4366/AB XXII. GP

Eingelangt am 11.08.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310205/0059-I/4/2006

 

Herrn Präsidenten

des Nationalrates

Dr. Andreas Khol

 

Parlament

1017 Wien

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4363/J vom 13. Juni 2006 der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ÖBB-Personenverkehrs-Finanzen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend darf ich zum in der Anfrage angesprochenen Themenkreis des Schienenverkehrs allgemein festhalten, dass der Ausbau von Schiene und Straße – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Erweiterung der Euro­päischen Union – ein zentrales Anliegen dieser Bundesregierung ist. Im Rahmen der Infrastrukturoffensive werden dafür im Zeitraum 2000 bis 2010 insgesamt über 30 Milliarden Euro bereitgestellt. Allein in den Jahren 2000 bis 2004 weisen die Investitionen in diesem Bereich dabei gegenüber dem Zeitraum 1995 bis 1999 eine Steigerung um 32 Prozent auf. Damit inves­tieren wir in die Zukunft und schaffen die Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung, für mehr Lebensqualität und bessere Um­weltbedingungen.

 

Hinsichtlich der ÖBB im Konkreten ist zu beachten, dass das Unternehmen mit dem Bundesbahngesetz 1992 und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Unabhängigkeit und Eigenverantwortung entlassen wurde. Dies bedeutet konsequenterweise, dass das Management und die jeweiligen Gremien entsprechend den Be­stimmungen des Aktienrechtes zu agieren haben, ohne dass dabei ein Weisungsrecht für mich bestünde. Auch die vom Gesetzgeber vorgesehenen Leistungen der öffentlichen Hand etwa im Zusammenhang mit den gemein­wirtschaftlichen Leistungen lassen keinen Eingriff in die strategischen Unternehmensentscheidungen zu.

 

Ich muss somit feststellen, dass in der vorliegenden Anfrage zum einen ent­gegen Art. 52 Abs. 2 B-VG Auskünfte begehrt werden, die nicht von den Ingerenzmöglichkeiten des Bundes umfasst werden, zum anderen auf allen­falls in die Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie fallende Gegenstände der Vollziehung Bezug genommen wird.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1., 2. und 8.:

Wie bereits in meinen einleitenden Bemerkungen ausgeführt, werden mit diesen Fragen Gegenstände angesprochen, die in den ausschließlichen Auf­gabenbereich der ÖBB Personenverkehr AG sowie allenfalls in die Zustän­digkeit des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie fallen. Der Vollständigkeit halber weise ich darauf hin, dass mein Ressort auch nicht durch eigene MitarbeiterInnen im Aufsichtsrat der Gesellschaft ver­treten ist und der wiederholt angeführte Staatskommissär ausschließlich
dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie gegenüber verpflichtet ist.

 

Zu 3. bis 6. und 9.:

Im Bezug auf die angesprochenen gemeinwirtschaftlichen Leistungen teile ich mit, dass die aus dem Kapitel 65 entrichteten Beträge für Ökobonus und Verlagerungsbonus in den letzten Jahren größenmäßig im Wesentlichen gleich geblieben sind. Auf in diesem Zusammenhang stehende Zahlungen der Länder hat der Bund keinen Einfluss, weshalb meinen ExpertInnen dazu auch keine Daten vorliegen.

 

Hinsichtlich der Frage nach allfälligen Konsequenzen zu den im Konjunktiv formulierten Annahmen sowie der diesbezüglichen zivil- und strafrechtlichen Beurteilung darf ich darauf hinweisen, dass hierfür keine Zuständigkeit meines Ressorts vorliegt.

 

Zu 7. und 9.:

Die bereits in meiner Einleitung angesprochene Gesellschaftsstruktur der ÖBB mit Ergebnisverantwortung und Entscheidungshoheit des Manage­ments und der jeweiligen Gremien entsprechend den Bestimmungen des Aktienrechts garantiert, dass Investitionsentscheidungen in Fahrbetriebs­mittel auf betriebswirtschaftlichen Entscheidungen des Unternehmens und nicht – wie in der Vergangenheit – auf Weisungen der Politik beruhen.

 

Ich darf jedoch versichern, dass diese Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ohne in die Eigenständigkeit der ÖBB einzugreifen alles unternimmt, um die Umsetzung des Bundes-Behindertengleichstellungsge­setzes auch im Zusammenhang mit den absatzseitigen Maßnahmen der ÖBB
voranzutreiben. Dazu verweise ich auch auf die Beantwortung der diesbe­züglich gestellten Anfrage Nr. 3775/J vom 13. Jänner 2006 durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.