4366/AB XXII. GP
Eingelangt am 11.08.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310205/0059-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Nationalrates
Dr. Andreas Khol
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4363/J vom 13. Juni 2006 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ÖBB-Personenverkehrs-Finanzen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Einleitend darf ich zum in der Anfrage angesprochenen Themenkreis des Schienenverkehrs allgemein festhalten, dass der Ausbau von Schiene und Straße – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Erweiterung der Europäischen Union – ein zentrales Anliegen dieser Bundesregierung ist. Im Rahmen der Infrastrukturoffensive werden dafür im Zeitraum 2000 bis 2010 insgesamt über 30 Milliarden Euro bereitgestellt. Allein in den Jahren 2000 bis 2004 weisen die Investitionen in diesem Bereich dabei gegenüber dem Zeitraum 1995 bis 1999 eine Steigerung um 32 Prozent auf. Damit investieren wir in die Zukunft und schaffen die Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung, für mehr Lebensqualität und bessere Umweltbedingungen.
Hinsichtlich der ÖBB im Konkreten ist zu beachten, dass das Unternehmen mit dem Bundesbahngesetz 1992 und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen wurde. Dies bedeutet konsequenterweise, dass das Management und die jeweiligen Gremien entsprechend den Bestimmungen des Aktienrechtes zu agieren haben, ohne dass dabei ein Weisungsrecht für mich bestünde. Auch die vom Gesetzgeber vorgesehenen Leistungen der öffentlichen Hand etwa im Zusammenhang mit den gemeinwirtschaftlichen Leistungen lassen keinen Eingriff in die strategischen Unternehmensentscheidungen zu.
Ich muss somit feststellen, dass in der vorliegenden Anfrage zum einen entgegen Art. 52 Abs. 2 B-VG Auskünfte begehrt werden, die nicht von den Ingerenzmöglichkeiten des Bundes umfasst werden, zum anderen auf allenfalls in die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie fallende Gegenstände der Vollziehung Bezug genommen wird.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1., 2. und 8.:
Wie bereits in meinen
einleitenden Bemerkungen ausgeführt, werden mit diesen Fragen
Gegenstände angesprochen, die in den ausschließlichen Aufgabenbereich
der ÖBB Personenverkehr AG sowie allenfalls in die Zuständigkeit
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie fallen. Der
Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass mein Ressort auch nicht
durch eigene MitarbeiterInnen im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten
ist und der wiederholt angeführte Staatskommissär
ausschließlich
dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gegenüber
verpflichtet ist.
Zu 3. bis 6. und 9.:
Im Bezug auf die angesprochenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen teile ich mit, dass die aus dem Kapitel 65 entrichteten Beträge für Ökobonus und Verlagerungsbonus in den letzten Jahren größenmäßig im Wesentlichen gleich geblieben sind. Auf in diesem Zusammenhang stehende Zahlungen der Länder hat der Bund keinen Einfluss, weshalb meinen ExpertInnen dazu auch keine Daten vorliegen.
Hinsichtlich der Frage nach allfälligen Konsequenzen zu den im Konjunktiv formulierten Annahmen sowie der diesbezüglichen zivil- und strafrechtlichen Beurteilung darf ich darauf hinweisen, dass hierfür keine Zuständigkeit meines Ressorts vorliegt.
Zu 7. und 9.:
Die bereits in meiner Einleitung angesprochene Gesellschaftsstruktur der ÖBB mit Ergebnisverantwortung und Entscheidungshoheit des Managements und der jeweiligen Gremien entsprechend den Bestimmungen des Aktienrechts garantiert, dass Investitionsentscheidungen in Fahrbetriebsmittel auf betriebswirtschaftlichen Entscheidungen des Unternehmens und nicht – wie in der Vergangenheit – auf Weisungen der Politik beruhen.
Ich darf jedoch
versichern, dass diese Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und
ohne in die Eigenständigkeit der ÖBB einzugreifen alles unternimmt,
um die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes auch im
Zusammenhang mit den absatzseitigen Maßnahmen der ÖBB
voranzutreiben. Dazu verweise ich auch auf die Beantwortung der diesbezüglich
gestellten Anfrage Nr. 3775/J vom 13. Jänner 2006 durch den Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie.