4364/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2006
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0058-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4351/J vom 12. Juni 2006 der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Laserdrucker – Freisetzung feiner und ultrafeiner Partikel, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich festhalten, dass mein Ressort selbstverständlich bemüht ist, einen umweltfreundlichen und damit auch gesundheitsfördernden Standard aufrecht zu erhalten bzw. nach Möglichkeit zu verbessern.
Zu 1.:
Die Studie ist dem Bundesministerium für Finanzen bekannt. Nach Ansicht meines Ressorts wären die daraus ableitbaren Schlussfolgerungen für das Beschaffungswesen von Druckern und Kopierern jedoch primär vom dafür zuständigen Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. vom Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Umweltschutz zu koordinieren.
Zu 2.:
Laserdrucker:
Durch die laufende Technologieablöse ergibt sich bis 2010 eine 100%-ige Ausstattung mit Laserdruckern, die über ein Umweltsiegel verfügen, wobei sich die Umstellung folgendermaßen darstellt:
2006: 60 % der
Laserdrucker verfügen über ein Umweltsiegel
2007: 75 % der Laserdrucker werden
über ein Umweltsiegel verfügen
2010: 100 % der Laserdrucker werden über ein
Umweltsiegel verfügen
Kopierer:
Hinsichtlich der Kopiergeräte hat eine Umfrage folgendes detaillierte
Bild ergeben, wobei festzuhalten ist, dass bereits jetzt der überwiegende
Teil der Geräte mit einem Gütezeichen zertifiziert ist und die
restlichen Kopierer in absehbarer Zeit ausgetauscht werden.
Bundesministerium für Finanzen Zentralleitung
Alle 44 Geräte sind mit dem Gütezeichen "Blauer Engel" zertifiziert.
Region WEST
Tirol: 29 Mietkopiergeräte verfügen über das Umweltzeichen "Blauer Engel". Für 22 eigene kleine Tischkopiergeräte konnte keine Umweltzertifizierung nachgewiesen werden. Diese Geräte werden nach und nach durch zertifizierte Geräte ersetzt werden.
Vorarlberg: Alle 21 Geräte verfügen über ein Umweltzeichen.
Region MITTE
Alle Geräte weisen das Umweltzeichen "Blauer Engel" auf.
Region SÜD
Auch in dieser Region entsprechen alle Geräte den Umweltspezifikationen (Energy Star, Blauer Engel).
Region WIEN/OST
Von den 270 in Verwendung stehenden Geräten (216 Mietgeräte und 54 Eigengeräte) sind 130 Geräte mit einem Umweltsiegel ausgestattet. Auch in diesem Bereich werden die nicht zertifizierten Geräte nach und nach durch zertifizierte Geräte ersetzt.
Finanzprokuratur und Bundespensionsamt
Es sind ausschließlich Geräte mit einem Umweltsiegel im Einsatz.
Zu 3.:
Nach den mir vorliegenden Informationen durch die Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) ist folgende Situation gegeben:
Drucker:
Bei Druckerausschreibungen hat der Bieter und in weiterer Folge der Auftragnehmer zu garantieren, dass im Zuge des Angebotes bzw. der Leistungserbringung ausnahmslos umweltgerechte Geräte eingesetzt werden. Die Ausschreibungsbedingungen sehen vor, dass entsprechende Zertifikate, welche die Umweltgerechtigkeit der Geräte nachweisen, dem Angebot beizulegen sind. So werden bei den Drucker-Ausschreibungen beispielsweise seit Jahren ein Stromsparmodus sowie eine staubgeschützte Papierlade als Mussanforderung verlangt (zB. Konformität mit den "Energy Star Richtlinien"). Weiters ist das Vorhandensein eines Sicherheitsdatenblattes für Originaltoner gefordert. Der Bieter hat dem Angebot auch einen ausgefüllten Produkt-/Lieferantenfragebogen beizulegen sowie eine Bestätigung über die Umweltgerechtigkeit der angebotenen Geräte abzugeben. Angebote, denen keine derartige Bestätigung beiliegt bzw. wo diese nicht nachgereicht werden können, werden nach Mitteilung der BBG vom Verfahren ausgeschieden. Weiters haben die Techniker des Auftragnehmers ohne besondere Aufforderung anlässlich ihrer Service- und Reparaturarbeiten an Geräten die von ihnen ausgebauten Verschleißteile jedweder Art zwecks Veranlassung einer umweltgerechten Entsorgung durch den Auftragnehmer zum Servicestützpunkt mitzunehmen.
Toner:
Die Kunden der BBG verwenden Drucker fast aller relevanten Hersteller, wobei überwiegend Originaltoner der jeweiligen Hersteller eingesetzt werden. Die Anzahl sogenannter Rebuild- oder Refill-Toner ist eher gering.
Die BBG kontrahiert daher in erster Linie Originaltoner aller relevanten Hersteller. Aus Sicht der BBG können öffentliche Auftraggeber für Originaltoner keine speziellen Vorgaben bezüglich der "Umweltgerechtigkeit" dieser Toner stellen, da dadurch unter Umständen die Versorgung mit Originaltoner nicht gewährleistet werden kann. Eine Rücksprache mit diversen Herstellern hat aber ergeben, dass die Vermeidung von Schadstoffen, Emissionen und Abfall, ein möglichst geringer Energiebedarf während der Nutzung und die anschließende Verwertung der Produkte wichtige Ziele der Hersteller sind. Außerdem bestehen Recycling-Programme für Tintenpatronen und Tonerkassetten.
Rebuild und Refill-Toner sind in den Ausschreibungen der BBG nur "optional" enthalten. Es wird - ebenfalls in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft - größter Wert darauf gelegt, dass dies Produkte sogenannter EMAS (= Eco-Management and Audit Scheme) -zertifizierter Betriebe sind.
Aus Sicht der BBG stellen diese Kriterien derzeit die Maximalforderung an die technische und umweltgerechte Ausführung von Druckern dar. Ich sehe daher keinen Anlass, der BBG weitere Kriterien vorzuschlagen. Darüber hinaus möchte ich festhalten, dass sich die Bundesregierung der Europäischen Zielsetzung "less and better regulation" angeschlossen hat, weshalb ich - sofern es nicht zwingend erforderlich ist - von mir aus der BBG keine zusätzlichen Regeln auferlegen werde.