeit keine Information vor, dass seitens der Europäischen Kommission und den einzelnen Mitgliedsländern über die Entwicklung eines EU-weiten Netzwerkes von Artenschutzzentren für CITES-gelistete Exemplare nachgedacht wird. Sollte dies jedoch eintreten, wird sich Österreich an der Diskussion konstruktiv beteiligen.

 

 

Der Bundesminister: